Neue Wohnung ohne Strom- Mietminderung?

  • Guten Tag zusammen!

    Ich habe seit 01.08. eine Wohnung gemietet, die ich jedoch erst zum 01.10. beziehen werde. Bei der Besichtigung fiel auf, dass kein Strom in der Wohnung war. Da dies aber auch erst meine zweite eigene Wohnung ist, ging ich davon aus, dass der Vermieter den Strom zum 01.08. einschaltet. Er erwähnte vorweg nur, dass die Wohnung länger leer stand, also dachte ich mir auch nichts weiter dabei. Der 01.08. kam, kein Strom da. Da ich auch eh keinen benötigt habe, hab ich nicht weiter nachgehakt und Ende August dann beschlossen, mich selbst um Strom zu kümmern. Die erste Anfrage wurde abgewiesen, da die Zählernummer nicht identifizierbar war. Zwischendurch war mein Vater hier und fiel aus allen Wolken, dass ich keinen Strom habe und mir die Wohnung ja in einem nicht bewohnbaren Zustand vermietet wurde. Also beim Vermieter wieder angerufen, nachgefragt und erfahren, dass der Zähler gesperrt ist, da die Vormieterin Mietschulden hatte. Angeblich hat er sich aber um Strom gekümmert und dachte, dass die Wohnung Strom hätte. Mittlerweile wurde der Stromanbieter vom Netzbetreiber abgewiesen und stellt nun Nachforschungen an.Klingt also nach einer langwierigen Sache und ich kann an der Wohnung nicht viel machen.

    So, nun die Frage: kann ich Miete mindern? Oder bin ich selbst schuld, weil ich mich nicht gleich gekümmert habe? Es müsste doch Sache des Vermieters sein, die Wohnung mit Strom zu übergeben bzw. mich wenigstens zu informieren, dass der Zähler gesperrt ist.

  • Moin Berny,

    da ich ja nichts von dem gesperrten Zähler wusste, hab ich mir meinen eigenen Anbieter gesucht (auch aus der Region, jedoch nicht aus der Stadt). Dort habe ich zwar angerufen und denen mitgeteilt, dass mein Zähler gesperrt ist und durch Anbieter XY entsperrt werden muss, jedoch sagte man mir, dass man da gerade nichts machen könne. Sobald man die Ursachenfindung abgeschlossen hätte, würde man bei XY einen Entsperrauftrag stellen.

  • Ein Stromanschluß ist in einer Wohnung Standard. Wenn eine solche Anlage vorhanden ist, hat der Vermieter auch für die Funktionsfähigkeit zu sorgen. Eine Mietminderung ist in jeden Fall drin und ich denke sogar eine kräftige.

  • Hallo,

    ob Strom fließt oder nicht, hat nichts mit dem Anbieter zu tun. Es eine Angelegenheit des Netzbetreibers und an den mußt du dich wenden. Wenn du wartest bis dein Stromanbieter das mit dem Netzbetreiber hinbekommen hat, dann hast du Weihnachten noch keinen Strom.

    Rufe beim Netzbetreiber an. Das ist im Allgemeinen der Grundversorger in deinem Bereich und beantrage die Einschaltung deines Stromzählers. Das geht innerhalb von ein paar Tagen.

    Bei der Mietminderung wäre ich etwas vorsichtig. Zwar ist der Vermieter grundsätzlich zuständig, aber du bist der Stromkunde. D.h. man könnte dir unterstellen, dass du schon längst Strom hättest, wenn du dich etwas geschickter angestellt hättest. Normal geht das ruckzuck. Wenn ich Richter wäre, würde ich es auch ungewöhnlich finden, wenn jemand seit dem 01.08. kein Strom hat, dies erst am 01.10. feststellt. Wenn ich dann noch hörte, dass derjenige noch nicht einmal die Störungsstelle des Netzbetreibers angerufen hat, würde ich mich auch fragen, ob das nun wirklcih die Schuld des Vermieters ist.

    Gruss
    H H

  • Moin Pottmax,
    inzwischen sollte es wohl klar sein: Wende Dich zuerst an die Stadtwerke/Netzbetreiber/Grundversorger. Ob Du anschliessend wie Dein Wohnungsvorgänger so mutig bist, zu einem Provider zu wechseln: No risk, no fun...:)

  • So, der Netzbetreiber weigert sich, den Zähler zu entsperren, da ja bereits eine Anfrage eines anderen Stromanbieters vorliegt. Somit würde der Netzbetreiber auf den Kosten sitzenbleiben und sieht das nicht ein. Der Stromanbieter wiederum sitzt in einer anderen Stadt und hat somit nicht das Recht, den Zähler zu entsperren. Jetzt muss ich den Vertrag mit dem Anbieter widerrufen, was bis zu 10 Tage dauern kann und einen Vertrag beim Grundversorger abschließen. Den ganzen Ärger habe ich jetzt nicht, weil der Vermieter verschwiegen hat, dass der Zähler gesperrt ist und ich hab die Rennerei und bin zu dem gezwungen, diesen einen Anbieter zu nehmen.

  • Hallo,

    es ist schon richtig, dass der Vermieter hier etwas versäumt hat. Aber ich denke, das größere Versäumnis war, dass du dich nicht gleich um den Strom gekümmert hast, schließlich war dir ja bekannt, dass kein Strom fließt. Für das jetzt herrschende Chaos kann dein Vermieter ja schließlich auch nichts. Du kannst es gerne glauben, so etwas ist normal echt keine Sache, die man unbedingt erwähnen muss, weil man bei dem Netzbetreiber anruft und die das kurz freischalten.

    Im übrigen verstehe ich den Netzbetreiber nicht. Auf welchen Kosten bleibt er denn sitzen? Keiner der jetzt Beteiligten wird die offene Rechnung zahlen. Und die Entsperrung geht auch nicht zu euren Lasten, schließlich habt ihr nichts gesperrt.

    Ich glaube die stellen sich absichtlich doof an. Ich würde mich mal an die Bundesnetzagentur wenden. Die können dir bestimmt sagen, ob der Netzbetreiber freischalten muss.

    Gruss
    H H