Beiträge von el-nino

    Hallo,

    wie kommst du denn darauf, dass es zu Problemen kommen wird? Nur weil dein Nachbar zu faul ist eine Quittung zu schreiben?

    Mach doch selbst eine List und lass ihn den Erhalt jeweils abzeichnen.

    H H

    Hallo H H,

    das dieses zum Problem werden kann vermute ich aus folgendem Grund. Bezüglich der letzten Endabrechnungen und Abschläge hält sich mein Nachbar sehr bedeckt und zeigt mir hier keine Papiere da er diese "gerade nicht findet" oder keine Zeit hat etc. Dieses war Anfang des Jahres. Nun ja, der hierdurch evtl. erhoffte Informationsnachteil für mich liegt jedoch nicht mehr vor. Vielmehr ist mir bekannt, dass der letzte Zählerstand selbst abgelesen wurde und die seit diesem Jahr zu zahlenden Abschläge sind einfach zu gering. Diese Abschlagssenkung wurde mir natürlich nicht mitgeteilt.
    Nun ich zahle, bei einem 2 Pers. Haushalt mit Durchlauferhitzer für 2500 kWh/a. Aufgrund der Absenkung der Abschläge wird vermutlich daher eine saftige Nachzahlung in Haus kommen am Ende des Jahres oder mein Nachbar verbraucht so gut wie kein Strom.
    Jetzt ist sollte hier wohl Kommunikation das Mittel der Wahl sein. Jedoch klappt dieses aber nicht und ich bekomme meinen Nachbarn einfach nicht (mehr) zu fassen da er meist Nachts nach Hause kommt und morgens oder am WE die Tür nicht (mehr) öffnet. Ich habe bereits diverse Zettel hinterlassen aber es erfolgt einfach keine Reaktion. Auch ein Paket das bei uns abgegeben wurde liegt nunmehr seit 2 über Wochen bei uns. Hierüber wurde er auch von uns und dem Paketdienst in Kenntnis gesetzt.
    Daher sehe ich hier ein gewisses Konfliktpotential...

    Falls Du ein Girokonto haben solltest, ...

    So hätte ich es am liebsten! Dauerauftrag reinknallen und gut ist. Aber leider will mein Nachbar es nicht aufs Konto haben. Ich war natürlich auch verdutzt als ich nach seiner Bankverbindung fragte und er mir sagte er möchte es bar haben. Natürlich fängt man da an zu grübeln. Wie gesagt 1,5 Jahre lief es gut (Quittungen bekommen).

    ich geh vom nem Sickhaus aus , wo entsprechend wenig Miete gezahlt wird weil die Kundschaft auch nicht grade dick im Geschäft ist. Wenns anders wäre würde man sich auf sonen Mist mit Strom in Bar zahlen an den Nachbarn ohne Rechnung gar nicht einlassen. Darum auch mein MCSpar Vorschlag mit nem Zwischenzähler für wenigstens ein wenig an Kostentransparenz was den Verbrauch angeht.

    Da musste ich schon ein wenig schmunzeln als ich diese haarscharfe Analyse der Wohnsituation und der hieraus resultierenden Möglichkeiten für Elektroinstallationen gelesen habe. Da weiß man doch gleich, dass hier nicht zu schnell geurteilt wird! Leider sind aber einige Schlüsse die aus den Fakten gezogen wurden nicht ganz exakt. Eigentlich liegen Sie mit so ziemlich allem was Sie in dem Beitrag postuliert haben daneben.

    Ähem, wie naiv bist Du eigentlich?
    Wozu hast Du zwei Hände?: Die eine zum Überreichen des Geldes, die andere zum Entgegennehmen der Quittung...

    Dieses setzt Voraus, dass es eine persönliche Übergabe des Geldes/Quittung gibt. Dieses kommt vor, ist aber nicht die Regel. Sagen wir, es hat sich eine nette Brieffreundschaft gebildet. In der Vergangenheit kam es auch schon zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Quittungen. Aber nach bitten diese nachzureichen wurde dieses auch immer getan. Nun ist dieses aber schon über einen längeren Zeitraum nicht passiert.Daher werde ich nix mehr Zahlen bis die Quittungen nachgereicht werden.

