nicht als Untermieter angemeldet - Kann ich fristlos kündigen?

  • kurze Fallbeschreibung:


    Tabea wohnt seit September 2014 in einer WG mit Anna.
    Anna ist die Hauptmieterin (nicht Eigentümerin) und wohnt selbst in dem größeren Zimmer der Wohnung.
    Tabea hat einen "privaten" Untermietvertrag von Anna unterschrieben, der u.a. eine Kündigungsfrist von 3 Monaten beinhaltet und die Kautionsrückzahlung innerhalb von 6 Monaten ( in diesem Fall 1000€). Tabea zahlt jeden Monat einen stolzen Betrag auf Annas privates Konto.


    Nun möchte Tabea kündigen und die Wohnung schnellstmöglich verlassen & sucht auch schon nach möglichen Nachmieterinnen etc. Anna wehrt sich dagegen und beharrt auf der Kündigungsfrist.
    Tabea meldet sich bei der Hauptvermietung um nach dem Hauptmietvertrag wegen der Nebenkosten eine Frage zu stellen. Diese sind entsetzt und geben kund, dass gar keine Untermieterin namens Tabea eingetragen sei und Anna deshalb wohl nun auch abgemahnt wird.


    Nun ist meine Frage:
    Ist der Untermietvertrag zwischen Tabea und Anna ungültig?
    Kann Tabea wegen dieses Vertrauensbruchs sofort fristlos kündigen?
    Und was passiert mit der hinterlegten Kaution in Höhe von 1000€?
    Welche weiteren Konsequenzen können sich ergeben?


    Vielen dank für eure Hilfe!

  • Nun ist meine Frage:
    Ist der Untermietvertrag zwischen Tabea und Anna ungültig?


    Nein, warum sollte er ungültig sein? Wenn Anna gegen Auflagen des Vermieters verstößt, berührt das den Vertrag zwischenTabea und Anna nicht. Anna muss sich mit dem Vermieter auseinandersetzen.


    Kann Tabea wegen dieses Vertrauensbruchs sofort fristlos kündigen?


    Nein, denn ein "Vertrauensbruch" zwischen Anna und ihrem Vermieter geht Tabea einen feuchten Dreck an.


    Und was passiert mit der hinterlegten Kaution in Höhe von 1000€?


    Wie diese Rückzahlung abgewickelt werden sollte kann man hier nachlesen: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=425


    Welche weiteren Konsequenzen können sich ergeben?

    Keine, vorausgesetzt Tabea sieht ein, dass sie ihren Willen nicht durchsetzen kann und die dreimonatige Kündigungsfrist akzeptiert.

  • Danke!
    Was passiert denn nun, wenn Anna eine Abmahnung bekommt? Muss sie das Untermietverhältnis sofort beenden? Oder es erneut, mit Zustimmung von Tabea, anmelden?

  • Eine Abmahnung ist kein Beinbruch und da Tabea gekündigt hat, wird sich die ganze Angelegenheit in Wohlgefallen auflösen, ohne dass Tabea davon profitieren könnte.

  • Zitat

    nicht als Untermieter angemeldet - Kann ich fristlos kündigen?


    NEIN


    Das Anna ohne Erlaubnis ihres Vermieters an Tabea untervemietet hat tangiert den Vertrag zwischen den beiden rein gar nicht.

  • Tabea hat einen "privaten" Untermietvertrag von Anna unterschrieben, der ...


    Genauer: Tabea hat einen Mietvertrag mit Anna. (soo einfach ist das, juristisch)
    Im übrigen stimme ich meinen Vorrednern zu.