Beiträge von monika

    Hallo zusammen,

    Ich bin Mieterin mit einem zeitmietvertrag vom 01.12.2012 bis 01.12.2018,bzw eigtl mit einem "normalen" Mietvertrag, in dem beide Parteien, Mieter und Vermieter, für drei jahre auf das recht der ordentlichen Kündigung verzichten. Ich war nun immer davon ausgegangen, dass ich am 01.09.2015 zum 01.12015 kündigen kann, sprich letztmalig im November miete für die Wohnung zahlen muss. Als ich mir nun eben nach Ewigkeiten den vertrag mal wieder zu Gemüt geführt habe, las sich dass für mich (siehe oben) dann leider doch etwas anders, nämlich dass ich erstmalig am 01.12.2015 wieder von Meinem ordentlichen kündigungsrecht gebrauch machen kann und somit fristgerecht erst zum 01.03.2016 aus der ganzen chose raus bin...

    Wie würdet ihr das verstehen bzw wie ist rechtliche lage?

    Danke u lg, monika