Hallo,
ich habe diesen Artikel http://www.welt.de/finanzen/article2559240/Wann-der-Besucher-zum-Untermieter-wird.html
gelesen und dazu ein paar Fragen.
Also folgendes:
Anika lernt Bernd kennen, nachdem Anika schon jahrelang eine kleine Wohnung bewohnt. Bernd wohnt im europäischen Ausland und möchte gerne nach Deutschland ziehen. Allerdings benötigt Bernd, um überhaupt eine Arbeit zu bekommen, in Deutschland eine Adresse.
Anika und Bernd beschließen nun, dass Bernd temporär bei Anika unterkommt, diese Adresse als seinen Wohnsitz anmeldet, sich Arbeit sucht und dann eine eigene Wohnung. Er wird Anika keine Untermiete bezahlen, aber über einen reinen Besuch geht das auch hinaus, da er sich schließlich anmelden möchte.
Nun kommt der Vermieter ins Spiel - muss diesem das angekündigt werden, und kann er es verweigern? Es würde sich um 2-3 Monate handeln. Geld ist nicht im Spiel. Der Vermieter würde ohnehin davon Wind bekommen, da ja Bernds Name an Postkasten oder Klingel zu sehen sein muss, oder?
Wie sieht die rechtliche Lage aus?
Viele Grüße,
Vanillepudding