Schönheitsreparaturen bei Auszug - Wer zahlt, wenn Mieter Wände spachtelt?

  • Das ist die Situation:
    Mieter spachtelt beim Auszug aus der Wohnung Bohrlöcher, leichte Risse etc großflächig zu. Die Wände weisen hinterher überall sichtbar, lange Streifen auf. Mieter hat es gut gemeint, aber vorher nicht abgesprochen. Vermieter sagt: Durch die Spachtelarbeit müssen nun Wände gestrichen werden, die ansonsten nicht hätten gestrichen werden sollen. Die Spachtelflächen stellen eine Beschädigung der Wände da, die vom Mieter verursacht wurden. Die Wohnung wurde vor drei Jahren komplett renoviert und weist kaum Gebrauchsspuren aus. Wer muss jetzt die Kosten für die Malerarbeiten übernehmen? Oder wird sowas geteilt? Wäre für Rat dankbar.

  • Da war wohl Pfusch am Werk.
    Wenn man spachtelt, ist es natürlich erforderlich die Wand zu streichen.
    Ihre Frage scheint mir eher schon etwas naiven Charakter zu tragen.

  • Gibt es eine Situation, in der der Mieter davon ausgehen kann, dass sowieso gestrichen werden muss? Ich meine, kann der Mieter nicht in der "richtigen" (?) Annahme gespachtelt haben, dass der Vermieter ohnehin streichen wird und er dem Vermieter somit nur ARbeit abnimmt?

  • Gibt es eine Situation, in der der Mieter davon ausgehen kann, dass sowieso gestrichen werden muss? Ich meine, kann der Mieter nicht in der "richtigen" (?) Annahme gespachtelt haben, dass der Vermieter ohnehin streichen wird und er dem Vermieter somit nur ARbeit abnimmt?

    Wieso das? Du schreibst doch selber das die Wohnung kaum Gebrauchsspuren aufweist? Ansonsten ist das mit Annahmen so eine Sache. Wie kommst du denn darauf das sowieso gestrichen werden müsste? Davon abgesehen liegt das ja auch nicht in der Entscheidung des Mieters?

  • Deshalb frage ich ja. Das Mietrecht besagt heute, dass die sogenannten Schönheitsreparaturen vom Vermieter zu zahlen seien, dass der die Kosten sogar dann übernehmen muss, wenn der Mieter bereits "repariert" hat. Gibt es irgendeinen Weg, dass der Mieter die nun jedenfalls definitiv notwendigen Malerarbeiten nicht bezahlen muss?

  • Ich meine, kann der Mieter nicht in der "richtigen" (?) Annahme gespachtelt haben, dass der Vermieter ohnehin streichen wird und er dem Vermieter somit nur ARbeit abnimmt?


    Was Du meinst, ist uninteressant. Keine Vorher-Abnahme gemacht?

  • Deshalb frage ich ja. Das Mietrecht besagt heute, dass die sogenannten Schönheitsreparaturen vom Vermieter zu zahlen seien, dass der die Kosten sogar dann übernehmen muss, wenn der Mieter bereits "repariert" hat. Gibt es irgendeinen Weg, dass der Mieter die nun jedenfalls definitiv notwendigen Malerarbeiten nicht bezahlen muss?


    Na du hast aber offenbar nicht "repariert", sondern "beschädigt". Ergo ist das doch erst mal ein ganz anderes Thema, oder siehst du das anders? Hat dich denn überhaupt jemand aufgefordert überhaupt was zu machen?
    Ich wüsste eigentlich nicht wie man sinnvoll argumentieren sollte das da für dich eine positive Lösung bei raus kommen würde? Überhaupt, wer sagt denn das sowieso hätte gespachtelt oder gestrichen werden müssen?

  • Deshalb frage ich ja. Das Mietrecht besagt heute, dass die sogenannten Schönheitsreparaturen vom Vermieter zu zahlen seien, dass der die Kosten sogar dann übernehmen muss, wenn der Mieter bereits "repariert" hat.

    Hallo,
    von dieser Änderung weiß ich noch gar nichts. Aber du schreibst ja, dass sie von heute ist, kommt wahrscheinlich um 20:00 Uhr in der Tagesschau.

