Beiträge von Gans

    Hallo zusammen,

    bin mir nicht ganz sicher, ob ich hier richtig bin. Meine Eltern ziehen aus ihrem Häuschen aus und wollen es gerne an mich vermieten. Alternative wäre das Haus zu verkaufen. Nun frage ich mich, worauf zu achten ist, wenn ich als Sohn der Mieter bin. Ich würde eine verhältnismässig günsitge Miete zahlen müssen, ich weiss da gibt es eine Regelung mit zwei Drittel der Durchschnittsmiete oder so ähnlich, dass die Eltern dann noch Reparaturen etc. absetzen können. Einige Punkte treiben mich etwas um: Was passiert, wenn ich mich mit meinen Eltern mal verkrachen sollte. Können sie mich dann per Eigenbedarfskündigung vor die Tür setzen? Zweitens: Sollten Sie mal pflegebefdürftig werden: Kann das Haus als Teil des Vermögens berücksichtigt werden und muss ich dann raus? Drittens: Da ich langfristig evt. das Haus übernehmen könnte, wenn ich nun bereits zu Mietzeiten investiere, z,B, ausbaue auf meine Kosten etc. was ist dabei zu beachten? Da ich noch eine Schwester habe, kann es da zu Problemen kommen, falls es mal zum Erbfall kommt, kann ich dann vor die Tür gesetzt werden? Das ist jetzt eher off-topic: Momentan wohne ich eigentlich sehr gut und relativ günstig zur Miete. Ich frage mich, ob es sinnvoll ist, nicht eher statt günsitg bei den Eltern zu mieten in etwas eigenes zu investieren.

    Vielen Dank und viele Grüße,

    Gans

    Hallo zusammen,

    eine ähnliche Thematik gabs hier bestimmt schon. Folgendes: Ich habe bis letztes Jahr in einer Genossenschaftswohnung gewohnt. Schon bei der letztjährigen Nebenkostenrechnung war mit auf gefallen, dass wir bei den Verbrauchskosten (Wasser/Gas) unter der Schätzung der Genossenschaft waren, jedoch trotzdem nachzahlen mussten, da die Kosten für Haushaltsnahe Dienstleistung und weitere Betriebskosten recht hoch waren. Dieses Jahr traf mich allerdings der Schlag. Nun muss ich 500 Euro nachzahlen. Bei den Verbrauchskosten liege ich wieder 200 Euro unter der Schätzung, jedoch sind die Betriebskosten mit 700 Euro wieder über der Schätzung für die Vorauszahlung. Wie kann so etwas passieren. Gerade die Kosten für Gebäude-/Strassenreinigung sind enorm hoch: 1600 Euro für ein Gebäude mit 6 Wohnungen, wo einmal pro Woche geputzt wird. Das ist doch nicht normal. Worüber ich mich allerdings am meisten aufrege, auch wenn ich hier vielleicht nächstes Jahr eine Korrektur hätte beantragen müssen, ist, dass die Vorauszahlung in so einem Fall so niederig angesetzt wird. Auf Anfrage wurde mir nur genannt, dass man die Kosten nicht habe abschätzen können. Würdet ihr mir raten hier nochmal nachzubohren evt. Rechnungen zu verlangen oder einfach zu zahlen. Ich hätte jetzt einfach bezahlt, was ich wohl ja eh muss. Aber interessieren wütrde mich ja schon, warum die Kosten so hoch sind.

    Vielen Dank und viele Grüße,

    Gans

    Die Lampen sin an einer Aussentreppe angebracht. Denke mal zur Orientierung. Mir ist schon klar, dass i h erst mal noch nicht zum Anwalt gehen werde. Aber ich denke ich werde es mal beim Vermieter ansprechen. Aber der wird vermutlich abwiegeln wegen Nachbarschaftsfrieden. Der Nachbar hatte mal vorübergehend die Reichsflagge draußen hängen. Weiss nicht, ob ich da Bock drauf hab mit ihm direkt zu sprechen.

    Vg

    Hallo,

    Bin mir nicht sicher, ob ich vom Thema her hier richtig bin: der Nachbar hat eine Treppenbeleuchtung, die sehr unangenehmes blaues Licht erzeugt und voll in unser Schlafzimmer leuchtet. Außerdem hat er auch einen Strahler mit Bewegungssteuerung, der wenn er angeht voll in unsere Lichtung leuchtet. Es wird dann sehr hell bei uns im Zimmer. Ich weiss dass man dagegen vorgehen kann und ich würde gegebenenfalls auch erst mal mit dem Nachbar reden. Meine Frage ist allerdings, ob ich als Mieter das über meinen Vermieter regeln muss, der auch bei uns im Haus wohnt oder direkt mit diesem Nachbar?

