Beiträge von blaubear

    Danke für deine Antwort, aber Vermutungen möchte ich nicht anstellen.

    Meine Anfragen an die Verwaltung waren immer sachbezogen und begründet.

    Daher die grundliegende Frage, ob Vertragspartner so etwas einseitig bestimmen dürfen.

    Selbstverständlich unter der Voraussetzung man benutzt den Kommunikationskanal nicht rechtsmissbräuchlich.

    Guten Tag meine Lieben,

    meine Hausverwaltung hat mir heute mitgeteilt das Sie zukünftig nur noch auf dem Postwege mit mir kommunizieren möchten.

    Sprich ich solle es unterlassen zukünftig E-Mail oder Faxe an Sie zu verschicken.

    Darf man den seit Jahren gepflegten Kommunikationskanal einseitig einfach so einschränken?

    Gilt hier nicht auch der Grundsatz der Geichbehandlung?

    Kontaktaufnahme erfolgte stets nur bei berechtigtem Anliegen.

    Ist das rechtens? Ich würde mich über eure Einschätzung sehr freuen.

    Hallo,
    ich bin neu hier im Forum und zwar aus dem Grund, da ich ein ziemliches Problem mit meiner Nebekostenabrechnung habe.

    Der Abrechnungszeitraum für die NKA ist vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013. Mir wurde die NKA erst am 5 Januar per Einwurfeinschreiben zugestellt. Damit ist die geforderte Nachzahlung laut NKA meines Wissens nach hinfällig.

    Aber jetzt zu meinem eigentlichen Problem, jede Wohnung besitzt im Bad und Küche einen Wasserzähler.
    Diese werden von einer externen Firma abgelesen und die zugehörige Kaltwasserabrechnung erstellt.
    Die Wasserzähler werden nicht klassisch sondern via Funk abgelesen.
    Laut NKA hat sich der Zählerstand eines Wasserzählers nicht verändert.
    Der Alte Zählerstand entspricht dem neuen Zählerstand.
    Damit wird ein Verbrauch von 0m³ in der NKA ausgewiesen. Das mechanische Zählerwerk funktioniert aber normal.
    Ich habe mir extra Anfang 2014 den damaligen Zählerstand notiert.
    Dass das Funkmodul des Wasserzählers aufgefallen ist, ist nicht ersichtlich und anscheinend auch nicht dem Mitarbeiter der Ablesefirma aufgefallen.
    Der Wasserzähler hat wohl keinen oder nicht korrekten Zählerstand an die Basisstation weiter gegeben.

    Wenn jetzt bei der nächsten NKA für 2014 der aktuelle Zählerstand abgelesen wird, bezahle ich das Verbrauchte Wasser für 2013 in der NKA in 2014 mit. Ist dies rechtens?

    Hab ich das Recht von meinem Vermieter eine korrekte NKA zu verlangen, obwohl ich sie wahrscheinlich nicht begleichen muss?

    Und wie verhält sich das mit dem Fehler bezüglich des Wasserverbrauches, muss er die NKA von 2013 bezüglich diesem Fehlers korrigieren oder kann er mir den nicht aufgeführten Wasserverbrauch aus 2013 in der NKA in 2014 mit in Rechnung stellen?


    Ich bedanke mich schon herzlich bei allen für ihre Hilfe.


    Mit lieben Grüßen

    Lena