Miete 2 mal im Jahr erhöht!

  • Wir haben dieses Jahr schon die zweite Mieterhöhung erhalten! Zwar sind es immer nur knapp über 50 € der Nettokaltmiete gewesen, doch wenn das so weiter geht, können auch wir uns das Ganze nicht mehr leisten. Darf denn der Vermieter zweimal im Jahr die Miete erhöhen oder anpassen? Bin mir da irgendwie nicht sicher und will erst mal mit der Zustimmung abwarten. Die Erhöhung soll ab 1. Dezember in Kraft treten. Die letzte Erhöhung war zum 1. Februar diesen Jahres.

    Kann uns jemand helfen? Vielen Dank!

  • Hallo Dörte,
    Nein, der Vermieter darf die Miete nicht zweimal im Jahr erhöhen. Hier trifft die sogenannte Jahressperrfrist in Kraft. Diese Frist bedeutet, dass nach Einzug in die Wohnung bzw. seit der letzten Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete mindestens 12 Monate verstrichen sein müssen. Es sei denn, es wurden in dem Jahr Sanierungsmaßnahmen vollzogen, die dadurch finanziert werden müssen.

  • Hallo Dörte,
    Nein, der Vermieter darf die Miete nicht zweimal im Jahr erhöhen. Hier trifft die sogenannte Jahressperrfrist in Kraft. Diese Frist bedeutet, dass nach Einzug in die Wohnung bzw. seit der letzten Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete mindestens 12 Monate verstrichen sein müssen. Es sei denn, es wurden in dem Jahr Sanierungsmaßnahmen vollzogen, die dadurch finanziert werden müssen.


    ... und diese Sanierungsmassnahmen, sofern sie den Wohnwert deutlich steigern, müssen rechtzeitig vorher schriftlich bekanntgegeben werden und, soweit ich weiss, auch die Intention des VM, nachher die Miete anzugleichen.

  • Weil du geschrieben hast "zwar immer nur knapp über 50 EUR" ... Ich finde das ganz schön heftig. Das ist ja immerhin ein ordentlicher Batzen mehr als das, was ihr beim Einzug gezahlt habt.
    Und wie meine Vorredner schon gesagt haben, ist das nicht einmal in Ordnung von deinem Vermieter also ich würde da schon vorgehen.
    Alles Gute!

    Das Leben ist schwer. Ein Grund mehr, es auf die leichte Schulter zu nehmen.

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