1. NKA nach Einzug

  • Hallo,

    ich bin zum 1.5.15 diesem Jahres in eine 50 m² Mietswohnung mit Fußbodenheizung eingezogen. Im gesamten Haus sind 8 Wohnungen wobei die ersten zum 1.4.14 bezogen wurden.Die Gesamtmiete der Wohnung sind 380 € inkl. 100 € NK (30/70). Nun sind bei den Mietern die seit 2014 im Haus wohnen die ersten NK Abrechnungen eingetroffen und alle müssen durch die Bank 200 - 400 € für 9 Monate nachzahlen. Wobei der größte Anteil die Heizkosten sind. Das kommt mir relativ viel vor.

    Für das Haus ist auch ein Energiepass ausgestellt wurden (siehe Anhang). Der Energiepass ist aber auf Auswertung des Energieverbrauchs erstellt wurden. Nun versteh ist das nicht so recht. In der Berechnung wurden die Jahre 2011 -2013 als Grundlage genommen. Aber da waren noch keine Wohnungen fertig renoviert geschweige denn es waren Mieter im Haus. Ist das so rechtens ???

    Ich bin nun auf dieser Grundlage der hohen NK mal an meinen Wärmemengenzähler im Keller (verschlossen) gegangen und musste mit erstaunen feststellen das ich in der Zeit fast 800 kwh verbaucht habe. Ich muss dazu sagen das ich beruflich immer nur von Montag bis Donnerstag im Außendienst tätig bin und somit nur vom Freitag bis Sonntag in der Wohnung bin. Die Absenkung der Heizung ist auf 17 ° eingestellt so wie es im Mietvertrag steht.

    Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

  • Hallo Strippe,

    "Die Gesamtmiete der Wohnung sind 380 € inkl. 100 € NK (30/70). Nun sind bei den Mietern die seit 2014 im Haus wohnen die ersten NK Abrechnungen eingetroffen und alle müssen durch die Bank 200 - 400 € für 9 Monate nachzahlen. Wobei der größte Anteil die Heizkosten sind. Das kommt mir relativ viel vor."
    - Ich sehe da kein Problem. Je weniger Vorauszahlungen getätigt werden, desto höher ist die Nachzahlung.

    "Für das Haus ist auch ein Energiepass ausgestellt wurden (siehe Anhang). Der Energiepass ist aber auf Auswertung des Energieverbrauchs erstellt wurden. Nun versteh ist das nicht so recht. In der Berechnung wurden die Jahre 2011 -2013 als Grundlage genommen. Aber da waren noch keine Wohnungen fertig renoviert geschweige denn es waren Mieter im Haus. Ist das so rechtens ???"
    - Ich halte das nicht für unrecht, da keine "besseren" Zahlen zur Verfügung standen.

    "Ich bin nun auf dieser Grundlage der hohen NK mal an meinen Wärmemengenzähler im Keller (verschlossen) gegangen und musste mit erstaunen feststellen das ich in der Zeit fast 800 kwh verbraucht habe. Ich muss dazu sagen das ich beruflich immer nur von Montag bis Donnerstag im Außendienst tätig bin und somit nur vom Freitag bis Sonntag in der Wohnung bin. Die Absenkung der Heizung ist auf 17 ° eingestellt so wie es im Mietvertrag steht."
    Wenn die Nachtabsenkung der Zentralheizungsanlage 17° beträgt, dürfte sie kaum betriebsfähig sein, denn eine solche Absenkung wieder auszugleichen, dürfte m.E. je nach den Raum- und Aussentemperaturen und der Gebäudeisolation und anderen Parametern bis zu einem Tag dauern. Realistische Nachtabsenkungen betragen i.d.R. 2-4°.


  • Für das Haus ist auch ein Energiepass ausgestellt wurden (siehe Anhang).

