Abweichende Fassungen der Hausordnung im Umlauf

  • Hallo zusammen,

    ich werde im Folgenden den Sachverhalt darstellen und im Anschluss meine Fragen stellen. Ich bedanke mich im Voraus für jede Hilfe.

    Meine Partnerin und ich haben Mitte April 2015 einen Mietvertrag für eine Erdgeschoss-Wohnung ab Anfang Juni unterzeichnet. Im letzten Paragraphen dieses Mietvertrags ist aufgeführt, dass die beiliegende Hausordnung wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages ist. Wir haben Vertrag und Hausordnung sorgfältig durchgelesen und den Vertrag im Anschluss unterzeichnet. Die Vermittlung lief über einen Makler, welchen damals noch wir zahlen mussten.

    In der Hausordnung steht, dass Mieter auf Licht und Feuer zu achten haben und dass das Rauchen und Betreiben von offenem Licht und Feuer in der Tiefgarage und dem Heizkeller nicht gestattet ist. (Sinngemäß zusammengefasst. Sollte das genaue Wording von Bedeutung sein, werde ich es nachtragen.)

    Ich habe also den Sommer damit verbracht nach Lust und Laune zu grillen und habe dabei ein Hobby für mich entdeckt. Dann ist mir letztes Wochenende der fatale Fehler unterlaufen, minderwertige Grillanzünder verwendet zu haben. Dabei gab es einige Minuten eine störende Rauchentwicklung, die ich nach Kräften versucht habe, einzudämmen. Ein Nachbar ist im Anschluss zu mir gekommen und hat mich sehr freundlich und bedauernd darauf hingewiesen, dass das Grillen mit Holzkohle per Hausordnung untersagt ist. (Wie gesagt, ich habe oft mit wenig Rauch gegrillt. Die Nachbarn können beim Kommen und Gehen meine Terrasse einsehen. Niemand hat sich beschwert, die meisten mir noch viel Spaß gewünscht.)

    Natürlich habe ich mir sofort Mietvertrag und Hausordnung herausgesucht und Wort für Wort durchgesehen. Das Grillen mit Kohle ist dort definitiv nicht untersagt. Ich habe der Hausverwaltung geschrieben, um mir diesen Umstand bestätigen zu lassen. Recht zügig kam die niederschmetternde Antwort, dass das Holzkohlegrillen leider verboten ist. Mitgeschickt hatten sie mir die Hausordnung und farblich gekennzeichnet den Passus, in welchem Grillen mit Kohle tatsächlich und eindeutig untersagt ist.

    Nun der Clou: Diese Hausordnung habe ich noch nie gesehen. Sie ist, laut Fußnote, seit Dezember 2013 in Kraft, unterscheidet sich aber deutlich von der, welche Bestandteil meines Vertrages ist. Ich habe seit Unterzeichnung des Mietvertrages Grills und Zubehör im Wert von mehreren Hundert Euro gekauft (Ich habe Rechnungen, die das für min. 600€+ belegen). Die Sachen sind gebraucht, können also nicht umgetauscht werden.

    Ich sehe mich in dieser Sache einerseits mit einem Verbot konfrontiert, welches nicht Bestandteil meines Vertrages ist. Andererseits ist mir, sofern ich nicht mehr grillen darf, ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden.

    Im Sinne einer guten Nachbarschaft wäre ich jederzeit und selbstverständlich bereit die Regelmäßigkeit, mit der ich gegrillt habe, einzudämmen und alle technisch möglichen Wege zu gehen, um Rauch beim Einfeuern zu vermeiden. Wie gesagt: Im "Normalfall" hat die Rauchmenge nie eine Störung bedeutet.

    Nun meine Fragen:
    Ist es mir weiterhin gestattet zu grillen? (Ich gehe davon aus, dass nicht. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt)
    Falls nein, kann ich die mir entstandenen Kosten ganz oder teilweise bei einer der involvierten Parteien einfordern?
    Falls ja, bei welcher?
    Und in welcher Verantwortung liegt es sicherzustellen, dass die richtige Hausordnung bei mir liegt? Diese hängt nicht im Treppenhaus aus.

    Vielen vielen Dank für die Hilfe!

  • Hallo,

    du darfst mit deinen Aktionen (was auch immr es ist) deine Nachbarn nicht negativ beeinträchtigen. Und Grillen mit Kohle gehört zweifellos dazu. Dafür braucht es doch keine Hausordnung. Zei unterschiedliche Hausordnungen ist natürlich unglücklich, aber es ist ja nicht alles, was in einer Hausordnung nicht verboten ist, automatisch erlaubt.

    Welche Kosten sind dir denn entstanden, ein Sack Holzkohle übrig, zuviele Grillwürstchen gekauft?

