Hallo,
wenn die Immisionsvorschriften der TA-Lärm eingehalten werden, wirst Du nicht viel machen können. Erst wenn die überschritten werden, Hast Du Aussicht darauf, dass der Betrieb nachbessern muss.
cu
Guenni
Hallo,
wenn die Immisionsvorschriften der TA-Lärm eingehalten werden, wirst Du nicht viel machen können. Erst wenn die überschritten werden, Hast Du Aussicht darauf, dass der Betrieb nachbessern muss.
cu
Guenni
Es gibt aber gewisse Gründe warum Silberfische in der Wohnung sind und die guten Hausmittel Tricks haben leider nichts bewirkt (ausreichend getestet). Und wir reden wie gesagt nicht von ein - zwei sondern quasi unzähligen wenn man genau hinschaut.
Ja, und die hohe Feuchtigkeit dürfte der Hauptgrund sein, warum es die Tierchen gibt. Vor diesem Hintergrund ist es schon richtig, dass der Vermieter erst für Trockenheit in der Bausubstanz sorgen will, bevor er einen Kammerjäger schickt. Die kommen sonst wieder.
Ein geschlossener Mietvertrag wird nicht deshalb ungültig, weil es Mängel in der Wohnung gibt. Bei einem gravierenden Mangel kann man höchstens kündigen ohne sich an Mindestvertragslaufzeiten zu halten, eventuell sogar fristlos. Ob ein Silberfischchenbefall ein ausreichender Grund dafür ist, bezweifle ich aber. Schließlich geht von den Tierchen keinerlei Gesundheitsgefährdung aus, sie werden bloss von dem ein oder anderen als eklig empfunden.
cu
Guenni
Hallo Altdorfer,
Garten: kommt auf den Vertrag an. Je nach Ausgestaltung kann der Vermieter durchaus für die Pflege von Hecken und dergleichen zuständig sein. Allerdings müsste er dann meiner Einschätzung nach zumindest rechtzeitig ankündigen, wann er zur Pflege kommt.
Mit einem Reparaturtechniker ins Haus darf er. Es ist schließlich sein Haus, auch wenn Du es gemietet hast. Aber nicht ins ganze Haus, sondern nur in die Räume, die zur Prüfung/Reparatur betreten werden müssen. Wenn er noch andere Räume betreten will, stell Dich ihm in den Weg und sage ihm, dass Dir Deine Privatsphäre wichtig ist und Du nicht möchstest, dass er noch weitere Räume betritt. Solange Du ihn aber läßt, kannst Du ihm keinen Vorwurf machen. Ist vielleicht unsensibel bis unhöflich, aber nicht gesetzeswidrig.
cu
Guenni
Hallo Rocky,
vor Gericht wird üblicherweise die TA Lärm als Grundlage herangezogen. Und die läßt tagsüber zwischen 50-60 db zu, je nachdem, ob reines Wohngebiet oder Mischgebiet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Richter das trotzdem für unzumutbar hält, wenn das Geräusch beispielsweise besonders durchdringend ist oder ein Defekt an der Heizungsanlage vorliegt. Das Prozessrisiko halte ich allerdings für recht hoch, insbesondere weil ja schon ein Fachmann vor Ort war und sich das angesehen hat.
Wenn Du zu den Geplagten mit überdurschnittlicher Lärmempfindlichkeit gehörst, wirst Du vermutlich nicht um einen Unzug herumkommen.
cu
Guenni
Hallo,
Du kannst eine Unterlassungsklage einreichen, die dem Makler verbietet, unwahre Behauptungen zu verbreiten. Ob das von Erfolg gekrönt sein wird, wage ich aber nicht zu beurteilen.
cu
Guenni
Hallo Student,
das hier ist ein deutsches Forum. Ich fürchte, hier wird es nicht viele User geben, die sich mit dänischem Mietrecht auskennen. Eventuell hast Du auf einem der Rechtsberatungsportale mehr Glück, ansonsten wirst Du wohl einen dänischen Anwalt befragen müssen.
cu
Guenni
Hallo Saschek,
leider interessiert die meisten Vermieter nicht das vorhandene Geld, das kann man nämlich ausgeben. Als Daytrader geht das sogar besonders schnell. Vielmehr ist für den Vermieter wichtig, das ein auf absehbare Zeit planbares, regelmäßig eintreffendes Einkommen über der Pfändungsfreigrenze vorhanden ist.
