Korrekt für klassischen Wohnraum - allerdings gilt für den oben beschriebenen Wohnraum nach § 549 erfordert es keine ordentliche Künfigung wie bei Im BGB § 573c Abs. 1.
Allerdings ist meine Frage weniger auf das Mietrecht fokussiert als auf das Steuerrecht.
"Nun munkelt man, dass eine minimale Mietdauer von 6 Monaten aus steuerrechtlichen Gründen notwendig ist.
Dies wird dadurch begründet, dass eine kürzere Mietdauer zu sehr an die Hotelerie angelehnt ist und somit Umsatzsteuer und Gewerbeanmeldungspflichtig ist."
Hierbei Erfahrungswerte vorhanden?
PS: bestimmt nicht verkehrt - mit dem parallel laufendem Thema auf Gute-Frage, somit haben später mehr Personen Zugriff auf diese Thematik