Garagenbenutzung

  • Hallo !
    Wir haben 2 Garagen, die mit der Miete verrechnet werden. Nunmehr weist der Vermieter über einen Aushang im Treppenhaus darauf hin, die Tore ( darüber liegt 1 Mietwohnung ) während der Wintermonate nur zur Ein - und Ausfahrt zu öffnen ( ich zitiere : " zwecks Erhaltung des Hauskerns " ) , also nicht zum Lüften, zur kurzzeitigen Ausfahrt und dgl. mehr. Das Haus ist 40 Jahre alt, nicht isoliert und weist während der Winterzeit deutlichen Schimmelpilz an den Innenmauern der Mietwohnungen auf, die nicht über den Garagen liegen.Der Vermieter war/ist Bauherr und betrieb bis Anfang dieses Jahres ein Baugeschäft ( seit den 70-er Jahren ).
    Gibt es eine gesetzliche Vorgabe über Garagenbenutzungen ?
    Vielen Dank im Voraus für evtl. Auskunft !

    gappu

  • Was sollte an dem Wunsch des Vermieters verwerflich sein, wenn dieser darum bittet, dass die Garagentore nicht zu lange geöffnet sein sollen.

    Haben Sie schon einmal etwas von Fußkälte gehört, die in solch einem Fall in der Wohnung über den Garagen auftritt?

    Oder habe ich Ihren Beitrag nicht richtig verstanden?

  • Hallo ! Wir wissen sehr wohl, was Fußkälte ist. Wir wissen auch, welches Manko es bedeutet, ein Haus nicht entsprechend zu isolieren. Des Weiteren möchte ich noch anfügen, dass wir unsere 2. Garage von einem älteren Ehepaar zur Verfügung gestellt bekommen haben, wobei ----- es steht eine " Windeltonne " darin, so dass uns auch die Mieterin der daneben liegenden Garage ( sie sind nur durch Latten getrennt ) bat, öfter zu lüften.
    Übrigens betraf meine Frage die Rechtmäßigkeit der Nutzung einer bezahlten Garage !

  • Wenn ich ehrlich bin, weiss ich momentan auch nicht, worauf die hier gestellt Frage abzielt.

    In der Regel werden Garagen zum Abstellen von Pkw vermietet. Oder ist in Ihren Mietverträgen etwas anderes vereinbart? So gesehen hat die "Windeltonne" dort eigentlich nichts zu suchen.

    Und die Bitte Ihres Vermieters, das Garagentor nach der Ein-/Ausfahrt wieder zu verschliessen, sollte gerade bei Garagen in der hier geschriebenen bauartlichen Art verständlich sein.

  • In unseren gemieteten Garagen dürfen auch Mülltonnen abgestellt werden, zumal die verschiedenen Füllmöglichkeiten ( Restmüll, dazu zählen auch Windeln !, und weiterer Abfall )in unserem Landkreis gewogen werden und niemand " Fremdmüll " zahlen möchte. Des Weiteren will ich die uneingeschränkte Lüftung noch einmal für Unwissende damit erklären, dass in Verbindung der zeitweiligen Öffnung der Garagentore ( auch während der Wintermonate ) eine Verringerung des penetranten Geruchs einer Erwachsenen-Windeltonne, die 14-tägig geleert wird, gemeint ist.
    Und noch etwas : der genannte Hauskern des Vermieters besteht lt. Nachfragen bei Fachleuten nicht aus 4 unisolierten Garagen unterhalb
    1 Mietwohnung, derweil die restlichen 4 Wohnungen nebenliegend aus dem Erdreich heraus gebaut wurden und deutliche Feuchtigkeitsmängel im Winter aufweisen.Bei Letzteren handelt es sich um den zitierten " Hauskern " ! Wenn der Vermieter einer Mieterin zusagt, bei schönem Wetter die daneben liegende Garage tagsüber zu öffnen, damit sie keine feuchte Wohnzimmerwand bekommt, dann ist das für mich ein indirektes Zugeständnis, dass hier etwas nicht stimmt !
    Es gibt einige Bekannte von uns, die auch über Garagen wohnen und trotz unterschiedlichen Öffnungszeiten keine Fußkälte bekommen. Warum wohl ?

  • Zitat

    Des Weiteren will ich die uneingeschränkte Lüftung noch einmal für Unwissende damit erklären,.......

    Ja und? - Ich glaube kaum, dass der Sinn der vorangegangenen Beschreibungen jemand entgangen ist. Aber wenn jetzt erwartet wird, dass die Antwort lautet: Ja der Vermieter muss das Gebäude besser isolieren, um den Wunsch einzelner Mieter auf längere Öffnungszeiten für Garagentore zu entsprechen, dann muss ich enttäuschen. Mir sind keine Urteile oder gesetzlichen Richtlinien bekannt, die besagen wie oft und für welchen Zeitraum Garagentore offen bleiben dürfen.

    Im Endeffekt läuft es also darauf hinaus, dass Sie wohl oder übel mit Ihrem Vermieter Kontakt aufnehmen sollten um nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen. Aber: Letztendlich ist auch Ihr Vermieter nicht für die durch die Mülltonnen ausgehende Geruchsbelästigung verantwortlich....

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!