Bei einer erst sehr kurzen Selbständigkeit in einem Beruf, der durchaus nicht unerhebliche finanzielle Risiken birgt, dürften sich die Vermieter nicht gerade um Dich reissen. Wenn in Deiner Gegend nicht gerade erheblicher Leerstand herrscht, wirst Du also schon eine Portion Glück brauchen, um an eine Wohnung zu kommen.
Eventuell wäre eine Wohnungsbaugenossenschaft eine Lösung. Dort kann man sich unter Umständen durch den Ankauf von Anteilen ein Wohnrecht sichern. Da musst Du Dich umhören, ob jemand in Deiner Gegend so etwas anbietet.
cu
Guenni
Hallo Morphine,
Miete kann er vermutlich nicht verlangen, aber wahrscheinlich eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete. Kommt also für Dich auf dasselbe hinaus.
Allerdings würde ich Dir empfehlen, dringend mal mit Deiner Vormieterin zu sprechen, wie sie Kontakt mit dem Vermieter herstellen konte. Die Vormieterin ist nämlich ohne ausdrückliche Vollmacht gar nicht berechtigt, mit Dir irgendwelche Vereinbarungen bezüglich der Mietwohnung zu treffen. Das kann nur der Vermieter. Und wenn Du von dem keine Zusage hast, kann es sein, dass Du auf einmal ohne Wohnung dastehst.
cu
Guenni
Hallo Lindemaen,
die Miete mindern darfst Du nur, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung nicht unerheblich eingeschränkt ist. Das kann man wohl für die Tage annehmen, an denen tatsächlich Wasser eindringt. Ob es auch die restliche Zeit möglich ist, dürfte von den Umständen des Einzelfalls und der Tageslaune des Richters abhängen. Ist die einzige Wand betroffen, an der man die Wohnwand im Wohnzimmer stellen kann, dürften Deine Chancen höher stehen, als wenn Du nur das Schuhschränkchen 2 Meter verschieben musst.
Grundsätzlich empfehle ich immer, eine Mietminderung nur mit anwaltlicher Unterstützung vorzunehmen. Das kann nämlich ziemlich nach hinten los gehen, wenn dann vor Gericht festgestellt wird, dass die Mindeung zu hoch oder gar ganz unberechtigt war.
cu
Guenni
Hallo Lunahh,
kommt nicht auf die Klage, sondern auf das Urteil an. Wenn sich im Verlauf der Verhandlungen herausstellt, dass Du Untermieter bist, wird das Urteil in aller Regel auch auf Dich lauten und Du wirst vom Gerichtsvollzieher mit geräumt.
Selbst wenn Du nicht im Urteil stehst, hilft Dir das nicht viel. Der Gerichtsvollzieher wird zwar nur die benannten Personen räumen. Der Vermieter kann Dich aber nach §940a ZPO per einstweiliger Verfügung räumen. So eine einstweilige Verfügung dauert nur ein paar Tage. Dazu kommt dann noch die Vorlaufzeit des örtlichen Gerichtsvollziehers. Viel Zeit kannst Du damit also nicht herausholen.
Soweit mir bekannt, kann Dich das auch ne Stange Geld kosten, zumindest dann, wenn dem Vermieter der Nachweis gelingt, dass Du von der bevorstehenden Räumung wusstest und einfach nicht ausgezogen bist..
cu
Guenni
Hallo Hollermisch,
da im Mietvertrag keine eindeutige Zuordnung getroffen ist, wird das davon abhängen, inwieweit Du dem Richter glaubhaft machen kannst, dass Dir der Vermieter genau diese Garage zugesagt hat. Kann sein, dass das gut geht. Mir persönlich wäre das Prozessrisiko aber viel zu hoch. "Mir gefällt die aber besser" beeindruckt Richter eher selten.
Ansonsten: so ein e-bike akku hat in etwa 700 Wh. Also selbst wenn das Ding jede Woche einmal komplett leergefahren (50-100 km) und wieder aufgeladen wird, bist Du bei etwa EUR 11 pro e-bike - im Jahr (52 Wochen á 0,7 KWh zu etwa 30 cent pro KWh).
