Na jut Berny du hast die Rechnung ja vorliegen, glaub dir das auch 212,14 ist notiert, mal schaun was mein VM in der NKA 2015 angibt
Beiträge von Azze
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@ Berny
Mein Freund Google sagt mir 50% Mietminderung bei all den Mängeln, einstellen der NK Vorrauszahlung, neue Wohnung suchen und für jeden Furz der dann noch kommt vor Gericht ziehen...... denn da wird wegen der Kaution noch Theater geben, wegen der mitvermieteten Einbauküche, wegen der Renovierung etc.
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Bei mir sinds aber 16,700kWh und 1078 Euro für 50m³. Das ist halt bischen happig und dann trotzdem kalt in der Bude.
Laut Gasanbieter sind 9000kWh bei 50m³ schon viel zu hoch. Lieg bei fast doppeltem Verbrauch. Müsste also tropische Temperaturen haben
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Nett .... da steht aber nur kann und sollte !!! Daraus ist keine Verpflichtung abzuleiten
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Für 25-l, 35-l und 50-l Abfallgefäße ergibt sich unter der Annahme, dass alle weiteren Kostenblöcke der Abfallgebührenkalkulation (Stadt, GEM, Sickerwasserentsorgung, Transportkosten) unverändert bleiben, eine Verringerung der Gebühren um etwa 26 Prozent. Für ein 35-Liter-Gefäß (ohne Eigenkompostierungsabschlag) wäre statt derzeit 256,32 Euro ein Betrag von ca. 190 Euro zu zahlen (Verminderung um 66 Euro).
http://www.moenchengladbach.de/index.php?id=522&user_wfp2pressenewsdetails_pi1[news_id]=12875&cHash=205b6de58afcf2acf33740321ab4912a
so stehts da jedenfalls
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Grundlegend höre ich zum ersten mal das man im Mietvertrag dazu verdonnert wird eine Wohnung bei Einzug renovieren zu müssen und nen neuen Boden verlegen zu sollen !!! FRage mich eher warum der Vormieter die Wohnung so abgeben konnte. UNrenoviert übernommen heißt sonst auch unrenoviert ausziehen zu können. Grade bei der kurzen Mietdauer kann der VM ansich nichts verlangen...
stell doch mal bitte die entsprechenden Seiten des Mietvertrages hier rein.
So wie ich das sehe wird hier versucht eine ungültige Endrenovierungsklausel zu umgehen indem man dem Mieter die Renovierung bei Einzug aufzudrücken versucht... Netter Versuch ...
https://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen…mer-renovieren/
Also egal was drin steht und du unterschrieben hast, das macht es noch lange nicht Gesetzeskonform.
@ Mainschwimmer
Erzähl den Leuten doch bitte nicht Vertag ist Vertrag, was dort steht gilt !! Dem ist eben nicht immer so, grade im Mietrecht ! -
Der VM gibt jedenfalls an das es gesammt 404m³ sind. Das ich davon 49m³ habe steht aber auch nirgends. IM MV ist jedenfalls keine m³ Zahl genannt. Aktuell sind es wohl 12 Personen im Haus bei 8 Wohnungen die nun alle vermietet sind.
der Preis für die Mülltonne ist in 2014 auch korekt. Aber in 2015 ist die Jahresgebühr von 253 auf 190 gesunken
Glaub ich werde mal die Rechnungen anfordern und genau prüfen... da ist sicher noch mehr nicht korekt (Gab ja auch länmgere Zeit Leerstand im Haus). Was mich aber echt geärgert hat ist der offensichtliche Beschiss mit dem Kabelanschluß und der Wartungskosten für die Therme. Wie geschrieben 2014 wurde nicht gewartet , 2015 dann aber schon , nur dafür wird der keine Rechnung haben, ich weiß ja das der Sanitärmensch das "nebenbei" gemacht hat
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ist doch alles klar, Miete + NK = Summe. Das ist monatlich zu zahlen. Welche Betriebskosten in den NK enhalten sind steht im Anhang Betriebskosten... (der hier nicht mit gepostet wurde) so steht es am Ende des Formulars.
Du hast vertraglich eine Vorrauszahlung zu leisten, keine Pauschale. Akzeptier das doch.
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1. Die Geräte haben keinen Zähler , das läuft einfach auf Allgemeinstrom
2. Wurde mir vom VM mitgeteilt
3. hab ich gemacht und nichts zu dem Fall passendes gefunden -
@ Berny
Hier gabs bisher keinen Abrechnungszeitraum. Der VM hat wohl noch nie eine NKA erstellt, frag mich eh wieso die anderen Mieter das so hinnehmen. Die NKA nun war seine erste..... Aber er rechnet der einfachheitshalber vom 1.1. - 31.12. wohl gemerkt diese Angabe fehlt ja auch auf der NKA da wird nur 2014 angegeben.
