Dauerhafter Besuch + Anmeldung eines Wohnsitzes, jedoch ohne Untermieter zu sein

  • Hallo,

    ich habe diesen Artikel http://www.welt.de/finanzen/article2559240/Wann-der-Besucher-zum-Untermieter-wird.html

    gelesen und dazu ein paar Fragen.

    Also folgendes:

    Anika lernt Bernd kennen, nachdem Anika schon jahrelang eine kleine Wohnung bewohnt. Bernd wohnt im europäischen Ausland und möchte gerne nach Deutschland ziehen. Allerdings benötigt Bernd, um überhaupt eine Arbeit zu bekommen, in Deutschland eine Adresse.

    Anika und Bernd beschließen nun, dass Bernd temporär bei Anika unterkommt, diese Adresse als seinen Wohnsitz anmeldet, sich Arbeit sucht und dann eine eigene Wohnung. Er wird Anika keine Untermiete bezahlen, aber über einen reinen Besuch geht das auch hinaus, da er sich schließlich anmelden möchte.

    Nun kommt der Vermieter ins Spiel - muss diesem das angekündigt werden, und kann er es verweigern? Es würde sich um 2-3 Monate handeln. Geld ist nicht im Spiel. Der Vermieter würde ohnehin davon Wind bekommen, da ja Bernds Name an Postkasten oder Klingel zu sehen sein muss, oder?

    Wie sieht die rechtliche Lage aus?

    Viele Grüße,
    Vanillepudding

  • Ich glaube du machst dir da zu viele Gedanken und Probleme, wo ich real keine sehe? Mich hat jedenfalls noch kein Mieter gefragt, bzw. sehr selten, ob ein Freund/Freundin, Frau/Mann mit einziehen darf oder nicht, und das würde mich persönlich auch nicht kümmern, solange alles ruhig ist?

  • Bei dem Vermieter handelt es sich um einen älteren Herrn, der mit im Haus wohnt und täglich herumflaniert, um im Müll zu wühlen und generell nach dem rechten zu sehen.

    Als Bernd Anika für eine Woche besuchte und im Hotel wohnte, verwehrte der Vermieter Bernd den Zugang zum Grundstück, nachdem dieser bei Anika geklingelt hatte (Vermieter war zufällig draußen, um den Müll zu inspizieren). Anika weiß schon, dass der Vermieter da theoretisch gar nichts zu verwehren hat, aber so ist dieser nun mal. Geht Bernd nun täglich ein und aus und klebt seinen Namen ans Klingelschild, wird der Vermieter auf jeden Fall etwas sagen.

    Deswegen interessiert durchaus die rechtliche Lage.

    Einmal editiert, zuletzt von VanillePudding (12. Oktober 2015 um 14:20)

  • Rechtlich kann das der Vermiete eigentlich nur dann verwehren, wenn ihm das nicht zuzumuten wäre. Z.bsp. wenn schon 20 Mann in einer 35qm Wohnung hausen, überspitzt gesagt.
    Wenn er es sowieso merkt, würde ich ihn aber fragen. Wenn er nein sagt, würde mich das aber auch nicht erschrecken.
    Am Ende kommt es vor allem darauf an das du einen Grund hast.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (12. Oktober 2015 um 14:29)

  • Das dürfte doch eigentlich klar sein. Besuch kann man bis zu 6 Wochen bei sich aufnehmen, da kann kein Vermieter oder Nachbar etwas sagen. Sobald aber Namensschilder ins Spiel kommen ist Schluss mit lustig. In diesem Fall muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden, die er aber in der Regel nicht verwehren kann.

  • [QUOTE=Mainschwimmer;69764 In diesem Fall muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden, die er aber in der Regel nicht verwehren kann.[/QUOTE]

    Was bei zuwiederhandlung in gefühlt 99,9% der Fälle aber auch keine Konsequenzen hat.;)

  • Okay, danke für die Informationen.

