Vermieter akzeptieren Nachmieter nicht weil er sich 10 Minuten zu spät gemeldet hat

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    Zudem liegt ein berechtigtes Interesse vor, da meine Frau und ich im Juli geheiratet haben: Urteil des LG Hannover WM 88,12

    Daniel

    Ach Daniel,

    du gibst doch hier die Steilvorlagen.

    Lies dir das mal durch: "Meine Frau und ich haben im Juli geheiratet. Deshalb dürfen wir Ende August ohne Einhaltung der gesetzlichen 3-monatigen Frist kündigen, denn wir haben uns ein Haus gekauft"

    Klingt das für dich logisch?

    Auch dein BGB§242 Beispiel bezieht sich auf Verträge, die auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen wurden. Was ist denn daran nicht zu verstehen?

    Gruss
    H H

    P.S. toll, dass du auch englischsprachige Foren besuchst. Bitte schreib dort nicht, woher du kommst.

  • Unsere Vermieterin hat per Unterschrift akzeptiert, dass wir einen Nachmieter stellen dürfen, also wäre es nach folgendem Auszug aus "Urteil vom 21. September 2004 , Az: 63 S 175/04" doch legitim oder nicht?

    Während meinen beruflichen Ausbildungen habe ich hinsichtlich der Interpretation von Rechtsquellen/Urteilen immer wieder die sogenannten " 4 W's" eingeprügelt bekommen.
    Die 4 W's sind: Wer will was von wem und worauf beruft er sich?

    Du darfst also nicht jeden X-beliebigen Leitsatz irgend eines Urteils auf dich beziehen, sondern musst das Urteil im Detail lesen.

    Als Vergleich:
    Eine Vielzahl von Urteilen bezieht sich darauf, dass durch die Nachmieterstellung ein Kündigungsausschluss von mehreren Jahren umgangen werden soll, da es für die Mieter unzumutbar ist, über einen längeren Zeitraum in der Wohnung zu leben.

    Bei Dir handelt es sich um 2 Monate, in denen Du weiter Miete zahlen musst.

    Hier fehlt die Relation völlig.

    Weiterhin muss geprüft werden, wie die vertraglichen Vereinbarungen aussehen. Es gibt Verträge, in denen echte Nachmieterklauseln vereinbart wurde und sich somit ein anderes Recht ergibt, als in deinem Vertrag.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • @AJ: Für die verbleibenden 2 Monate handelt es sich um Kosten in Höhe von fast 1400€. Ich habe die Erlaubnis bekommen einen Nachmieter zu stellen, dieser wurde auch akzeptiert und wäre bereit gewesen zum 1. Oktober einzuziehen. Würdest Du Dir nicht etwas verarscht vorkommen???

    @ Andreas, da gebe ich Dir Recht, das wäre ein triftiger Grund. Ich hatte der Vermieterin gesagt, dass ich den Interessenten kontaktiere, habe dann mit Ihrem gesprochen und ihm am Ende des Telefonats nochmal 10 Minuten Bedenkzeit gegeben um sich mit seiner Freundin zu besprechen. Diese 10 Minuten waren der Vermieterin zuviel und Sie sagte den Zweitinteressenten zu. Von daher wurde keinerlei Frist verletzt. Auch hatte der Interessent mir gesagt, das er sich "Abends" bei mir melde...

    @HH: Da gebe ich Dir Recht, das passt nicht zusammen. War nicht meine Hauptbegründung, nur ein fixer Einfall.

    Ich habe gleich einen Termin bei einem Anwalt von der Verbraucherzentrale, vielen Dank für eure unterschiedlichen Sichtweisen.

    Danke und Grüße!
    Daniel

  • Zitat

    Ich habe die Erlaubnis bekommen einen Nachmieter zu stellen, dieser wurde auch akzeptiert und wäre bereit gewesen zum 1. Oktober einzuziehen.

    Ja, aus Kulanz. Der Vermieter hätte das auch gleich ablehnen können.