    Hallo nochmal und hoffe ihr hattet bis jetzt ein frohes Fest!
    Vielen Dank für eure Antworten bis jetzt. Seid mir nicht böse aber die Diskussion schweift etwas ab. Mir geht es lediglich um die Frage ob die oben genannte Klausel so unwirksam ist oder nicht? Selbst Kosten von 300€ fände ich viel zu viel da ich in ca.2 Jahren wieder aus der Wohnung ausziehen werde! Und ehrlich gesagt möchte ich nicht das Eigentum anderer auf meine Kosten aufwerten!

    Also ich schwanke zwischen dem von Berny vereinfacht aufgeführten du hast es unterschrieben also ist es rechtsgültig (!) und eben einig Zweifel an dieser Klausel. Hier ein paar Gedanken:

    - Der Vermieter kann die Kosten absetzten (würde Wetten das er die Fimen beauftragt und von uns das Geld will)
    - Wie Berny schon geschrieben hat war mir der Zustand der Wohnung der bei Einzug klar. Daran will ICH auch nix ändern!
    - In der Klausel steht ".... wenn dieses nicht funktioniert (teilen der Stromkosten) müssen die Kosten für Umbau .... die Mieter tragen". Wann genau ist hier der Tatbestand des "nicht funktionieren" erfüllt? Das scheint mir alles ein wenig schwammig!
    - Was hat eigentlich mein VM damit zu tun? Die Stromkosten sind nicht Teil des MV! Es handelt sich hierbei um eine Sache zwischen meinem Nachbarn und mir.
    - § 556a Abs.3 BGB: "Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam". Dieser § bezieht sich zwar auf Betriebskosten (Haushaltsstrom sind ja keine BK) aber evtl. liegt hier ein analoger Fall vor?

    Wie schon gesagt, ich will nix ändern. Mit der 50/50 Aufteileung zwischen meinem Nachbarn und mir kann ich gut leben und gerne können wir auch auch über eine andere Aufteilung sprechen. Ich möchte lediglich eine Quittung über die von mir bezahlten Beträge! Leider scheint mein Nachbar diese nicht mehr ausstellen zu wollen. Daher und aufgrund anderer Umstände vermute ich das hier etwas im Busch ist und evtl in den nächsten 2 Jahren zu einem Problem werden kann.

    @ indi
    genau dieses ist das Problem. Die Stromkreise sind nicht getrennt und daher würden meiner Meinung nach hohe Kosten anfallen bei einer Zählersetzung ( auch Unterzähler). Bis jetzt haben wir die Stromkosten geteilt. Mein Nachbar wollte und will das Geld bar haben. Ich bekam dafür eine Quittung. Nun hat er mir seit 3 Monaten keine Quittung mehr gegeben. Nach Aufforderungen dieses zu tun ist leider bis jetzt nix passiert.

    Hallo,

    dieses ist meine erste Frage auf dieser Seite, daher bitte ich um Nachsicht , aber gerne auch um Hinweise, wenn ich Verhaltesregeln nicht einhalte ( Beispiel : Thema / Frage schon vorhanden etc.). Habe schon gesucht aber nicht gefunden.

    Nun zur Frage: Ich wohne zur Miete und mein Nachbar und ich teilen uns leider einen Stromanschluß. Dieses liegt darin begründet, dass die beiden Wohnungen früher anscheinend 1 Wohnung waren. Diese "große" Wohnung wurde in 2 Wohnungen umgebaut. Die Stromkreise wurden aber anscheinend nicht getrennt.

    Nun ist in meiner Wohnung der Sicherungskasten und in der Wohnung meines Nachbarn der Stromzähler! Mein Nachbar wohnt schon länger in dem Haus ( Mehrfamilienhaus) und hält den Vertrag mit einem Energieversorger. Zwischen mir und meinem Nachbarn gibt es keine schriftlichen Einigungen.

    Der Vermieter berechnet mir keine Stromkosten. In dem Mietvertrag besteht jedoch eine Klausel (sonstige Vereinbarungen), dass sich die Mieter den Stromzähler teilen und die Kosten untereinander aufteilen. Wenn dieses nicht funktioniert werden die Kosten für eine Stromtrennung und der Einbau eines zusätzlichen Zählers von den Mietern getragen!

    Ist diese Klausel überhaupt rechtsgültig?

    Das Teilen des Stromanschluss hat über 1,5 Jahren auch gut geklappt, nur leider befürchte ich, dass nun diese Situation zu Problemen führen kann.