    Gruss
    H H

  • Vielen lieben Dank, H H, für dieses Musterbeispiel an nicht-konstruktiver Antwort ;)

    Wie ich mehrfach erwähnt habe, habe ich beim Grillen mit ordentlichen Anzündern niemanden gestört. Somit sehe ich meine Nachbarn im auch nicht als "negativ beeinträchtigt an". Das Grillen mit Holzkohle ist in vielen Mietwohnung erlaubt. In anderen offenbar nicht. Es somit per se als "böse" zu brandmarken erscheint mir sehr weit her geholt.

    Und welche Kosten sind mir entstanden? Hättest du meinen Text aufmerksam bis zu Ende gelesen, wäre dir sicher aufgefallen, dass ich zwei Grills und eine Menge Zubehör gekauft habe, was nun anscheinend zur Untätigkeit verdammt in meinem Keller enden wird.

    Falls es weitere Unklarheiten oder Missverständlichkeiten zu meiner Lage geben sollte, gebe ich gern Auskunft.

    Viele Grüße

  • Wie ich mehrfach erwähnt habe, habe ich beim Grillen mit ordentlichen Anzündern niemanden gestört. Somit sehe ich meine Nachbarn im auch nicht als "negativ beeinträchtigt an". Das Grillen mit Holzkohle ist in vielen Mietwohnung erlaubt. In anderen offenbar nicht. Es somit per se als "böse" zu brandmarken erscheint mir sehr weit her geholt.

    Und welche Kosten sind mir entstanden? Hättest du meinen Text aufmerksam bis zu Ende gelesen, wäre dir sicher aufgefallen, dass ich zwei Grills und eine Menge Zubehör gekauft habe, was nun anscheinend zur Untätigkeit verdammt in meinem Keller enden wird.

    Alles klar, niemand wurde gestört.... von jemandem der permanent grillt.

    Ich weiß nicht in welchem Universum du gegrillt hast, aber hier im Alphaquadranten, fühlen sich Menschen gestört, wenn ein Mitbewohner bei jedem Sonnenstrahl den Grill anwirft. Nur weil Nachbarn sich nicht direkt bei dir beschweren, heißt das nicht, dass sich niemand gestört fühlt. Es zeigt schon ein unglaubliches Maß an fehlendem Einschätzungvermögen, zu denken, dass man niemanden stört, wenn man ständig grillt. Ich würde davon ausgehen, dass du heute noch grillen dürftes wenn du es nicht maßlos übertrieben hättest - zwei Grills gekauft und die Saison ist noch nicht vorbei.

    So wenig dir meine Antwort auch gefällt, es ändert nichts daran:
    Nicht alles was nicht verboten ist,ist erlaubt und nicht jeder Nachbar, der sich nicht beschwert fühlt sich nicht gestört.

    Gruss
    H H

  • Und ein weiteres Mal bedanke ich mich für eine unprofessionelle Antwort. Sie geben nicht-zielführende Kommentare ab und gehen nicht auf Klarstellungen ein. Sie beantworten keine Fragen und stellen wilde, wertende Vermutungen auf, ohne hinreichende Informationen zu haben. Ich würde Sie bitten keine weitere Antwort mehr zu verfassen, sofern Sie nicht auf meine Fragen eingeht. Ich habe mich nach der Rechtslage erkundigt. In diesem Mietrechts Forum. Was ihrer Meinung nach klar sein sollte hilft mir nicht weiter.

    Ich hoffe weiterhin auf hilfreiche Antworten von sachkundigen Forumsmitgliedern. :)

    Vielen Dank und freundliche Grüße

  • Natürlich habe ich mir sofort Mietvertrag und Hausordnung herausgesucht und Wort für Wort durchgesehen. Das Grillen mit Kohle ist dort definitiv nicht untersagt. Ich habe der Hausverwaltung geschrieben, um mir ..."


    ... die Erkenntnis zu holen: "Wenn man in der Schei**e rührt, fängt es an zu stinken".

  • Wow. Damit wären wohl alle Zweifel beseitigt. Hier ist keine Antwort auf einer meiner drei wenig missverständlichen Fragen zu erwarten. Ich wünsche den Herren weiterhin viel Spaß damit, inhaltslose Beiträge zu verfassen. Thread kann geschlossen werden.

  • Nach der allgemeinen Rechtsprechung kann dem Mieter das Grillen mit Holzkohle untersagt werden. Hier ist es dann völlig egal, was die Hausordnung vorschreibt (oder auch nicht).
    Es gibt zwischenzeitlich sogar Urteile, die das Grillen mit Elektrogrills in einem Mehrfamilienhaus einschränkt.

    Im übrigen gehe ich davon aus, dass in deinem Mietvertrag/Hausordnung etwas von gegenseitiger Rücksichtnahme geschrieben steht. Nicht alle Beschränkungen innerhalb eines Hausordnung können genau bezeichnet werden, weshalb grobe Umschreibungen gewählt werden.

