Beiträge von indi

    wenn er schon seine Waschmaschine in der "gemeinschaftküche" nutzt, kann er doch in Kühlschrank schauen.

    Gefahr in verzug, wegen möglichem schimmel und so....

    ihr seid eine lustige WG, bei der der vermieter mit eingebunden ist.

    die Idee vom vermieter ist net schlecht.

    er muss nur welche finden, die es mit machen.......

    sorry, das war mir nicht klar, dass das Nutzen einer Waschmaschine in der Küche auch einschließt Müllsäcke dort zu deponieren, in den Kühlschrank reinzuschauen und ihn auszustecken - darum gings mir, ich dachte er hätte ein Mitnutzungsrecht so wie ich ein Mitnutzungsrecht an den Fluren habe. Die Flure sind seine, er kann da lagern was er will, ich nutze sie nur zum laufen. Die Küche dagegen ist "unsere" und er nutzt sie halt zum Wäsche waschen. So hab ich die Verhältnisse verstanden. Nur weil ich ein Mitnutzungsrecht an den Fluren habe, darf ich doch nicht einfach in alle Schränke reinschauen, die da stehen?

    Steh ich da so auf dem Schlauch, macht das überhaupt keinen Unterschied? Wenn ich Müllsäcke in die Küche werfen würde, werde ich abgemahnt, wenn er das macht ist das o.k.? Das konnte ich doch bei dieser Formulierung des Mietvertrages nicht wissen ...


    hahaha
    nachdem der vermieter seine Sachen in den "allgemein räumen" nutzen muss.
    und das von anfang an klar war.
    müsst ihr euch jetzt nur über eine Hausordnung einigen.

    Um die Argumentation noch mal auf den Punkt zu bringen:

    ich ging aufgrund der Formulierung im Mietvertrag davon aus, dass die Gemeinschaftsräume Teil der Mietsache sind, ich ging nicht davon aus nur ein Mitnutzungsrecht zu erhalten.
    Zwar handelt es sich um eine Einliegerwohnung und ich konnte entsprechend davon ausgehen, dass der Vermieter zwar z.B. seine Waschmaschine in unserer Küche natürlich nutzen wird ebenso wie seine Sauna im Bad, ich ging aber darüber hinaus davon aus, dass das Nutzungsrecht der Küche/Bad ansonsten bei den Mietern liegt d.h. der Vermieter nicht berechtigt ist, den Kühlschrank zu öffnen, den Backofen zu öffnen, sowie auch entsprechend eine Instandhaltungspflicht für die Gemeinschaftsräume hat. Dadurch, dass es allein seine Räume sind die ich lediglich mitnutzen kann, ändert sich doch die Situation grundlegend, denn dadurch wäre er ja berechtigt den Backofen und den Kühlschrank zu öffnen, er müsste defekte Geräte gar nicht ersetzen und wäre berechtigt, die Dusche (die ja nicht zu seiner Sauna gehört) nach dem Saunagangzu nutzen, das alles habe ich bei Vertragsabschluss aufgrund der falschen Formulierung eben nicht ahnen können.

    Diese Argumentation ist so in Ordnung, bzw. nachvollziehbar?

    das erwähnst du jetzt?
    dann kannst du dich auch nicht beklagen, wenn die Nutzung durch vermieter am anfang klar war.

    dann trifft § 119 ja nicht zu


    eigentlich steht es klar und deutlich drin.

    Kündigung = Kündigungsschreiben

    Kündigung ist nicht auszug.

    Hier handelt es sich dann um ein unbefristetes Mietverhältnis, das im gegenseitigen Einvernehmen vor Ablauf eines Jahren nicht gekündigt werden kann.

    Bedeutet, der Mieter kann erstmalig nach Ablauf des Jahres kündigen, muss also 15 Monate in der Wohnung bleiben.

    Eine andere Form ist, wenn vereinbart wird, dass das Mietverhältnis erstmalig zum Ablauf eines Jahres gekündigt werden darf.

    Hier muss der Mieter drei Monate vor Ablauf des Jahres kündigen und wohnt nur 12 Monate in der Wohnung.

    Hallo liebes Forum!

