Nebenkostenabrechnung kam über 1 Jahr zu spät

  • Hallo liebe Community,

    ich habe folgendes Problem:

    Gestern 14.10.2015 bekam mein Vater eine Nebenkostenabrechnung meines ehemaligen Vermieters. Dort gewohnt habe ich von 2011- Februar 2014. In dem Schreiben war die Abrechnung von 01.01-20.2.2014 über 25 Euro, welche noch in Ordnung ist. Anbei aber noch eine Abrechnung vom Zeitraum 01.01-31.12.2013 über 320 Euro. Ich habe damals keine Abrechnung für 2013 bekommen bis Gestern.... Jetzt meine Frage, so wie ich das verstanden habe müsste laut Gesetzt die Abrechnung für 2013 bis spätestens 31.12.2014 bei mir Eingegangen sein oder nicht? Das Datum dieser Rechnung lautet 27.10.2014 kam aber nie bei mir an. Muss ich die Rechnung dennoch zahlen oder nicht? Ich hoffe jemand kann mir helfen...

    Vielen lieben Dank!

    Grüße

    Daniel

  • Hi,
    danke für die schnelle Anwort! Dann hab ich das ja richtig Verstanden. Eine Sache ist mir noch nicht so ganz klar. Ich habe die Adresse meines Vaters dem Vermieter hinterlassen, weil ich dort selbst ein paar Monate gewohnt habe. Gibt es dabei dann rechtliche Schwierigkeiten, also wäre ich verpflichtet gewesen dem Vermieter bei einem erneuten Umzug eine neue Adresse zu geben? Eigentlich ja quatsch aber ich muss grad alle Möglichkeiten durchspielen. Er hat mir ja schließlich die Post immer übergeben und laut seiner Aussage ist die Rechnung nicht angekommen, dass würde wohl vor Gericht ausreichen oder was meint ihr?

    Liebe Grüße

  • armerstudent:

    "Anbei aber noch eine Abrechnung vom Zeitraum 01.01-31.12.2013 über 320 Euro. Ich habe damals keine Abrechnung für 2013 bekommen bis Gestern.... Jetzt meine Frage, so wie ich das verstanden habe müsste laut Gesetzt die Abrechnung für 2013 bis spätestens 31.12.2014 bei mir Eingegangen sein oder nicht? Das Datum dieser Rechnung lautet 27.10.2014 kam aber nie bei mir an. Muss ich die Rechnung dennoch zahlen oder nicht?"
    - Wenn der Absender Dir den Zugang bis zum 31.12.2014 nachweisen kann, ja.

    "...wäre ich verpflichtet gewesen dem Vermieter bei einem erneuten Umzug eine neue Adresse zu geben? Eigentlich ja quatsch aber ich muss grad alle Möglichkeiten durchspielen."
    - Kann ich leider nicht beantworten.

  • Eine Sache ist mir noch nicht so ganz klar. Ich habe die Adresse meines Vaters dem Vermieter hinterlassen, weil ich dort selbst ein paar Monate gewohnt habe. Gibt es dabei dann rechtliche Schwierigkeiten, also wäre ich verpflichtet gewesen dem Vermieter bei einem erneuten Umzug eine neue Adresse zu geben? Eigentlich ja quatsch aber ich muss grad alle Möglichkeiten durchspielen. Er hat mir ja schließlich die Post immer übergeben und laut seiner Aussage ist die Rechnung nicht angekommen, dass würde wohl vor Gericht ausreichen oder was meint ihr?

    Liebe Grüße

    Hallo,

    was gibt es da zu überlegen, natürlich musst du dem Vermieter eine Adressenänderung mitteilen! Du kannst auf der einen Seite nicht erwarten, dass du die Abrechnung innerhalb eines Jahres bekommst und auf der anderen Seite "unbekannt verzogen" sein. So lange du dem Vermieter keine neue Adresse mitgeteilt hast, kann er deine Post nur an die hinterlassenen Adresse schicken.

    Wenn dein Vermieter die Zustellung an die Adresse deines Vaters nachweisen kann, dann hast du schlechte Karten. Selbst wenn der Vermieter es nicht nachweisen kann, dann bleibt abzuwarten, wem der Richter glaubt. Dem Vermieter, der gar keinen Grund hat, die Abrechnung nicht zu schicken, oder dem Studenten, der dem Vermieter seine tatsächliche Adresse nicht mitgeteilt hat und jetzt behauptet, es sei ausgeschlossen, dass sein Vater die Abrechnung mit der Nachzahlung bekommen hat, da er sie ja sofort weitergeleitet hätte. Jemand könnte denken, dein Vater die Abrechnung bekommen und ihr habt gedacht, ihr könntet die Sache aussitzen.

    Hier muss jeder selbst wissen, wie weit er geht und ob er die Prozesskosten riskieren will. Du solltest daran denken, dass ihr bei einem Verfahren dem Richter ins Gesicht lügen müsst. Das ist etwas anderes, als diesem Forum eine traurige Geschichte vom Studenten, der seine Abrechnung nicht bekommen hat, zu erzählen.

    Gruß
    H H