    Warum aber kann er sie nicht verwehren?

    Ich hab nur zu Untermieterverhältnissen nachgelesen, da ging es darum, dass Leute ihre Wohnung untervermieten mussten, weil sie selbst beruflich flexibel sein mussten und lange nicht am Wohnort waren.

    Solche Gründe liegen hier ja nicht vor.

    Das Gespräch mit dem Vermieter wird auf jeden Fall gesucht werden, und man steht auch gut mit ihm. Aber ich weiß, dass ihm das grundsätzlich vermutlich nicht passt. Wenn Bernd eine Frau wäre, sähe das anders aus. Es besteht schon eine Situation wie die hier angesprochene im Haus. Da handelt es sich aber um eine Frau, und nicht um einen "zwielichtigen Ausländer". Und die leben auch nicht in einer Einzimmerwohnung, sondern haben zwei. Soviel dazu.

  • Private Gründe gelten durchaus auch. Solange du nicht angibst, das es dein Freund aus Osteuropa ist, mit dem du vor hast hier in der Wohnung eine profitable Drogenküche einzurichten, sollte es da mit der Begründung keine Probleme geben.:D

  • Ich hab nur zu Untermieterverhältnissen nachgelesen, da ging es darum, dass Leute ihre Wohnung untervermieten mussten, weil sie selbst beruflich flexibel sein mussten und lange nicht am Wohnort waren.


    Niemand ist (rechtlich) verpflichtet, eine Wohnung unterzuvermieten.

  • Hallo,

    gerade wurde diese Antwort als hochgeistigste der Woche gekürt, ich bitte um Verständnis, dass es hierfür leider nur ein Kopfschütteln gibt! :confused:

    Gruß

    BHShuber


    Und von mir die bekannte Geste mit dem Finger an die Stirn.

    Ich befürchte aber, dass uns Maggy2020 auch weiterhin mit ihren kindlichen Ergüssen unterhalten wird, denn ihr ist es egal, welchen Unsinn sie antwortet, Hauptsache sie hat was geschrieben.

  • Hm ja. Ist ja alles schön und gut.

    Also vergessen wir mal das Klingelschild und so. Und die Wohnsituation komplett.

    Ist es rechtlich erlaubt, sich einfach irgendwo anzumelden, ohne dass der Vermieter davon Bescheid weiß?

    Das weiß ich jetzt immer noch nicht.

  • Hm ja. Ist ja alles schön und gut.

    Also vergessen wir mal das Klingelschild und so. Und die Wohnsituation komplett.

    Ist es rechtlich erlaubt, sich einfach irgendwo anzumelden, ohne dass der Vermieter davon Bescheid weiß?

    Das weiß ich jetzt immer noch nicht.

    Hallo,

    nein es ist nicht erlaubt, doch wo kein Kläger da kein Richter!

    Was steht in deinem Mietvertrag über Personenmehrheit in der Wohnung? Kuck doch bitte mal rein?

    Ausserdem, ab dem 01.11. muss jeder Vermieter nach Änderung des Meldegesetzes der Behörde gegenüber und auch dem Mieter eine Aus- und Einzugsbescheinigung ausstellen, die dann der Mieter beim wieder anmelden bei der Behörde vorlegen muss.

    http://news.immowelt.de/tipps-fuer-vermieter/artikel/2835-neues-meldegesetz-ab-november-vermieter-muessen-einzug-bestaetigen.html

    Dies gilt auch für Gebrauchsüberlasser von Wohnraum.

    Gruß

    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (19. Oktober 2015 um 15:47)

  • Dein Liebesglück kann sich ja offiziel bei dir melden. Kein VM kann dir verbieten deinen Partner bei dir aufzunehmen. Soll er sich halt offiziel anmelden bei der Adresse, aber für Briefverkehr dann Familie Müller c/o xxxxxx angeben. dann kommt auch alles an . Ist normal unproblematisch wenn auch nciht gern gesehen.