    Scheinbar geht es nicht um eine Schönheitsreparatur, sondern um eine Beseitigung von Beschädigungen. Bohrlöcher werden punktuell verschlossen und nicht flächig gespachtelt. Und wenn du dich bei der Beseitigung der Bohrlöcher so gut angestellt hast, wie bei deiner Auslegung des Mietrechts, dann befürchte ich auch, dass deine Wohnung gestrichen werden muss.

    Und wenn du die Wohnung beschädigt hast, mußt du für den Schaden aufkommen. Hast du keine Haftpflichtversicherung?

    Gruss
    H H

  • Na du hast aber offenbar nicht "repariert", sondern "beschädigt". Ergo ist das doch erst mal ein ganz anderes Thema, oder siehst du das anders? Hat dich denn überhaupt jemand aufgefordert überhaupt was zu machen?
    Ich wüsste eigentlich nicht wie man sinnvoll argumentieren sollte das da für dich eine positive Lösung bei raus kommen würde? Überhaupt, wer sagt denn das sowieso hätte gespachtelt oder gestrichen werden müssen?

    Es ist zwar glatt verspachtelt, aber tatsächlich nur sinnvoll, wenn übergestrichen wird. Ich sehe den Punkt, so ist es nicht. Suche nur nach einer Lösung. Mein Argument wäre, dass der Vermieter - sofern nicht konkret anders im Mietvertrag festgehalten - nach Auszug die sogenannten Schönheitsreparaturen trägt. Was der ja im Kern auch nicht infrage stellt. Vermutlich ist die tatsächliche Frage: Ist dieses Spachteln eine Beschädigung? Danke für die Antwort.

  • Stephanie1971:

    "Es ist zwar glatt verspachtelt, aber tatsächlich nur sinnvoll, wenn übergestrichen wird."
    - Was sinnvoll ist oder nicht, entscheidet die Rechtssprechung, nicht Dein Geschmack.

    "Ich sehe den Punkt, so ist es nicht."
    - ...Ägypten...?

    "Suche nur nach einer Lösung. Mein Argument wäre, dass der Vermieter - sofern nicht konkret anders im Mietvertrag festgehalten - nach Auszug die sogenannten Schönheitsreparaturen trägt. Was der ja im Kern auch nicht infrage stellt."
    - NACH dem Auszug?

    "Vermutlich ist die tatsächliche Frage: Ist dieses Spachteln eine Beschädigung?"
    - Tipp: Sachverständigengutachten einholen, mit einem dreistelligen Eurobetrag biste dabei...:o

  • [quote='Stephanie1971','http://www.mietrecht-hilfe.de/forum/index.php?thread/&postID=69304#post69304']Mein Argument wäre, dass der Vermieter - sofern nicht konkret anders im Mietvertrag festgehalten - nach Auszug die sogenannten Schönheitsreparaturen trägt. Was der ja im Kern auch nicht infrage stellt. QUOTE]

    Hallo,

    du hast jetzt hier mehrere gute Antworten bekommen und dennoch peilst du es nicht.

    Hier nochmal: Du kaputt gemacht, du heile machen!

    Gruss
    H H

  • du hast jetzt hier mehrere gute Antworten bekommen und dennoch peilst du es nicht.

    Hier nochmal: Du kaputt gemacht, du heile machen!


    Aber, aber, wer wird den gleich? Auf den Weg der Ekenntnis deutet man am besten mit einem Olivenzeig und nimmt nicht gleich die Rute.:rolleyes:

  • Schönheitsreparaturen egal ob VM oder Mieter diese erledigen muss, müssen Fachgerecht erledigt werden. Also wenn Mutti da Kiloweise Spachtel an die Wand kloppt um ein kleines Bohrloch zu stopfen ist das nicht Fachgerecht. Mal ganz davon abgesehen warum jemand da unbedingt was machen will wenns doch ohnehin der VM erledigen muss. Naja so isses eben

    Bohrlöcher insofern es die übliche Anzahl nicht grob sprengt, kann man aber prima mit ner Tube Fertigspachtel verschließen. Mal mit nem Pinsel und bischen weißer Farbe drüber dann sieht man kaum noch was. Würde ja gerne mal Bilder davon sehen. Manche VM stellen sich ja auch künstlich an.

    Sonst schleif den Schund halt was ab dann ist gut. Mutti wird ja wohl kaum ne 5 cm Schicht aufgetragen haben, naja wer weiß :) Wofür macht man eigentlich ne Wohnungsabnahme ? Um sowas noch ausbessern zu können.


    Bilder bitte !!! :)