Beiträge von DerBach

    Korrekt für klassischen Wohnraum - allerdings gilt für den oben beschriebenen Wohnraum nach § 549 erfordert es keine ordentliche Künfigung wie bei Im BGB § 573c Abs. 1.

    Allerdings ist meine Frage weniger auf das Mietrecht fokussiert als auf das Steuerrecht.
    "Nun munkelt man, dass eine minimale Mietdauer von 6 Monaten aus steuerrechtlichen Gründen notwendig ist.
    Dies wird dadurch begründet, dass eine kürzere Mietdauer zu sehr an die Hotelerie angelehnt ist und somit Umsatzsteuer und Gewerbeanmeldungspflichtig ist."

    Hierbei Erfahrungswerte vorhanden?

    PS: bestimmt nicht verkehrt - mit dem parallel laufendem Thema auf Gute-Frage, somit haben später mehr Personen Zugriff auf diese Thematik

    Hallo Liebe Community!

    Ich befasse mich aktuell mit der Vermietung von möblierten Apartments (Wohnen auf Zeit).

    Hierbei werden befristete Mietverträge ausgestellt.

    Nun munkelt man, dass eine minimale Mietdauer von 6 Monaten aus steuerrechtlichen Gründen notwendig ist.
    Dies wird dadurch begründet, dass eine kürzere Mietdauer zu sehr an die Hotelerie angelehnt ist und somit Umsatzsteuer und Gewerbeanmeldungspflichtig ist.

    Viele Vermieter oder Makler inserieren und vermietet allerdings Wohneinheiten weit unter 6 Monaten.
    In Extremfällen wird auch tage- oder wochenweise über Plattformen wie z.B. airbnb vermietet.

    Aus diesem Grund scheint mir die oben genannte Steuerproblematik unlogisch.
    Leider konnte ich hierzu auch keine BGH Urteile o.ä. per Google finden.

    Jetzt ist eure Erfahrung und Kompetenz gefragt!
    Was ist hierbei nun tatsächlich Fakt?!


    Ich freue mich über konstruktive und nachvollziehbare Antworten von Jedermann!

    Danke im voraus und beste Grüße,

    DerBach