Ich habe mal eine Frage bezüglich der Nutzungsgebühr für eine Wohnung, als Mitglied in einer Wohnbaugenossenschaft.
Anfang 2015 habe ich eine Wohnung in einem entkernten und komplett sanierten Wohnhaus einer Wohnbaugenossenschaft bezogen.
Der Quadratmeterpreis beträgt ca. 14 Euro.
In den ersten 3 Monaten waren wir die einzigen Bewohner, musste jedoch dorthin ziehen aus diversen Gründen.
Nach diesen 3 Monaten wurden die anderen, baugleichen Wohnungen erneut angeboten, diesmal jedoch zu einem Quadratmeterpreis von ca. 12 Euro.
Im Hinblick des Gleichheitsgebots in einer Wohnbaugenossenschaft, war ich der Meinung , dass nun auch meine Nutzungsgebühr angepasst werden sollte.
Kennt sich jemand mit dem Thema aus und kann mir einen Ratschlag zur vorgehensweise geben?
Entsprechende Anwaltsschreiben von uns an die Wohnbaugenossenschaft blieben bis heute unbeantwortet.
Danke im Voraus