Kündingungsfrist 3 Monate nach einjährigem Kündigungsverzicht ?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich bin zum studieren in eine Einzimmerappartement gezogen und will nun ausziehen. Eingezogen bin ich am 1.10.2014 und gekündigt habe ich am 28. August diesen Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und somit habe ich zu dem 30.11.2015 gekündigt.
    Zusätzlich habe ich einem einjährigen Kündigungsfrist zugestimmt und das Problem das ich nun habe ist dass die Vermieterin sagt dass ich erst ab dem 1.10. kündigen darf weil erst ab dort die Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt. Somit würde ich die Miete bis zu dem 31.12.2015 zahlen und nicht bis zu dem 30.11.2015.


    Wie kann ich das wiederlegen, denn die Vermieterin hat noch ein Artikel angegeben wo dies angeblich angegeben ist, doch dieses Urteil hat viele Seiten und es ist nicht eindeutig eine solche Tatsache erkennbar.


    Viele Freundliche Grüße


    Benedikt

  • Bitte den exakten Wortlaut, denn der ist entscheiden zu oder ab wann Du kündigen kannst, aus dem Mietvertrag zum Kündigungsverzicht oder Seite einscannen und als Bild, nicht zu klein, hochladen. Persönliche Daten unkenntlich machen.