Auch wenn es im Vertrag so vereinbart wurde.....ist es meiner Meinung nach nicht Rechtens....vielleicht mal den Mieterschutzbund oder Anwalt fragen
Beiträge von Maggy2020
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mit der E-Mail teilst du ihm deine neue, richtige Anschrift mit. Somit kann er sich nicht darauf stützen, dass ihm deine Adresse nicht vorlag. Er hat damit die verspätete Zustellung zu vertreten.
Ich stimme dieser Meinung voll und ganz zu
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Aber hier keine Miete zu zahlen macht keinen Sinn. Denn der >Vermieter wird dann mit Anwälten die Außenstände einholen.
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Auch Vermieter haben gewisse finanzielle Verpflichtungen einzuhalten....Ist halt nicht immer nur eine Goldgrube Eigentum zu haben.
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Ich denke auch es kommt hier auf den Vertrag an. Es darf hier nicht vergessen werden, dass auch der Vermieter/ Hauptmieter den Untermietern jederzeit kündigen kann. Besteht eine Gefahr für die Umgebung kann auch eine polizeiliche Besichtigung der Wohnung vorgenommen werden. Die hier geschilderten Umstände sind inzwischen keine Seltenheit mehr.....
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Eine Mietminderung ist aus diesen Grund nicht möglich....aber es muss die Gastherme und die Heizungsanlage gewartet werden
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Hallo,
wie schon anderes es beschrieben haben, muss der Vermieter auf die Wirtschaftlichkeit achten. Eine doppelte Versicherung macht in der Regel keinen Sinn, da nur eine in die Haftung gehen wird, falls es zu einen Schaden kommt. Es muss hier die Notwendigkeit der Versicherung nachgewiesen werden. Ich verstehe nicht, dass die Kosten hierfür zu hoch sind. Wieviel Mietparteien seit ihr???
Bei Wasser streiten sich die Geister. Ich finde den Wasserpreis viel zu hoch. Eine Nachfrage über den Wasserpreis beim Wasserwerk/ Versorger kann weiterhelfen. Meines Wissens werden häufig auch falsche Wasseruhren eingebaut. Der Verbrauch kann sich so um 30 Prozent unterscheiden.
Wenn der Vermieter sich schon öfters verrechnet hat..dann zum Mieterschutzbund und nachrechnen lassen.
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Man kann sich hier nur mit weiteren Verträgen absichern. Doch die Schuld und das Risiko ist bei einem Hauptmieter für eine Wohnung die Selbe...Auch die andere Versicherungen müssen hier in Kenntnis gesetzt werden. Die Ermittlung der Risikostufen ist jedoch von Anbieter zu Anbieter extrem unterschiedlich.
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Versuche Sie das Beste daraus zu machen. Mogeln dürfen Sie auch (ungeschriebenes Gesetz der Marktwirtschaft). Nur nicht erwischen lassen. Eine Bekannte von mir hatte die mit einem Brandfleck(Zigarette) behaftete textile Auslegware durch Abschaben der Wolle an einer anderen Stelle diese damit überklebt. Einwandfrei!
Also Kreation gefordert.Das nennt man Anstiftung zur Täuschung....das ist Strafbar
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Du selbst...doch wird heraus gefunden, dass der Schimmel nicht dein verschulden ist....kann das auf die Mieter ablegt werden.
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Ich hatte diese Probleme bisher nicht...doch danke für die Infos
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Wenn das Netz von eine privaten Betreiber ist ...muss der Vermieter nicht für die Reparatur aufkommen.
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Das ist ein Mietmangel der vom Vermieter beseitigt werden muss....die Kosten für eine Notunterkunft muss er auch tragen
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Verkauft er seine Wohnung, kannst du vor gericht gehen, denn er hätte dir die Wohnung zu erst zum Kauf anbieten müssen
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Achtung....ihr müsst das Vorkaufsrecht bekommen.
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Ihr alle seit Hauptmieter....wenn 2 kündigen, hat dann der eine die Wohnung rein rechtlich für sich alleine
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Schimmel ist an sich ein schlimme Sache...denn in der Regel können sie Allergien und Krankheiten verursachen....doch es wurden einfach zu viele Fehler gemacht.....ich denke ein Anwalt wird hier nur noch helfen können.