Frage zur Kündigung von einer Bürgschaft

  • Guten Tag,

    meine Freundin und ich sind im Mai 2009 zusammengezogen. Ich war damals noch Azubi und sie Studentin. Die Miete beträgt 590€. Da wir beide als Mieter eingetragen werden wollten musste Sie einen Bürgen finden, da sie nur einen Nebenjob hatte. Ich konnte mit meinem, zugegebenermaßen guten, Azubigehalt ohne Bürge unterschreiben. Eine 3-Monatsmiete Kaution wurde auch hinterlegt.
    Der Vater meiner Freundin hat sich als Bürge für sie zur Verfügung gestellt.

    Mittlerweile verdient sie genug Geld auf einer halben Doktorantenstelle und ich habe ausgelernt und arbeite mit einem Festgehalt auf einer zeitlich befristeten Stelle (Projektarbeit).

    Wir haben also beide ein so hohes Einkommen, dass wir theoretisch die Wohnung alleine bezahlen könnten. Meine Freundin hat nun beim Vermieter angefragt, ob sie die Bürgschaft auflösen können. Wir haben dem Vermieter unsere Gehaltsabrechnung geschickt. Daraufhin kam ein Brief in dem dies verwährt wurde mit der Begründung wir hätten nur zeitlich befristete Stellen.

    Meine Freundin, weil sie Ihren Doktor macht und die Stelle deshalb bis zum Ende befristet ist und ich, weil ich nunmal Projektabhängig arbeite. Ist das rechtens?

    Danke im voraus.

    Chivas

  • Im Prinzip ja. Nur würde das sicherlich nichts an der Situation ändern. Das Ihnen Ihr Vermieter die Wohnung nach der Kündigung ohne eine Bürgschaft vermietet, ist doch eher unwahrscheinlich.

    Andererseits kann ich Ihre momentanen Bedenken nicht ganz nachvollziehen. Denn der Vermieter kann und darf den Bürgen nur in Anspruch nehmen, wenn die Mieter ihren Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis nicht nach kommen.

  • Die Anfrage hat 2 Gründe:

    1. möchte meine Freundin "unabhängig" von Ihrem Vater sein.

    2. was, wenn ich mal umziehe? Bekomme ich nie wieder eine Wohnung, nur weil ich in einen Job arbeite wo Zeitverträge der Normalfall sind?

  • 1. Ist sie im Prinzip ja dennoch. Denn solange das Mietverhältnis einwandfrei läuft, und dafür kann sie selbst sorgen, ist die Bürgschaft nur ein Papier dass in der Akte schlummert.

    2. Würde ich jetzt nicht pauschalieren.