Abrechnung

  • Hallo und herzlichen Grüßen an Alle,
    ich habe ein Problem und brauche Hilfe. Ab 07.2007 bis 31.05.2009 habe ich eine Wohnung gemietet. Im März 2010 ist die Schlussabrechnung gekommen mit Nachzahlungsforderung von 500€ für Raum von 01.2009 bis 30.5.2009. In der Rechnung sind Leistungen abgerechnet, die nicht erbracht worden sind- Hausmeisterposten, Antennenanlage und Papiermühltonne. Ich wollte die Forderung nicht bezahlen also mein Vermieter hat ein Mahnverfahren eingeleitet.
    Ich habe Widerspruch gelegt. Danach hat der Vermieter zugegeben, dass die Abrechnung falsch ist und hat aus dem Abrechnung die Posten gestrichen. Jetzt verlangt er nur 280,00€
    Meine Überprüfung von Abrechnungen für 2007 und 2008 hat zum Fest Stellung geführt, dass mein Vermieter auch die gleiche Posten abgerechnet hat und zwar für nicht vorhandenen Hausmeister Dienst im Jahr 2007- 49,00€, im Jahr 2008 - 86,00€ und im Jahr 2009 - 96,00€. Ich habe also in den Jahren 296,00€ zuviel bezahlt. Ich habe die Summe zurück gefordert- aber der Rechtsanwalt des Vermieters meint, dass meine Forderung vierjährlich ist. Meine Frage - im Falle grobe Fahrlässigkeit (Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen mit absichtlichen Steigerung von Beträgen) habe ich Recht auf 3-jährige Frist oder ist die Sache für 2007 und 2008 abgeschlossen. Für eine Antwort werde mich natürlich sehr freuen und bedanke mich voraus. borowka

  • Einwände gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwände nicht mehr möglich, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

  • Dann habe ich Pech gehabt. Es handelt sich um einen nachgewiesenen Betrug trotzdem keine Rechte. Schade.Dura Lex sed Lex. Danke für die Antwort.borowka


    Niemand hält Dich davon ab, auch jetzt noch bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige zu erstatten wegen des Verdachts des Betrugs (§263 StGB).
    Die zivilrechtliche Seite mag ja verjährt sein, aber die strafrechtliche...?

  • Danke für Deine Antwort. Es ist nicht schlechte Idee. Nicht nur ich betroffen bin, sonder alle 6 anderen Partien seit 3 Jahren auch. Die gerichtliche Verhandlung ist am 26.11.2010- bin gespannt was der Richter sagt. Es kann doch nicht wahr sein, dass der Vermieter betrügt nach Strich und Faden und klagt noch frech von Gericht!
    Grüße von borowka