    Wir möchten dieses Jahr vermieten, allerdings erst Ende des Jahres.
    Um mehr verlangen zu können als die Mietpreisbremse hergibt, überlegen wir z.B. schon im Mai den Mietvertrag vom Mieter unterzeichnen lassen, auch wenn der Einzug erst zum 1.12. ist. Ist das dann außerhalb der neuen Regelung? Oder gilt die für den Tag des Vertragsbeginns, also Einzug?

    Danke euch!


    dein Mieter kann die zuviel bezahlte miete zurück fordern.

    Mietpreisbremse

    Dafür gibt es Sachverständige, die für Vierstelliges gerne helfen...:o

    hab ab und zu damit zu tun.
    hab mich aber immer auf die richter verlassen können, die da fragten "und diesen mangel haben sie bei der abnahme nicht gesehen? obwohl er nicht verdeckt war?"

    Das ist schlichtweg falsch! Der Vermieter hat die Möglichkeit, versteckte Mängel bis zu 6 Monaten nach Wohnungsabnahme geltend zu machen.
    Hier stellt sich nur die Frage nach der Definition von "versteckt".

    hm..
    meinst du, daß da ein offener, frei einsehbarer boden dazu gehört?

    Danke für die Hinweise. Es war/ist Marmor. Auf die Notwendigkeit besonderer Pflege bin ich bei Einzug als Mieter nicht hingewiesen worden. Ohnehin waren diese lächerlichen "Schlieren" bestenfalls gegen das Sonnenlicht zu sehen. Aber wie dem auch sei, mein Anwalt kümmert sich nun dankenswerterweise um diesen billigen Versuch, nach Abnahme der Wohnung noch die Kaution zu kürzen.

    Beste Grüße
    Oliver

    schlieren bilden sich bei solchen Oberflächen, wenn sich ein winziger tropfen fett im Putzlappen befindet.
    ausserdem kannst du weitgehend flecken vermeiden.

    bei einer arbeitsplatte ist es eher möglich, beim boden eher nicht.

    die auf mü aufpoliertet Oberfläche nutzt sich beim boden schneller ab.
    da helfen auf dauer auch keine Versiegelungen.

    weitgehend beim boden vermeiden, bedeutet: alle 3 Monate mit pflegemittel behandeln.

    wobei marmor viel weicher ist, als z.B granit

    Danke für die Antwort!

    Niemand weiß, wann und wie diese "Schlieren" in den Marmorboden gekommen sind. Das kann Jahre vor meiner Zeit gewesen sein, oder von einer Putzaktion meinerseits herrühren. Das sieht man auch nur mit Argusaugen gegen das Licht - mir ist da nie etwas aufgefallen. Was, wenn ich eine "Beseitigung" schlichtweg ablehne? Ich nehme an, dann wird es eine Sache für die Anwälte?


    natursteinboden in form von marmor oder granit?

    wenn der fliesenleger, der den boden ursprünglich verlegt, gut war, hat er seinen kunden auf folgendes hingewiesen.

    Trotz der polierten Oberfl äche sind
    Natursteine offenporig und weisen
    eine gewisse Saugfähigkeit auf.
    Folglich können Verunreinigungen in
    die Oberfl äche eindringen und Flecke
    hinterlassen. Durch die richtige Schutzbehandlung
    und Pfl ege können Sie
    weitgehend Flecke vermeiden.


    als küchenfachverkäufer verlange ich sogar eine unterschfrift für diesen hinweis.

    http://www.akp-carat-arbeitsplatten.de/html/images/stories/akp/pdf/naturstein


    was für arbeitsplatten gilt, ist selbstverständlich für den boden auch gültig.

    folglich eine natürliche Erscheinung


    diesen hinweis findest du tausendfach im netz.

    Sind Mieter oder Vermieter Schuldner eines Dritten, kann dieser als Gläubiger auf die jeweiligen Ansprüche seines Schuldners aus dem Mietverhältnis zurückgreifen. Er lässt sie nach §§ 828 ff. ZPO pfänden und sich zur Einziehung überweisen. Die andere Partei wird als Drittschuldner in das Vollstreckungsverhältnis mit einbezogen. Das bringt Pflichten mit sich, die es zu beachten gilt, um sich weder schadenersatzpflichtig zu machen, noch doppelt zahlen zu müssen. Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten.