Von Vermieter zu Kündigung gezwungen, um neuen Vertrag durchsetzen zu können

  • Hallo ihr Lieben!

    Ich hoffe, ihr könnt uns weiterhelfen.

    Eine Freundin von mir wohnt in einer 3er WG und laut Vertrag sind alle drei Parteien gleichberechtigte Mieter. Es ist also eine Art Gemeinschaftsvertrag. Das ist schon jahrelang so und bisher war es auch nie ein Problem, wenn einer ausgezogen und jemand Neues gekommen ist.
    Jetzt haben sie einen neuen Vermieter bekommen, der ihnen dieses Jahr gleich mal 20% mehr Miete aufgebrummt hat. In unserer Stadt gilt die Mietpreisbremse, also dürfte er jetzt 3 Jahre nicht erhöhen. Jetzt hat er aber, so wies aussieht, ein "Schlupfloch" gefunden:

    Ende diesen Jahres ziehen zwei der jetzigen Mieter aus, nur noch die Freundin von mir würde drin bleiben, und ich und eine weitere Freundin würden gerne einziehen. Jetzt sagt der Vermieter, wenn die zwei anderen ausziehen, würde der jetzige Mietvertrag hinfällig werden und die Freundin, die weiter dort wohnen bleiben möchte, müsse auch kündigen. Dann will er ihr und uns neuen Mietern neue Verträge geben (diesmal Einzelverträge) und schlägt dabei insgesamt nochmal 20% Mietpreis drauf, weil mit neuem Vertrag die Mietpreisbremse ja nicht mehr gilt.
    Wir haben lange gegoogelt und so wies aussieht, ist das alles rechtens. Allerdings haben wir gelesen, dass ALLE Parteien, also alle Mieter und der Vermieter, der Kündigung zustimmen müssen, damit sie wirksam wird. Wir fragen uns nun, was passieren würde, wenn die Partei die weiter wohnen bleibt, sagen würde, dass sie zu den Konditionen nicht kündigen wird. Also dass sie nicht zustimmt. Könnten wir dadurch erreichen, dass der Vermieter uns preislich entgegen kommt und wir uns mit ihm einigen? Könnte er dann sagen, dass die anderen Mieter nicht ausziehen dürfen, wenn der Mietvertrag so nicht aufgelöst wird?

    Wenn die Freundin im jetzigen Vertrag drin bleiben könnte, hätte sie das Recht uns unterzuvermieten. Sie könnte uns also untervermieten und preislich würde sich nichts ändern.

    Was denkt ihr dazu?

    Liebe Grüße
    Lisa

  • Vergiss das Spielchen ganz schnell, denn das kann nicht klappen. Hier besteht eine GbR und die kann nur von allen Gesellschaftern gleichzeitig oder garnicht gekündigt werden. Eine einzelne Person kann nicht in der Wohnung zurück bleiben und dann ein eigenes Süppchen kochen, denn dazu brauchte sie die Erlaubnis des Vermieters. Natürlich können die beiden anderen ausziehen, sind aber nach wie vor für Miete und Nebenkosten gemeinschaftlich haftbar.

  • Lucia_Liz:

    "laut Vertrag sind alle drei Parteien gleichberechtigte Mieter."
    - Nicht zu vergessen.

    "Ende diesen Jahres ziehen zwei der jetzigen Mieter aus,"
    - Ausziehen können sie ruhig, sie leiben aber nach wie vor im MV mit allen Rechten und Pflichten.

    "Jetzt sagt der Vermieter, wenn die zwei anderen ausziehen, würde der jetzige Mietvertrag hinfällig werden. Dann will er ihr und uns neuen Mietern neue Verträge geben (diesmal Einzelverträge) "
    - Dummes Zeugs. Es ändert sich garnichts an den bestehenden Veerträgen.

    "Allerdings haben wir gelesen, dass ALLE Parteien, also alle Mieter und der Vermieter, der Kündigung zustimmen müssen, damit sie wirksam wird."
    - Richtig gelesen.

    "Wenn die Freundin im jetzigen Vertrag drin bleiben könnte, hätte sie das Recht uns unterzuvermieten."
    - Untervermietungen befürfen regelmässig der (schriftlichen) Zustimmung des VM.

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