Hallo !
Wir haben 2 Garagen, die mit der Miete verrechnet werden. Nunmehr weist der Vermieter über einen Aushang im Treppenhaus darauf hin, die Tore ( darüber liegt 1 Mietwohnung ) während der Wintermonate nur zur Ein - und Ausfahrt zu öffnen ( ich zitiere : " zwecks Erhaltung des Hauskerns " ) , also nicht zum Lüften, zur kurzzeitigen Ausfahrt und dgl. mehr. Das Haus ist 40 Jahre alt, nicht isoliert und weist während der Winterzeit deutlichen Schimmelpilz an den Innenmauern der Mietwohnungen auf, die nicht über den Garagen liegen.Der Vermieter war/ist Bauherr und betrieb bis Anfang dieses Jahres ein Baugeschäft ( seit den 70-er Jahren ).
Gibt es eine gesetzliche Vorgabe über Garagenbenutzungen ?
Vielen Dank im Voraus für evtl. Auskunft !
gappu