    Zitat


    Ich habe gleich einen Termin bei einem Anwalt von der Verbraucherzentrale

    Verbraucherzentrale? Ich drücke das jetzt mal drastisch aus: Warum fragst Du nicht den Bäcker um die Ecke um Rat?

    In der Verbraucherzentrale arbeiten keine Fachanwälte, so dass die Fachspezifische Rechtsprechung dort völlig unbekannt ist.
    Hier spreche ich im Übrigen aus eigener Erfahrung.

    Gehe zu einem Fachanwalt für Mietrecht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke Leipziger, Bei mir gibt es keine Nachmieterklausel im Vertrag...

    Oha, ist das wirklich so krass? Die Dame am Telefon sagte mir aber, dass dieser Anwalt der dort sei aus diesem Bereich kommt und nur parallel zu seinem richtigen Job für die VZ arbeitet...

    Grüße
    Daniel

  • In der Verbraucherzentrale arbeiten keine Fachanwälte, so dass die Fachspezifische Rechtsprechung dort völlig unbekannt ist.


    Abwarten und Tee trinken. Daniel wird uns sicherlich über das Resultat informieren.
    Am 01.08. hätte er ja auch bereits zum 31.10. statt des 30.11. kündigen können, 700€ gespart.

  • Danke Leipziger, Bei mir gibt es keine Nachmieterklausel im Vertrag...

    Dann hast Du eben auch keinen Anspruch darauf. Hier steht eine schriftliche vertragliche Vereinbarung gegen eine mündliche Vereinbarung.

    Zitat

    Die Dame am Telefon sagte mir aber, dass dieser Anwalt der dort sei aus diesem Bereich kommt und nur parallel zu seinem richtigen Job für die VZ arbeitet...

    Ein guter Fachanwalt hat
    1. keine Zeit, neben seinem "richtigen" Job, bei einer Verbraucherzentrale zu arbeiten
    2. keine Lust noch mehr zu arbeiten, da ihm sein "normaler" Job schon einen fürstlichen Lohn beschert.

    Das die üblichen Vereine, egal ob Mieterschutzbund oder Verbraucherzentrale, ihren Service bewerben, ist auch klar.

    Hast Du eine vernünftige Rechtsschutzversicherung, dann wende dich direkt an einen Fachanwalt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zudem liegt ein berechtigtes Interesse vor, da meine Frau und ich im Juli geheiratet haben: Urteil des LG Hannover WM 88,12

    Nicht gelesen oder verstanden was in dem von mir genannten Link steht?


    Dann noch mal etwas größer und fetter:

    Enthält der Mietvertrag keine sogenannte Ersatzmieterklausel, was der Normalfall sein dürfte, kann der Mieter grundsätzlich nicht verlangen, dass der Vermieter einer vorzeitigen (vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist von 3 Monten) Aufhebung des Mietvertrages zustimmt oder seine Zustimmung zum Eintritt eines Nachmieters in den bestehenden Mietvertrag erteilt.

    In dem Urteil geht übrigens um einen Vertrag mit noch 12monatigem Kündigungsverzicht.


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    Wo ist der like-Button geblieben?

  • ich plane rechtliche Schritte gegen den Betreiber der Seite, da mir heute diverse "likes" durch die Lappen gegangen sind.
    Was soll mich nun über den Tag retten? :D

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • @AJ: Für die verbleibenden 2 Monate handelt es sich um Kosten in Höhe von fast 1400€. Ich habe die Erlaubnis bekommen einen Nachmieter zu stellen, dieser wurde auch akzeptiert und wäre bereit gewesen zum 1. Oktober einzuziehen. Würdest Du Dir nicht etwas verarscht vorkommen???


    Nein würde ich nicht, weil ich weiß das recht haben und recht bekommen zwei unterschiedliche Dinge sind. Wobei ich das mit dem recht haben bei dir so auch nicht sehe, aber selbst wenn das so wäre ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering das du 1400€ noch brauchen wirst um Recht zu bekommen.
    Es ist einfach kaum sinnvoll sich für solche Beträge ernsthaft vor Gericht zu streiten, wenn der Ausgang mehr als ungewiss ist.