    Vielen Dank für eure Hilfe,

    Gans

    Hallo,

    Folgende Problematik gibt es bei mir. Wir wohnen in einem Haus mit 3 Wohnungen. Eine davon ist vom Vermieter bewohnt. Die anderen beiden sind vermietet. Wir wechseln uns ab mit dem Schneeräumen. Es klappt aber nicht so 100%IG. Meine Frage ist nun, wer haftet, falls was passiert. De Regelung IM Mietvertrag ist nicht wirklich klar. Heißt nur Schnee räumen im Wechsel.

    MfG

    Gans

    Hallo,

    Vielen Dank für Eure Antworten. Ich war so nett und habe den beiden Interessenten einen Besichtigungstermin vorgeschlagen. Ich dachte machst es einfach dann ist es über die Bühne. 9 Emails für zwei Interessenten. Ich hatte die Verwaltung angeschrieben und auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. Keine Antwort. Ich finde das respektlos. Ich bin gerade am überlegen, ob ich überhaupt beim Auszug streichen soll. Ich hatte die Wohnung nur 1,5 Jahre bewohnt und wir hatten als inoffiziellen Deal ausgemacht, dass ich zwei Zimmer streiche. Laut meiner Kenntnis müsste ich gar nix machen und das alles wäre nur ein entgegenkommen meinerseits. Allerdings bin ich mir da bei soviel mir entgegengebracht Respektlosigkeit nicht mehr sicher ob ich das tun werde.

    Gruss Gans

    Hallo,

    ich habe kürzlich meine Wohnung gekündigt. Nun hat die Hausverwaltung natürlich das Interesse und auch das gute Recht einen Nachmieter vor meinem Auszug zu suchen. Allerdings hat die Hausverwaltung meine Kontaktdaten (Tel. Nr. und Email Adresse) an diese Nachmieterkandidaten weitergegeben, dass diese mit mir Besichtigungstermine vereinbaren. Das ist doch eigentlich nicht in Ordnung. Ich bekomme nun Emails und muss mit diesen Leuten Termine ausmachen, die Leute sagen ab, haben teilweise Sonderwünsche, einer wollte auch schon, dass ich ihm vorab Fotos von der Wohnung schicke, was ich natürlich nicht mache. Müsste es nicht eher so sein, dass die Hausverwaltung mich um einen Termin bittet und diesen dann an die potentiellen Nachmieter weitergibt?

    Vielen Dank. MfG


    Gans

    Danke anitari. Hab jetzt mal die Hausverwaltung gesprochen und die haben sich alles angesehen. Sie hatten mich gebeten zwei Zimmer zu übernehmen, also flächenmäßig 3/8 der Wohnungsfläche, den Rest würden sie dann machen. Die Wände sind an sich in ganz ordentlichen Zustand. Hier und da ein kleiner Fleck im Wohnzimmer an einer kleinen Stelle mit stiften angemalt von Kinder und hier und da ein Fleck, weil man mal dran gekommen ist. Was würdet ihr sagen, ist der Deal in Ordnung? Das wäre halt recht unbürokratisch, trotzdem denke ich fahr ich laut Mietrecht auf diese Weise nicht so gut, da eigentlich nach 1,5 Jahren ja offiziell noch nichts fällig wäre.


    Bin gespannt auf eure Meinung.

    Gruss Gans

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem. Ich wohne seit April letzten Jahres in einer Wohnung und werde zum November diesen Jahres wieder ausziehen. Bis dahin habe ich ca. 1,5 Jahre in der Wohnung zur Miete gewohnt. Die Wohnung war frisch gestrichen bis auf das Bad. Jetzt meine Frage: Ich habe einen Standardmietvertrag mit den üblichen allgemeinen Fristen, nach denen die einzelnen Räume gestrichen werden sollen. Ich frage mich, ob ich überhaupt irgendwas streichen muss, da ich ja nur 1,5 Jahre in der Wohnung gewohnt haben werde. Was sagt Ihr denn dazu? Der Vermieter ist eine Firma, die sehr korrekt ist, allerdings auch schon dsa eine oder andere mal nicht gerade zu Gunsten der Mieter, sprich ich fühle mich nicht unbedingt moralisch verpflichtet, nur zu streichen, um der Fairness halber. Dies habe ich in der VErgangenheit immer gerne gemacht, auch weil ich immer sehr nette und faire Vermieter hatte. Nur gerade bei einer solch kurzen Mietdauer würde mich mal der gesetzliche Rahmen interessieren. Ich hoffe, ihr könnt mir eine Antwort geben. Ich habe schon öfters mal gelesen, man müsse in so einem Fall nicht streichen, aber so richtig eindeutig war es nie.

    Vielen Dank und viele Grüße,

    GANS

    Hallo,

    vielen Dank für Eure Antworten, HH und Berny. Natürlich, gehört mir das Objekt nicht, das ist schon klar, HH. Somit hätte also die Hausverwaltung recht und ich bzw. wir müssten uns fügen, wie ich das sehe. Ist natürlich schade, aber wenn es denn so ist...dann kann man es nur mit dem Gespräch versuchen.

    VIelen Dank und viele Grüße,

    Gans.

