Bei der Informationslage waere ich vorsichtig mit solch definitiven Aussagen.
a.
"Eigenbedarf kann ein Vermieter nur für sich selbst oder Familienangehörige geltend machen."
Der Gesetzestext heisst: 2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt
b.
"Wäre es für Eigenbedarf ausreichend, dass z.B. seine Freundin zu Ihm ziehen will?
- Wie bereits erläutert: Nein."
Kommt auf das jeweilige Gericht an. Meiner Erfahrung nach wird eine Eigenbedarfskuendigung zur "Bildung einer nichtehelichen, aber auf Dauer ausgelegten Lebensgemeinschaft" durchaus auch anerkannt. Ein Risiko, sich darauf zu verlassen, dass das nicht als Eigenbedarf durchgeht, ist das allemal.
c.
"Bei Vermietung von unmöbliertem Wohnraum gilt für den Vermieter, ohne Wenn und Aber, die gesetzliche Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten."
Auch das gilt nicht immer. Nach §573c (2) gilt vielmehr. "Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden." Bei einem Zimmermietvertrag durchaus nicht ausgeschlossen.
Auch ist alleine die Aussage, das Zimmer ist unmoebliert, nicht ausreichend, um auf die Vermietung von unmoeblierten Wohnraum zu schliessen. Ist nur das Zimmer vermietet und die Gemeinschaftsraeume nur zur Mitbenutzung frei, stimmt das wohl. Sind jedoch Gemeinschaftsraeume mit vermietet, kann der "Wohnraum" durchaus auch als "ueberwiegend mit Einrichtungsgegenstaenden ausgestattet" betrachtet werden. Dann waere die 2 monatige Kuendigungsfrist - zumindest fuer den Vermieter - wieder rechtens. Fuer moeblierten Wohnraum im Haus des Vermieters gilt ja, dass bis spaetstens 15. eines Monats zum Monatsende gekuendigt werden kann. Der Vermieter stellt sich hier schlechter, was er ja darf.
Unabhaengig von der obigen Betrachtung kann ich nur dazu raten, sich entweder an den Kuendigngstermin zu halten und sich etwas Neues zu suchen oder mit dem Vermieter eine einvernehmliche Loesung zu finden, egal, ob der Termin nun rechtens ist oder nicht. Das Zusammenleben mit einem Vermieter, der einen loswerden will im selben Haus kann sehr schnell zur Hoelle werden, das ist das Ganze einfach nicht wert.
cu
Guenni