Beiträge von Peter Kempen

    Hallo Forum,

    ich wohne (neu) in einer Wohnanlage mit insgesamt 6 Wohneinheiten (2 WE sind "extreme "Altmieter", 1 WE ist z.Zt. frei, 2 weitere WE werden von Mietern (5 - 10 Jahre Mietdauer) bewohnt. Ich wohne jetzt 1 Jahr in der Wohnanlage. Wir haben einen gemeinsamen Hof mit 4 Garagen und einer Freifläche. Die beiden Altmieter haben die Freifläche unter sich aufgeteilt. Der eine hat sich ein Holz-Gartenhaus mit Sitzecke gebaut, der andere Altmieter hat sich eine gemütliche überdachte Sitzecke und eine "Blumenecke" eingerichtet.

    Meine beiden anderen Mitmieter zeigen kein Interesse an "Hofnutzung". Ich schon! Die Wohnanlage hat vor ca. 2 Jahren einen neuen Besitzer erhalten, der das Warum der Aufteilung, auf nur auf 2 Mieter nicht dokumentieren kann und ob die Aufteilung irgendwo schriftlich festgehalten wurde. Da der Vermieter weiter weg wohnt, kümmert er sich auch nicht um diese Angelegenheit!

    Ich hoffe, ich konnte soweit nachvollziehbar erklären und nun zu meiner Frage:

    Habe ich ggf. auch Rechte, wenn ich mir "meinen Hofanteil" erstreite würde? Eine "Ecke" würde es geben, aber dazu müsste einer der Altmieter einen Teil "seiner Hoffläche" abtreten und das ist auch das Problem. Keine will Erworbenes (ob zu Recht = vertraglich vereinbart; oder zu Unrecht = einfach in Besitz genommen) abgeben.

    Wie ist eure geschätzte Meinung?

    Hallo Forum,

    vielleicht könnt ihr mir eine Rat geben.

    Folgendes Problem:

    Ich habe eine neuen Mietvertrag abgeschlossen und auch die erste Miete bezahlt. Allerdings hat sich die Sanierung / Renovierung der Wohnung seitens des Vermieters bis zum 22. des Monats hingezogen, so dass ich zwar die VOLLE Monatsmiete bezahlt habe, die Wohnung aber erst ab 23. des Monat benutzen konnte. Was ist jetzt bzgl. der Miete zu tun (Vermieter ist auf meine Frage "plötzlich" taub!)?

    Hallo Forum,
    ich habe zum wiederholten Male einen Wasserschaden (Verschleiß Wasser-/Abwasserrohre) im Badezimmer. Dusche und Toilettenspülung sind derzeit abgeschaltet. Der Handwerker hat bereits die Wandfliesen aufgeschlagen, den Rohrbruch gefunden und beseitigt. Jetzt läuft ein Raumentfeuchter.

    Also, mein Vermieter hat Kenntnis und Handwerker beauftragt. Soweit -sogut!

    Wie lange habe ich Zeit, um meinen Vermieter über die Mietminderung (die ich auf jeden Fall machen werde) in Kenntnis zu setzen?

    Hallo Forum,

    ich habe eine formlosen Mietvertrag (ja, ja, das gibt´s noch) und streite mich z.Zt. über die Hausordnung = über´s Putzen.

    Beim Einzug (vor über 12 Jahren) habe ich freiwillig 1 x im Monat den Hausflur gereinigt. Vor einiger Zeit hat mein Vermieter (wohnt nicht mit im Haus) einen neuen Putzplan ausgehangen, nachdem ich jetzt 1 x wtl. mit der Reinigung dran bin.

    Mir geht es jetzt nicht um das Moralische, sondern nur das Rechtliche zu dieser "Vertragsänderung".

    Bin ich verpflichtet, mich an diese einseitige Änderung zu halten? Bin ich überhaupt verpflichtet, mich an die Hausordnung zu halten.

    Normalerweise ist ja die Hausordnung Bestandteil eines schriftlichen Mietvertrages, den ich aber nicht habe.

    Im Internet finde ich leider keine eindeutigen Aussagen dazu.

    Hallo Forum,
    in den Mietspiegeln steht auch immer drin, das die Miete nach sog. Mietrichtwerten (Alter des Hauses) ermittelt wird.

    Ich habe gerade kein gutes Verhältnis zu meinem Vermieter, deshalb möchte ich ihn nicht fragen, aber wo erhalte ich Auskunft, in welche Altersklasse das Haus einzuordnen ist, in dem ich wohne?

    Die Mietrichtwerte beginnen bei Häuser ab BJ 1948 (zumindest in meinem Mietspiegel), aber sollten sich danach aufwendige Modernisierungen / Renovierungen ergeben haben, "verjüngt" sich das Alter.

    Also, meine Frage ist, wo ich dazu (außer vom Vermieter) konkrete Auskunft erhalten kann?

    Hallo Forum,
    ich stehe seit längerer Zeit mit meinem Vermieter "auf Kriegsfuß:mad:". Nun ist im Badezimmer die Waschtisch-Armatur kaputt gegangen, ich habe den Vermieter um Reparatur bzw. Austausch gebeten, aber keine Reaktion erhalten.

    Frage:

    Kann ich selber einen Klempner beauftragen, die Armatur auszutauschen und meinem Vermieter die Reparaturkosten von der Miete abziehen?

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