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem und hoffe, dass ich in hier im Unterbereich des Forums richtig bin. Unser Objekt gehört einer Baugenossenschaft und wir sind ein relativ kleines Objekt mit 6 Mietparteien. Außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück gibt es eine Art abschließbaren Schuppen, in dem Fahrräder hineingestellt werden können. Außerdem wurden dort unter anderem von mir und noch einem anderen Mieter Papiertonnen abgestellt, die von allen Mietern verwendet werden, was auch unter allen Mietern so abgesprochen wurde. Im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung ist dieser Schuppen weder als Fahrradbox definiert noch gibt es einen Eintrag, dass dort nur Fahrräder abgestellt werden dürfen. Obwohl die Verwaltung der Genossenschaft dies über Jahre geduldet hat, es war bekannt, dass die Papiertonnen dort standen, verlangt man nun von uns diese zu entfernen, da dieser Schuppen eine Fahrradbox wäre und deshalb dort nur Fahrräder und -zubehör abgestellt werden dürfe. Da der Schuppen sehr großzügig ist und trotz aller Fahrräder genug Platz für die Tonnen ist, ist dieses Vorgehen für uns als Mietergemeinschaft nicht zu verstehen. Vor allem deshalb, da man uns falls nach schriftlicher Aufforderung diese Tonnen ebenso wie defekte Fahrräder nicht entfernt werden sollten, damit droht, pro schriftlicher Aufforderung eine Gebühr von 50 Euro berechnen will und uns nach der zweiten Aufforderung mit einem Gerichtsverfahren drohen möchte. Ich frage mich daher drei Dinge: Kann eine Verwaltung einen Schuppen nachträglich als reine Fahrradbox umdefinieren, nach dem dies jahrelang so geduldet wurde und auch nicht vertraglich festgelegt war? Zweitens: Seit wann kann eine Hausverwaltung mir ein Honorar von 50 Euro für eine schriftliche Aufforderung in Rechnung stellen. So etwas kenne ich von Behörden, aber doch nicht von einer Hausverwaltung, hier fehlen meiner Meinung nach die rechtlichen Mittel. Drittens: Kann eine Hausverwaltung gegen den Willen der Mietergemeinschaft so etwas durchsetzen? Für mich gehört die Nutzung des Schuppens zur Mietsache, alles andere wäre eine Einschränkung. Bezüglich Brandschutzordnung sollte es auch keine Probleme geben, da der SChuppen mit Holz verkleidet ist und eh im Freien und belüftet ist. Was ich auch noch seltsam finde ist, dass man verlangt die ca. 70 kg schweren Tonnen im eigenen Kellerabteil unterzubringen, wo es noch nicht einmal einen Aufzug gibt. Meines Wissens nach muss der Vermieter PLatz für die Lagerung von Abfall bereitstellen.
    Das ganze finde ich derart lächerlich, vor allen Dingen, da man ja als Genossenschaftsmitglied Anteilhaber am Objekt ist.

    Vielen Dank schon mal und bin auf Eure Meinung gespannt.

    Grüße, Gans

    Hallo,

    werde demnächst ausziehen...jetzt folgendes: Ich lese immer wieder man muss als Mieter nicht immer streichen. Als ich vor 5 Jahren eingezogen bin, war die Wohnung frisch gestrichen, wobei die Küche der Vormieter gestrichen hat (sehr schlampig) und der Rest ein Maler (auch nicht besonders gut, aber OK).
    Nun habe ich im Mietvertrag diese Auflistung, dass Küche und Bad nach 5 Jahren getrichen werden müssen, alle anderen Räume bei längerer Mietzeit. Beim Bad sehe ich wenig Grund weshalb dieses gestrichen werden müsste. Bei den anderen Räumen, ausser der Küche vielleicht auch weniger, es gibt hier und da einen kleinen Fleck an der Wand und "dummerweise" haben meine Kinder in der Küche und an einer Säule im Wohnzimmer mit Holzstiften an die Wnad gemalt, denke das muss ich also streichen, aber wie sieht es im allgemeinen aus und muss ich nur die "beschädigten" Stellen ausbessern?

    Vielen Dank und viele Grüße,

    Gans

    Hallo,

    ich habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt, würde die Wohnung gerne Ende März verlassen, muss aber wegen der 3 monatigen Kündigungsfrist den April bezahlen. Kann ich trotzdem schon Ende März die Übergabe machen und was passiert dann mit der Wohnung im April?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Gans

    Hallo.

    folgendes: ich habe meine wohnung zu Ende April gekündigt. Meine Vermieterin wäre offen für einen möglichen Nachmieter. Was mache ich wenn dieser sich mit der Vermieterin im Einvernehmen doch auf den 1. Mai einigt. War dann meine Mühe umsonst oder kann ich mich soweit absichern wenn ich ihr jemanden potentiell ab April vermittle die Miete für April nicht mehr zahlen muss?

    Danke und Gruß

    gans