Hallo zusammen,
es ist mit bekannt, dass man bei einem Zweitwohnsitz für gewöhnlich eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen soll oder muss. Doch habe ich auf gelesen, dass es einige Ausnahmen von der Steuer gibt. Kennt einer hier auch Ausnahmen für Mieter??
Hallo zusammen,
es ist mit bekannt, dass man bei einem Zweitwohnsitz für gewöhnlich eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen soll oder muss. Doch habe ich auf gelesen, dass es einige Ausnahmen von der Steuer gibt. Kennt einer hier auch Ausnahmen für Mieter??
Das verstehe ich nicht, wenn der Besitzer einen Hausanstrich haben will, muss er diesen auch bezahlen
Ich würde das verlangen, da es hier um deine Gesundheit geht
Nichthandeln kommt hier sicherlich einer Zustimmung gleich
Kann man eigentlich nicht Glauben wenn man dass hier wiedermal alles liest
Hallo,
es geht hier wahrscheinlich nicht um Schikane sondern vielmehr um die Steuerpflicht. Die Vermieterin möchte sich keiner Straftat schuldig machen und sich maximal absichern. Durch die Angabe der Sozialversicherungsnummer ist ihr dann bekannt, dass der Mieter deutscher Staatsbürger ist und in das System einzahlt (Quelle: http://www.sofortrente-heute.de/sofortrente-besteuerung/). Somit werden schon mal einige Antragsteller draußen stehen gelassen. Denn es gibt genügend, die in Bar und in Voraus alles zahlen wollen. Doch meist nur, weil sie nicht erkannt oder registriert werden wollen. Doch genau das müssen alle Mieter und Vermieter nach deutschen Recht machen.
Ich bezog das nicht auf die Nebenkosten sondern auf die Berechnung der Hausmeisterkosten, wenn diese bereit gestellt werden.
Stimme der Meinung von Mainschwimmer voll und ganz zu
Seit wann kann man die Haftpflicht und die Rechtsschutz an die Mieter umsetzten. Ist doch eine Gebäudeversicherung.
Niemals in eine Rechtsabteilung ohne Rechtsbeistand gehen...die ziehen dich immer über den Tisch....
Ich würde sie noch mal in Ruhe ansprechen...sicherlich hat sie das nicht mit absicht gemacht.
Der Vermieter ist nicht mehr für TV anschluss oder Internet verantwortlich
Baumtrimmung ist für den Mieter nicht zuzumuten...
Hallo,
es ist doch klar, dass sich die Veraltung sturr stellt. Die Berechnung der Verwaltung werden immer mit Gewinn verrechnet. Doch in der Regel gibt es dann auch eine Haftungsklausel bei Schlechtleistung. Aber 300 Euro steht tatsächlich nicht im Verhältnis für die Tätigkeit eines Hausmeisters. Die Frage nach den Kosten stellt sich genauso bei den Versicherungen ( Quelle: Geb ).
Alle Makler und Assekuranzen warnen vor zu preiswerten Policen. Doch der Preis einer Versicherung sagt nichts über die Leistungsfähigkeit der Versicherung aus. Leider verhält sich das bei der Hausmeistertätigkeit ähnlich.
Hallo,
nein die Vermieterin darf nicht das Geld einfach einbehalten. Das wäre dann eine Unterschlagung. Sie kann jederzeit auch ihre Wohngebäudeversicherung ( Quelle: Wohngeb) in Anspruch nehmen. Damit die Haftpflicht des Verursachers in Haftung geht, muss geklärt werden, ob tatsächlich ein Anspruch besteht. Ist der Mangel entstanden, weil die Vermieterin ihrer Wartungspflicht nicht nachkommt, sollte hier die Versicherung eingreifen und euch schützen.
Wenn man das liest, ist es kein Wunder das private Vermieter immer mehr in Verruf kommen
Man sieht hier immer wieder, dass kleine Vermieter echt keine Ahnung haben.....krazzes Beispiel
Klingt nach klassischer Willkür
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