Musst Du wissen, ob Du für die Paar Kröten einen Aufstand machen willst.
cu
Guenni
Hallo Erdbeerbouche,
was ist Dir lieber:
- Eine Mieterhöhung alle 10 Jahre um 20%
- Eine Mieterhöhung alle 3 Jahre um 15%
Wenn mein Mieter so sehr auf auf die Einhaltung der Vorschriften wert legt, würde ich sie als Vermieter zukünftig natürlich auch peinlichst genau beachten. Ich kenne Deinen Vermieter nicht, aber bist Du sicher, dass Du Dir hier nicht ins eigene Fleisch schneidest?
cu
Guenni
Es gibt spezielle Brandsanierer, die man hierfür beauftragen kann.
Ja, gibt es. Die setzt man aber üblicherweise nur dann ein, wenn es schnell gehen muss. Die Kosten für einen Brandsanierer liegen nämlich meiner Erfahrung nach um Einiges über denen, die bei direkter Beauftragung der Einzelgewerke entstehen. Darüber hinaus ist es dem Vermieter vielleicht auch gar nicht so unrecht, wenn der ein oder andere Mieter sich etwas Neues sucht und er neu vermieten kann.
cu
Guenni
Grundsätzlich ist der Vermieter in der Pflicht, sich um Ungezieferbefall zu kümmern. In der Regel muss er dafür auch die Kosten tragen, es sei denn, das ist schuldhaft durch den Mieter verursacht. Nachweispflicht liegt beim Vermieter. Ausnahme: Vorratsschädlinge. Hier gilt in der Regel eine Beweislastumkehr, es wird vermutet, dass der Mieter die eingeschleppt hat.
In der Praxis muss das aber erstmal als Schädlingsbefall eingestuft werden. Und was Ameisen angeht, insbesondere auf dem Land, sind die mir bekannten Gerichtsurteile SEHR zurückhaltend. Kommt also darauf an, was das für Ameisen sind, ob der Richter 80 schon als Befall einstuft und ob Du überhaupt bereit bist, das mit Deinem Vermieter vor Gericht zu klären.
Wenn Du schon erfolglose Selbstversuche unternommen hast, ist der nächste Schritt Kammerjäger. Mal vom Kammerjäger den Grund und den Aufwand abschätzen lassen. Wenn es was größeres ist, den Vermieter nochmals mit der Einschätzung des Kammerjägers konfrontieren. Bei Kleinigkeiten evtl. den Kammerjäger direkt beauftragen und die Kosten schlucken.
Ansonsten musst Du halt entscheiden, ob es Dir das Risiko, das Geld, den Aufwand und den Ärger einer Gerichtsverhjandlung wert ist, wenn der Vermieter sich nicht Deiner Einschätzung anschließt.
cu
Guenni
Hallo,
Mietminderung bei Ameisenbefall am Land wird schwierig werden. Das müsste schon ein massiver Befall sein, der es fast schon unmöglich macht, dort zu wohnen.
Empfehlenswert wäre, erstmal herauszufinden, woher die Ameisen kommen und wohin sie gehen. Dann das Ziel entfernen und das Einfalltor verschließen. Wenn das nicht möglich ist, erstmal mit Hausmitteln versuchen, den Ameisen Herr zu werden, z.B. Chilipulver oder einen Mix aus Puderzucker und Natron dorthin, wo die Ameisen herkommen. Chilipulver vertreibt, Mix aus Natron und und Puderzucker wird gefressen und lässt sie verenden.
Wenn das nichts hilft, Ameisenköder kaufen und so ausbringen, dass die Tochter da nicht rankommt, die Ameisen aber darüber laufen.
Erst wenn das alles nichts bringt, würde ich darüber nachdenken, wie ich den Vermieter dazu bringe, einen Kammerjäger zu beauftragen.
cu
Guenni
Die spannende Frage hierbei ist: Seit Überlassung an wen? Den ersten Mieter? Den letzten Mieter? Die Mietpartei?
Ich persönlich würde zu Mietpartei tendieren, und die hätte sich ja geändert. Kann allerdings kein Urteil dazu finden.
cu
Guenni
Hallo Akylah,
das mit der Selbstvornahme ist ein zweischneidiges Schwert. Wie Darkshadow bereits geschrieben hat, hast Du durchaus das Recht auf Selbstvornahme. Theoretisch musst Du nicht einmal den Vermieter auf Zahlung verklagen, sondern kannst das mit der Miete verrechnen.
