Kein Mietvertrag in der WG - kein Interesse vom Vermieter

  • Hallo,

    ich habe ein wichtiges Thema, mit dem ich nicht voran komme.
    Vor Kurzem bin ich in eine 4er-Wohngemeinschaft eingezogen und habe herausgefunden, dass nicht nur ich, sondern auch all meine Mitbewohner keinen Mietvertrag haben. Ein Mitbewohner zog mit mir ein, die anderen vor einem Jahr ca. Vorher gab es wohl häufige Wechsel in dieser WG, wodurch nicht genau ersichtlich ist, wer denn mal einen Vertrag hatte. Jetzt zahlen wir ganz regelmäßig die Miete von unserem WG Konto, das auf meine Mitbewohnerin läuft und vom Vermieter hört man nichts. Das Haus ist in einem schlechten Zustand, die Haustür unten ist nicht mehr schließbar (also 24/7 offen und zugänglich), weswegen oft Obdachlose und Junkies (die es bei uns auch recht viel gibt) in unserem Keller schlafen. Zusätzlich haben wir viel zu wenige Restmülltonnen, wodurch ein Müllproblem entstanden ist, dem wir einfach nicht Herr werden. Wir können diese allerdings anscheinend nur über den Vermieter bekommen.
    Die WG über uns hat sich wohl mehrmals mit dem Vermieter (per Einschreiben und mit Rückantwort etc.) schriftlich in Verbindung gesetzt und zahlt jetzt, nachdem keinerlei Reaktion kam, immer weniger, bis schließlich gar keine Miete mehr. Auch die WG ganz unten zahlt jetzt erstmals 20%weniger Miete.
    Wir haben wohl mal versucht mit dem Vermieter einen Vertrag zu machen, er kam dann auch nach 6 Wochen und legte und einen fertigen Vertrag auf den Tisch (einfache Ausführung), in dem stand, dass die Wohnung frisch renoviert sei (unsere Wohnung ist allerdings die, die im schlechtesten Zustand vom ganzen Haus ist). Das wollten wir nicht einfach so und ohne Kopie für uns unterschreiben. Daraufhin wurde er sauer und meinte, dass wir dann nur Besucher sind, etc.
    Jetzt ist meine Frage: Wie ist unser Recht in dem Fall? Haben wir überhaupt eins? Und vor allem, wie kommen wir zu unserem Mietvertrag? Wir hätten nämlich gerne einen!

    Vielen Danke für eure Hilfe im Voraus! :)

  • Wie ist unser Recht in dem Fall? Haben wir überhaupt eins? Und vor allem, wie kommen wir zu unserem Mietvertrag? Wir hätten nämlich gerne einen!


    Ihr habt bereits einen (mündlichen) Mietvertrag. Falls Ihr Beanstandungen an der Mietsache habt, solltet Ihr den VM nachweislich unter Hinweis auf § 535 BGB auffordern, seinen Pflichten nachzukommen.

  • Zitat

    Und vor allem, wie kommen wir zu unserem Mietvertrag?

    Ihr habt doch schon einen. Einen mündlichen der genau so wirksam ist wie ein schriftlicher. Es gelten automatisch die Bestimmungen des Mietrechts. Und die sind sowas von mieterfreundlich ....

    Zitat

    Daraufhin wurde er sauer und meinte, dass wir dann nur Besucher sind,

    Einschüchterungsversuche, mehr nicht.

    Ihr könnt nachweisen das Ihr Miete zahlt, ergo seid Ihr Mieter.

  • Danke für eure Antworten!

    Also könnten auch wir, wenn wir nachweisen können, dass er nicht reagiert auf unsere Mitteilungen, die Miete nach bestimmter Zeit kürzen?

    Der Vermieter muss aber doch informiert werden, dass neue Untermieter eingezogen sind oder?
    Also gilt aber jetzt nicht der Vertrag, den wir nicht unterschrieben haben, sondern ein Standard Mietvertrag? Oder wie kann ich mir das vorstellen?

  • Zitat

    Der Vermieter muss aber doch informiert werden, dass neue Untermieter eingezogen sind oder?

    Ne. Er muß vorher um Zustimmung zur Untervermietung gebeten werden.

    Zitat

    Also gilt aber jetzt nicht der Vertrag, den wir nicht unterschrieben haben, sondern ein Standard Mietvertrag?

    Es gelten die Bestimmungen des Mietrechts.

    Nachzulesen im BGB § 535 - 580

    Zitat

    Also könnten auch wir, wenn wir nachweisen können, dass er nicht reagiert auf unsere Mitteilungen, die Miete nach bestimmter Zeit kürzen?

    Nur wenn die Mängel zur Mietminderung berechtigen. Und auch nur in angemessener Höhe.