Absolut stümperhaft ..... gab ihm ja den guten Rat sich jemanden zu suchen der eine korrekte NKA erstellen kann (Hausverwaltung) da sagte er nur grinsend "Kann ich ja machen und die Kosten dann auf die Mieter umlegen" als ich erwiederte das dies keine umlagefähigen Kosten sein und er das nicht darf guckte er nur ungläubig und war anderer Meinung. Darum , ich habe keine Lust mehr mich mit dem auseinander zu setzen. Nur noch alles schriftlich nun und bald per Anwalt.
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Danke für den Beitrag. Die Rechtsberatung werde ich mir auch bald holen, grade bei meinem aktuellen Vermieter wird das eh noch viel Spaß geben. Leider greift meine kürzlich abgeschloßene Rechtschutzversicherung bei Mietrechtsangelegenheiten erst nach 3 Monaten.
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Da mein Vermieter ja die Frist für die NKA 2014 nicht eingehalten hat ( Mietdauer in 2014 vom 1.3.14 - 31.12.2014) NKA für 2014 erhalten erst am 27.1.16 ! Hat er ohnehin keinen Anspruch auf eine Nachzahlung. Nun lese ich das ich die Vorrauszahlungen für den Zeitraum sogar zurückfordern kann ? Wie muss ich da vorgehen ? Kann ich das einfach dann von den laufenden Vorrauszahlungen abziehen ?
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Ihr habt ein als Mängelfrei unterzeichnetes Abnahmeprotokoll ? Dann so seh ich das , kann euch keiner irgendwelche nachträglichen Kosten aufbrummen.
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Im Haus gabs vor kurzem einen Rohrbruch, daraufhin wurde mehrfach Stundenweise das Wasser abgedreht.
Nun stehen seit einer Woche bereits einige Trocken und Heizgeräte im Treppenhaus um die Fassade zu trocknen. Das ganze natürlich auf Allgemeinstrom. Allgemeinstrom dürfen wir Mieter natürlich zahlen. ZUdem sind diese Geräte auch nicht grade leise und beschallen 24 Stunden am Tag auch bis ins Wohnzimmer.
1. Muss der Vermieter die Stromkosten dafür nicht selber tragen ?
2. Gebäudeversicherung wird durch diesen Schaden erhöht, kann der VM das dann einfach auf uns Mieter umlegen ?
3. Dürfen wir wegen der Lärmbelästigung eventuell die Miete mindern ? -
Da ich vor kurzem eine saftige Nachzahlung vom örtlichen Gasversorger erhalten habe seh ich mich gezwungen etwas zu unternehmen.
In meiner 50m³ Wohnung befinden sich 4 Heizkörper, das ganze wird mit einer Gastherme beheizt. Um knappe 19-20 Grad im Wohnzimmer zu erreichen muss ich alle 4 Heizkörper fast voll aufdrehen. Diese 19-20 Grad erreiche ich aber auch nur nach gut 24-36 Stunden heizen oder eher länger. Damit ist dann aber auch ende, wärmer wird es einfach nicht.
Wenn ich z.b. nur den Heizkörper im Wohnzimmer aufdrehe und die Türen zu den anderen Zimmern geschloßen halte, erreiche ich auch nach über 24 Stunden heizen kaum 17 Grad. Das kanns wohl nicht sein. Kenn das aus früheren Wohnungen auch nicht, da hatte ich die Heizung angemacht und nach ner Stunde wars angenehm warm im Raum.
Was kann ich da an Mietminderung für veranschlagen ? Inwiefern liegt da die Beweispflicht bei mir ?
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Hallo zusammen
Mein Vermieter hat es nun endlich mal geschafft eine NKA zu erstellen. Bisherige Aussage wenn ich danach fragte war ja immer das er normal ja keine erstellen würde
Nun habe ich diesen Schmierzettel von ihm am 27.1.16 persönlich bekommen. Am 28.1.16 hat er meinen Wiederspruch erhalten. Bitte einmal kurz drüber schaun ob ich soweit im Recht bin und was er sonst noch falsch gemacht haben könnte was ich bei der NKA 2015 die noch aussteht anbringen könnte. Denn der will mir die auch wieder persönlich geben und mich volllabern, wodrauf ich keine Lust habe. Das gibt wieder nur Stunk und überrumpeln lasse ich mich eh nicht, der will dann sicher ne Unterschrift mit erhalten und akzeptiert.
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Ich kann in dem Formular nichts von einer Nebenkostenpauschale lesen, da steht was von Nebenkosten. Mit dem Wisch ist nicht wirklich was anzufangen.
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Rechnung und Auflistung über die "sonstigen" Kosten zeigen lassen. Das ja ein netter Posten, dann auch gleich über 600 ! wenns nur 5-6 Euro wären ok. AidaClubschiff fürn VM gesichert "sonstiges"
aber sooo ??? Da müsste man ansich eher Schritte in Richtung Strafanzeige wegen Betruges erwägen !
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Na das ist mal ne Aussage , und so früh am Morgen. Kolinum ich verbeuge mich ...........
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