Praktisch lauern da aber ziemlich viele rechtliche Fallstricke, von der Form der Ankündigung über die Beweisführung bis hin zur tatsächlichen Verrechnung, die das Risiko für einen juristischen Laien ziemlich hoch werden lassen, einen Fehler zu machen und eventuell eine Abmahnung oder Kündigung zu kassieren.
Ohne Unterstützung durch einen Rechtskundigen würde ich so etwas nicht angehen.
cu
Guenni
Hallo Sunbabe,
der Anwalt kennt in aller Regel die Richter vor Ort und weiß, wie die ticken. Wenn der sagt, lass das mit den Briefen bitte bleiben, hat er vermutlich in einem vergangegen Fall schon die Erfahrung gemacht, dass so etwas negativ ausgelegt wurde.
Die Medaille hat nämlich zwei Seiten. Auf der einen Seite gibt es Leute, die in einer Tour stören, auf der anderen Seite aber auch Querulanten, die ständig aus einer Mücke einen Elefanten machen. Der Anwalt will vermutlich verhindern, dass der Richter den Eindruck gewinnt, Du gehörst zur letzteren Sorte.
Meiner Erfahrung nach sind Abmahnungen bei solchen Kandidaten vollkommen sinnlos. Der Gesetzgeber schreibt aber nunmal bei "normalen" Störungen eine Abmahnung vor, bevor gekündigt werden darf. Lediglich bei schwerwiegenden Vorfällen, wie z.B. die im Raum stehende versuchte Körperverletzung kann man auf so etwas u.U. verzichten.
Also wie gesagt, je besser Du dem Anwalt und dem Vermieter zuarbeitest, desto höher Deine Chance, dass der Störenfried bald verschwindet.
cu
Guenni
Hallo Junes,
zunächst würde ich mal mit dem Eigentümer reden. Vielleicht stimmt der ja einer Verlängerung bis zu Eurem Auszug zu, wenn Ihr ihm mitteilt, dass ihr sowieso zum Zeitpunkt X ausziehen wollt.
Wenn nicht, nichts wie ab zu einem Anwalt, idealerweise einem Fachanwalt für Mietrecht. Zum Einen werden an so eine Eigenbedarfskündigung recht hohe Ansprüche gestellt, da passieren dem Vermieter gerne einmal Fehler, die die Kündigung dann unwirksam machen. Zum anderen wird Euch der Vermieter mit hoher Wahrscheinlichkeit sowieso verklagen, wenn Ihr der Kündigung wegen unzumutbarer Härte widersprecht. Da braucht Ihr dann eh einen Anwalt.
cu
Guenni
Hallo Junes,
1) Können wir von dem Gesetz Paragraph 577a BGB Gebrauch machen, dass eine Sperrfrist von drei Jahren eintritt?
Nur, wenn das Gebäude seit Eurem Einzug von einem Mietshaus mit einem Grundbucheintrag in mehrere Eigentumswohnungen mit jeweils eigenem Grundbucheintrag umgewandelt wurde.
2) Können wir einen Widerspruch einlegen, dass ein doppelter Umzug innerhalb von einem Jahr unzumutbar ist, zusätzlich mit Säugling?
Wenn der Termin zu Eurem Umzug wirklich feststeht, stehen die Chancen ganz gut, dass ein Richter einen doppelten Umzug innerhalb eines Jahres für unzumutbar hält. Wenn Ihr nur plant, vermutlich innerhalb eines Jahres umzuziehen, reicht das wohl eher nicht.
3) Der Eigentümer hat bei der Besichtigung gesagt, er hätte keine Absicht einzuziehen, er wäre Investor. Kann er uns demnach überhaupt kündigen?
Der neue Eigentümer darf seine Meinung durchaus ändern. Wirklich schützen würde Euch nur, wenn Ihr eine nachweisliche Zusicherung habt, nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt zu werden.
Solange Ihr aber noch keine Eigenbedarfskündigung erhalten habt, würde ich mir keinen Kopf machen. Nicht jeder Käufer einer Wohnung will da auch einziehen.
cu
Guenni
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