Betriebskostenabrechnung

  • Hallo,


    Ich wohne seit 15.07.2008 in einer 3Raum Wohnung mit einer gesamtfläche von 89m².
    Am 11.11.2010 habe ich eine Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.11.08 bis 30.09.2009 erhalten. Und nun darf ich 801,04€ nachzahlen.. Nun Frage ich mich ob diese Abrechnung rechtens ist. da ja zwei Monate noch vom Jahr 2008 mit Abgerechnet wurden!?


    Wir sind ein zwei Personenhaushalt und ich bin von Mo - Do auf Montage. Deswegen habe ich irgendwie zweifel das das alles so stimmen soll mit der Nachzahlung...


    Was haltet ihr davon?


    Danke schonmal im vorraus.



    Porter


  • Da die Abrechnung der Betriebskostenvorauszahlung spätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eintreffen muss, gehe ich davon aus, dass dieser Zeitraum überschritten ist und Sie nichts nachzahlen müssen.


    Einzig, wenn die Verspätung der Abrechnung nicht Schuld Ihres Vermieters ist, müssen Sie bezahlen.


    Mietrecht: Ausschlußfristen bei der Betriebskostenabrechnung

  • Ich habe eine Monatliche Vorauszahlung auf die Gesamtbetriebskosten von 110€ und davon sind 60€ für den Heiz/Warmwasser verbrauch vorgesehen.

  • Ihr Vermieter muss Ihnen Einsicht in die Unterlagen (Rechnungen) für die Abrechnung geben. Nur anhand dieser Papiere können Sie absehen, ob die Nachforderung gerechtfertigt ist oder nicht.


    Wenn das Probleme machen sollte, machen Sie Kopien von den Rechnungen und legen Sie Alles einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vor.


    Nur anhand einer Summe kann ein Forum nicht feststellen, ob Sie über den Tisch gezogen werden oder nicht. Aber aus eigener Erfahrung weiß ich, dass für diese Wohnungsgröße die monatlichen Vorauszahlungen zu niedrig angesetzt sind.

  • Zitat

    Am 11.11.2010 habe ich eine Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.11.08 bis 30.09.2009 erhalten


    So wie Sie es hier schildern, werden die Betriebskosten in Ihrem Fall für die Zeit vom 01.10. eines Jahres bis zum 30.09. des Folgejahres abgerechnet. Dann sollten Sie allerdings bereits eine Abrechnung für die ersten anderhalb Monate Ihrer Mietdauer erhalten haben (15.07.-31.08.2008).


    Wenn dem so ist, dann ist die letze Abrechnung auf jeden Fall zu spät erstellt worden. Diese hätte dann bis spätestens zum 30.09.2010 bei Ihnen eingehen müssen (bis spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums). Damit diese Abrechnung nicht verwirkt ist, muss der Vermieter schon eine gute Begründung vorweisen. Diese Gründe dürfen nicht in seinem Verschulden zu suchen sein.


    Was die Höhe der vereinbarten Vorauszahlungen betrifft, kann ich Mainschwimmer nur zustimmen. Auch ich halte diese bei der Wohnungsgrösse für zu niedrig angesetzt. Hier wäre zu prüfen, ob und inwieweit dem Vermieter evtl. Absicht unterstellt werden kann,

  • Dies war die ertse Abrechnung die ich überhaupt erhalten habe. Unsere Nachbarin hat auch eine Abrechnung bekommen und meinte das dies ihre erste sei die sie überhaupt bekommen hat (wohnt seit 3 Jahren hier).

  • Hallo Porter, von wann bis wann ist denn der übliche (12-Monatige) Abrechnungszeitraum?
    (in dem von mir verwaltenten Haus ist er bspw. 01.06.-31.05.Folgejahr. Das heisst, das ich meinen Mietern die BetrKAbrechnungen bis spätestens 31.05. des dann folgenden Jahres vorlegen muss.)

  • Am 15.07. bin ich eingezogen, dann müsste doch die Abrechnung spätestens am 14.07. im Folgejahr bei mir sein? oder!?
    Auf der Abrechnung die ich bekommen habe steht einmal Abrechnungszeitraum vom 01.11.08 - 30.09.09 und auf der Rechnung der Zeitraum 01.10.08 - 30.09.09. In meinem Mietvertrag steht "Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes mitzuteilen. Also müsste die Abrechnung / Rechnung spätestens am 30.09.10 bei mir gewesen sein?!



  • Und da sie das nicht war, ist diese Forderung verjährt. Wenn Ihr Vermieter damit nicht klar kommt, dann lesen Sie ihm diesen Link vor:


    Betriebskostenabrechnung für Wohnraum – Mieter sollten auf die Fristen achten! - Rechtsanwältin Feike

  • Hallo Porter,


    ich rekapituliere mal: Du hast die Betriebskostenabrechnung für den 12-Monatsabrechnungszeitraum 01.10.08-30.09.09 am 11.11.10 bekommen: 1 Monat + 12 Tage zu spät.
    Wenn der Vermieter diese Terminüberschreitung NICHT zu vertreten hat (also jemand anders), könnte er noch nachfordern. Das dürfte erfahrungsgemäss jedoch nur sehhhr selten der Fall sein. - Dies musst Du ihm ja nicht unbedingt unter die Nase reiben...

  • Ok, dann werde ich nächste woche gleich mal einen Termin mit ihm vereinbaren. Mal schauen was dabei raus kommt. Ich poste dann das ergebnis :) Danke nochmal für die ganzen Antworten.

  • Ok, dann werde ich nächste woche gleich mal einen Termin mit ihm vereinbaren. Mal schauen was dabei raus kommt. Ich poste dann das ergebnis :) Danke nochmal für die ganzen Antworten.


    Naja, das musst Du wissen.
    Ich würde ihn erstmal "kommen" lassen - er will ja was von Dir...