    Dahingehend kann eine Hausordnung gar nicht alles regeln, was in der Wohnung, bzw. auf dem Grundstück verboten ist.

    Zitat

    Falls nein, kann ich die mir entstandenen Kosten ganz oder teilweise bei einer der involvierten Parteien einfordern?

    Nein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für diese tatsächlich hilfreiche Antwort. Ich möchte hier aber noch einmal deutlich machen, was die Frage ist: wie ich in meinem langen Text geschrieben habe, ist mir klar, dass ich nicht Grillen darf, wenn jemand gestört wird. Das ist selbstverständlich und sehe ich auch als gegeben und normal an.

    Ich würde auch bitten das Thema "Grillen" hier nicht in den Fokus zu stellen. Es geht primär darum, dass mir zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages eine "falsche" Hausordnung vorlag. Die tatsächliche Hausordnung ist in einigen Punkten deutlich strenger, nicht nur beim Grillen.

    Und ich wiederhole: hätte mir die richtige Hausordnung vorgelegen, hätte ich eine Menge Geld nicht ausgegeben. Vor diesem Hintergrund würde ich das Pauschale "Nein, du bleibst auf den Kosten sitzen" noch einmal kritisch hinterfragen.

    Nichtsdestotrotz, vielen Dank für die Antwort!

  • Es gibt keine falsche oder richtige Hausordnung. Es gilt die Hausordnung, die beim Mietvertragsabschluss unterzeichnet wurde. Soll die vom Vermieter geändert werden, muss der Mieter dem Zustimmen. Tut er dies nicht, gilt die bisher vereinbarte Hausordnung. Somit kann es sein, dass in einem Mehrfamilienhaus mehrere Hausordnungen gelten und es Mieter gibt, die mehr dürfen als andere. Dies ist rechtlich auch nicht zu beanstanden, denn es gibt keine "Gleichbehandlungspflicht" für Mieter.

    Aber: Es bedarf gar keines Grillverbots in der Hausordnung.
    Sobald das Grillen auch nur einen Nachbarn (auch eines anderen Gebäudes, auch mehrere Häuser entfernt) stört, ist es zu unterlassen. Es liegt dann ein Verstoß gegen das Immissionsschutzgesetz vor und kann mit Ordnungsgeld oder gar Geldbuße geahndet werden.
    AnwaltOnline Mietrecht >> Tipps von A - Z >> Grillen

    [url=http://www.mopo.de/recht/grillen-nachbarn-verbot-grill-rauch-geruch-qualm-erlaubt-verbote,21580442,26652150.html]Rauch, Geruch, Uhrzeit: Worauf man beim Grillen im Garten achten muss | Recht[/url]

  • Zitat

    Die tatsächliche Hausordnung ist in einigen Punkten deutlich strenger, nicht nur beim Grillen.

    Einfache Faustregel: Inhalte einer Hausordnung sind nur so lange wirksam, bis sie von einem (Amts-)Gericht oder Gesetz gekippt werden.

    Ein anderes Beispiel könnten die Bohrzeiten oder Ruhezeiten sein. Wenn in der Hausordnung beispielsweise steht, dass bis 22.00 gebohrt werden darf, dürfte diese Regelung jedes Amtsgericht kippen, wenn nicht schon die kommunalen Lärmschutzverordnungen, bzw. das BImSchG für ein Verbot sorgen.

    Hier ist dann immer die Frage, ob die Regelungen einen erheblichen Nachteil eines Mieters getroffen worden.

    Um nochmal zum Grillen zurückzukommen: Durchaus möglich, dass hier auch die Brandschutzverordnung ein Argument des Vermieters sein kann.

    Bei Dir müsste man einfach den konkreten Inhalt der Hausordnung kennen, um abschließend beurteilen zu können, welche Punkte wirksam sein könnten, bzw. welche vielleicht anfechtbar sind.

    Ein Punkt der wirksam sein könnte, wäre beispielsweise die Treppenhausreinigung durch den Mieter. Mir ist selbst ein Fall bekannt, wo die zeitlichen Regelungen innerhalb des Hauses verschieden geregelt worden sind (warum auch immer).

    Demnach musste Mieter A das laut Hausordnung aller 14 Tage machen, Mieter B aber nur aller 4 Wochen. Da es keine gesetzlichen Regelungen gibt, die einen Turnus vorschreiben, putzt der Mieter halt nur aller 4 Wochen und in der Zwischenzeit muss der Vermieter ran.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Na, dass ist doch mal eine Antwort. Vielen Dank. Kann ich das so zusammenfassen, dass für mich die Hausordnung gilt, die meinem Vertrag beiliegt?

    Die andere Hausordnung ist in vielen Punkten deutlich schärfer.

