Nutzungsgebühr bei Wohnbaugenossenschaft

  • Ich habe mal eine Frage bezüglich der Nutzungsgebühr für eine Wohnung, als Mitglied in einer Wohnbaugenossenschaft.


    Anfang 2015 habe ich eine Wohnung in einem entkernten und komplett sanierten Wohnhaus einer Wohnbaugenossenschaft bezogen.
    Der Quadratmeterpreis beträgt ca. 14 Euro.
    In den ersten 3 Monaten waren wir die einzigen Bewohner, musste jedoch dorthin ziehen aus diversen Gründen.
    Nach diesen 3 Monaten wurden die anderen, baugleichen Wohnungen erneut angeboten, diesmal jedoch zu einem Quadratmeterpreis von ca. 12 Euro.
    Im Hinblick des Gleichheitsgebots in einer Wohnbaugenossenschaft, war ich der Meinung , dass nun auch meine Nutzungsgebühr angepasst werden sollte.

    Kennt sich jemand mit dem Thema aus und kann mir einen Ratschlag zur vorgehensweise geben?
    Entsprechende Anwaltsschreiben von uns an die Wohnbaugenossenschaft blieben bis heute unbeantwortet.
    Danke im Voraus

  • Kennt sich jemand mit dem Thema aus und kann mir einen Ratschlag zur vorgehensweise geben?


    1. Woher stammt dein Wissen, dass alle Wohnungen eines Hauses zum gleichen Quadratmeterpreis vermietet werden müssen.

    2. Wenn ich solch ein Problem hätte würde ich das Gespräch mit dem Vorstand oder Aufsichtsrat der Genossenschaft suchen.....und sicherlich auch finden.

    3. Einen Anwalt mit der Angelegenheit zu betrauen ist mit großem Abstand die dümmste Aktion gewesen.

  • Bei 2 Euro knausern, aber Anwalt muß schon sein.

    Die Größe der Wohnung gibt der TE nicht an, bei 50 qm wären es schon € 100,00 mtl., im Jahr € 1.200 was er mehr berappen muß als
    andere Mieter.
    Dagegen angehen kann er allerdings nicht, Vertrag ist Vertrag (soweit er nicht gegen gute Sitten/Gesetz verstößt.)

    Ich wäre auf das Ergebnis in dieser Angelegenheit neugierig, hoffentlich erfahren wir davon.

  • Die Größe der Wohnung gibt der TE nicht an, bei 50 qm wären es schon € 100,00 mtl., im Jahr € 1.200 was er mehr berappen muß als
    andere Mieter.
    Dagegen angehen kann er allerdings nicht, Vertrag ist Vertrag (soweit er nicht gegen gute Sitten/Gesetz verstößt.)
    Ich wäre auf das Ergebnis in dieser Angelegenheit neugierig, hoffentlich erfahren wir davon.


    Hat sich anscheinend erledigt, denn der TO meldet sich ja nicht mehr.

    PS: Eine "Gebühr" kann die Gesellschaft sowieso nicht verlangen...

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (28. September 2015 um 13:43)

  • vermutlich wurde der Mietpreis aufgrund mangelnder Interessenten gesenkt, tja das ist Pesch für dich.

    Wohnungen auch wenn soweit identisch, können auch bei Wohnungsbaugesellschafften oder Genossenschaften auch unterschiedliche Mietpreise haben. Das ist ansich nicht ungewöhnlich, kaum zieht einer aus wird normal was auf den Mietpreis aufgeschlagen und neu vermietet. Gleichheit besteht hier in der Tatsache das jeder Mieter Mitglied in dem Verein ist und die gleichen Anteile zum gleichen Preis gekauft hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (3. Oktober 2015 um 16:40)