    Jetzt weiß ich wieder warum ich das Ding Schwindelpass nenne.:p

    Allerdings hatte der Vermieter hier keine andere Wahl. Für die Erstellung des Dingens sind nun mal Verbrauchswerte von 3 Jahren nötig.

    Das die anderen Mieter jetzt so viel nachzahlen müssen liegt u. a. daran das einfach keine Erfahrungswerte von Vormietern vorhanden waren.

    Zitat

    Die Gesamtmiete der Wohnung sind 380 € inkl. 100 € NK (30/70).

    30/70 (30 % nach Wohnfläche/70 % nach Verbrauch) gilt nur für Heiz- und Warmwasseraufbereitungskosten.

    Alles andere wird nach Wohnfläche, Verbrauch oder einem anderen vertraglich vereinbarten umlageschlüssel abgerechnet.

    Übrigens halte ich die 100 € monatliche Vorauszahlungen für etwas knapp.


  • Für das Haus ist auch ein Energiepass ausgestellt wurden (siehe Anhang). Der Energiepass ist aber auf Auswertung des Energieverbrauchs erstellt wurden. Nun versteh ist das nicht so recht. In der Berechnung wurden die Jahre 2011 -2013 als Grundlage genommen. Aber da waren noch keine Wohnungen fertig renoviert geschweige denn es waren Mieter im Haus. Ist das so rechtens ???

    Ja, das ist rechtens. Keine Ahnung, was sich die Gesetzgebung hier dabei gedacht hat.
    Grundsätzlich kann der Vermieter auch einen Verbrauchsenergieausweis ausstellen. Wenn es vorher - warum auch immer - keinen Verbrach gab, sieht der Ausweis dann auch toll aus.

    Der Vermieter kann sicher auch einen Bedarfsenergieausweis anfertigen, allerdings wäre das aufwendiger.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Also schon einmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Ich werde nun am Freitag mal mit einer Wärmebildkamera schauen wo eventulle Brücken sind.

    Zu der Sache Nachtabsenkung: Wie würdet ihr vorgehen ?? Wenn ich unter der Woche nicht da bin hab ich die 17 ° eingestellt und ab Donnerstag gegen 10 Uhr fährt die Heizung auf 20 ° ist das so in Ordung oder sollte ich sie einfach auf 19 ° immer durchlassen lassen ??? Ist halt meine erste Wohnung und dann auch noch mit Fußbodenheizung .

  • Zu der Sache Nachtabsenkung: Wie würdet ihr vorgehen ?? Wenn ich unter der Woche nicht da bin hab ich die 17 ° eingestellt und ab Donnerstag gegen 10 Uhr fährt die Heizung auf 20 ° ist das so in Ordung oder sollte ich sie einfach auf 19 ° immer durchlassen lassen ??? Ist halt meine erste Wohnung und dann auch noch mit Fußbodenheizung .


    Das sollteste eher Heizungstechniker fragen.

  • Also schon einmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Ich werde nun am Freitag mal mit einer Wärmebildkamera schauen wo eventulle Brücken sind.

    Zu der Sache Nachtabsenkung: Wie würdet ihr vorgehen ?? Wenn ich unter der Woche nicht da bin hab ich die 17 ° eingestellt und ab Donnerstag gegen 10 Uhr fährt die Heizung auf 20 ° ist das so in Ordung oder sollte ich sie einfach auf 19 ° immer durchlassen lassen ??? Ist halt meine erste Wohnung und dann auch noch mit Fußbodenheizung .

    Empfehlenswert wäre, die Heizung nicht zu viel abzusenken, da die Aufheizung zu enormen Mehrverbrauch führt. Ich lasse meine Heizkörper grundsätzlich -Tag und Nacht- auf handwarm. Habe so immer eine warme Bude und geringen Verbrauch.

    Wichtig! Lüften nicht vergessen, sauerstoffarme Luft erwärmt sich schlecht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Banane (20. Oktober 2015 um 15:40)