Moin! Wir sind am 21.08.2015 aufgefordert worden auszuziehen. Ein paar Wochen vorher wurde bekannt, dass wir einen nicht unerheblichen Wasserschaden in unserer gemieteten Wohnung haben, der durch ein defekten Badewannenanschluss aufgetreten ist (nachweislich unverschuldet). Daraufhin muss die gesamte Wohnung saniert werden. Am 21.08. Kam dann die mitteilung, dass die Handwerker schnellstmöglich anfangen sollen und wir ausziehen müssen für voraussichtlich 3 Monate.
Unter kommen wir glücklicherweise familiär in einer Wohnung, wo wir nun das selbe zahlen. Die Miete zahle ich nun seither einvernehmlich nicht mehr. Weshalb es mir meines Erachtens (wahrscheinlich auch durch rechtssprechung) zuzumuten ist die Miete in der Ersatzwohnung selber zu tragen.
Meine Frage geht allerdings nun um den Blitz-Umzug. Da keine Zeit war am Wochenende noch kurzfristig eine Umzugsfirma zu beauftragen, oder rechtsberatung einzuholen, zogen wir mit kompletter Einrichtung aus. Wer kommt für die kosten des Umzugs auf? Fahrtkosten, Aushilfslohn, Zwischenlager weil die Wohnung zu klein ist?
Vielen Dank.