    Nur ist bewusst, dass meine Freiheit die Freiheit eines anderen nicht beschneiden darf. Und das ist auch gut so. Trotzdem habe Sie hier für einige Klarstellung gesorgt. Vielen Dank dafür !

  • Na, dass ist doch mal eine Antwort. Vielen Dank. Kann ich das so zusammenfassen, dass für mich die Hausordnung gilt, die meinem Vertrag beiliegt?

    Die andere Hausordnung ist in vielen Punkten deutlich schärfer.

    Nur ist bewusst, dass meine Freiheit die Freiheit eines anderen nicht beschneiden darf. Und das ist auch gut so. Trotzdem haben Sie hier für einige Klarstellung gesorgt. Vielen Dank dafür !

  • Zitat

    Kann ich das so zusammenfassen, dass für mich die Hausordnung gilt, die meinem Vertrag beiliegt?

    Grundsätzlich ja, mit der bereits genannten Einschränkung einer Öffnungsklausel.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Noch mal ein kurzes Update: eine Öffnungsklausel habe ich nicht in meinem Mietvertrag. Rein von dieser Warte aus sind die Dinge also in Ordnung.
    Im nächsten Schritt werde ich alle meine Nachbarn fragen, ob sie sich belästigt fühlen. Falls hier ein "Ja" kommt, ist es natürlich vorbei. Aber man wird sehen.

    Alles in allem: Vielen Dank !

  • Noch mal ein kurzes Update: eine Öffnungsklausel habe ich nicht in meinem Mietvertrag. Rein von dieser Warte aus sind die Dinge also in Ordnung.
    Im nächsten Schritt werde ich alle meine Nachbarn fragen, ob sie sich belästigt fühlen. Falls hier ein "Ja" kommt, ist es natürlich vorbei. Aber man wird sehen.

    Alles in allem: Vielen Dank !

    Kapierst du es nicht? Nicht jeder Nachbar traut sich seinem renitenten Nachbarn ehrlich zu sagen, dass er sich gestört fühlt wenn sein Gegenüber grillt. So wie du dich benimmst und schreibst kann ich mir vorstellen, dass keiner Lust hat, mit dir zu diskutieren.

    Es ist die Aufgabe der Hausverwaltung die anderen Mieter vor Leuten wie dir zu schützen.

    Wie ich bereits geschrieben habe, wahrscheinlich wäre gar nichts passiert, wenn du wie viele andere, ab und zu mal gegrillt hättest. Aber nein, du denkst, wenn keiner etwas sage, finden alle deinen Würtchenduft toll und hörst gar nicht mehr auf. Jetzt stehst du da mit deinen Luxusbrätern und jammerst, dass es in der Hausordnung ja nicht verboten war.

    Da fehlt es doch an gesunden Menschenverstand.

    Gruss
    H H

    Einmal editiert, zuletzt von H Hamburg (11. September 2015 um 08:02)


  • Im nächsten Schritt werde ich alle meine Nachbarn fragen, ob sie sich belästigt fühlen. Falls hier ein "Ja" kommt, ist es natürlich vorbei. Aber man wird sehen.

    Ich bin irritiert. Hast Du Dir alle Beiträge durchgelesen? Anscheinend nicht...

    Das Grillen kann durch den Verweis auf die Brandschutzordnung untersagt werden. Wenn in deiner Hausordnung der Passus des Grillens gar nicht erwähnt ist, heißt das im Umkehrschluss nicht, dass es erlaubt ist.

    Laut deines Eingangsbeitrages hat Dir die Hausverwaltung das Grillen mit Holzkohle untersagt. Ob diese das Argument einer Hausordnung heranzieht, oder andere Gründe, ist unerheblich.

    Was willst Du nun mit dem Befragen der Mieter erreichen? Die Hausverwaltung hat das letzte Wort. Deine Nachbarn haben gar nichts zu entscheiden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Noch mal ein kurzes Update: eine Öffnungsklausel habe ich nicht in meinem Mietvertrag. Rein von dieser Warte aus sind die Dinge also in Ordnung.
    Im nächsten Schritt werde ich alle meine Nachbarn fragen, ob sie sich belästigt fühlen. Falls hier ein "Ja" kommt, ist es natürlich vorbei. Aber man wird sehen.

    Alles in allem: Vielen Dank !

    Mhh, ein recht renitenter Griller. Um mal etwas zu Schlichtung beizutragen, nimmst du vieleicht am besten einen Gasgrill, wenn elektro nun gar nicht geht, was ich durchaus verstehen kann, diese Elektrodinger sind meistens echt für die Tonne. Damit sollte sich die Belästigung auf ein Minimum reduzieren lassen, und dein Fleisch trotzdem die nötige Hitze abbekomen. Und wo sich keiner beschwert, wird auch keiner was verbieten.
    Das ändert zwar nichts an der Sachlage, wäre aber vieleicht ein Kompromiss?

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