Hallo 00Schneider,
1. Bleibe ich wirklich auf meinem - von mir gänzlich unverschuldeten - Schaden sitzen, weil ich keine Hausratversicherung habe?
vermutlich ja. Ausnahme ist, Du kannst ein Verschulden des Vermieters nachweisen. Ob das bei Dir schon alleine durch das Nichtbeheizen des Zimmers gegeben ist, kann Dir von uns aus der Ferne niemand beantworten.
2. Welche Möglichkeiten habe ich hier?
Mehrkosten kannst Du im Wege des Schadenersatzes geltend machen. Fuer die Kosten der Ersatzwohnung ist aber auf Angemessenheit zu achten. Auch sonst herrscht Schadenminderungspflicht. Du musst die Kosten also so gering wie moeglich halten.
3. Verschiebt sich nicht die Kündigungsfrist bis dass ich in der Wohnung wohne?
nein. Der Vetrag lauft ja weiter, egal, ob Du die Wohnung nutzt oder nicht. Und eben jener Vertrag wird halt mit der entsprechenden Frist gekuendigt.
4. Was wenn die neuen Vermieter die Renovierungsarbeiten immer näher zum Kündigungstermin verschiebt?
Dann ist die Wohnung weiter fuer Dich nicht nutzbar und Du kannst weiterhin die Miete mindern und evtl. Schadenersatz fuer Deine Mehrkosten geltend machen.
5. Kann der neue Vermieter verlangen, dass ich Speicher und Schuppen räume bevor er meine Wohnung fertig renoviert hat?
Vermutlich ja. Solange sie nicht im Mietvertrag verankert ist, kann Dir das freiwillig gewaehrte Nutzungsrecht auch wieder entzogen werden. Allerdings duerfte der neue Vermieter dann auch zumindest den Umzug der Moebel in Deine neue Wohnung oder aber die Einlagerung zahlen muessen.
6. Gelten die mündlichen Absprachen neben dem schriftlichen Mietvertrag auch nach dem Eigentümerwechsel?
Solange Du sie beweisen kannst, ja. Allerdings sind nicht alle Vereinbarungen bindend bis zum Vertragsende, sondern koennen teilweise auch wieder entzogen werden.
7. Auch wenn die Eigentümer jetzt noch nicht im Haus wohnen gilt hier die Sonderregelung mit der Verlängerung der Kündigungsfrist?
Die gilt nur dann, wenn der Vermieter seine Kuendigung darauf stuetzt. Dir wurde allerdings wegen Eigenbedarf gekuendigt, also gelten auch die normalen Kuendigungsfristen.
Wenn ich es zu entscheiden haette, wuerde ich mit dem Vermieter eine Vereinbarung treffen, dass der Mietvertrag aufgeloest wird, sobald Du eine neue Wohnung gefunden hast. Die Mehrkosten der Ersatzwohnung muessten schon erheblich und vollkommen unvermeidlich gewesen sein, dass ich sie einklagen wuerde. Ein Ziehgeld in einer mittleren vierstelligen Hoehe koennte ich mir durchaus auch noch vorstellen. In der von Dir genannten Hoehe ist das vollkommen illusorisch.
Bezueglich des Schadenersatzes fuer deine defekten Moebel wuerde ich einmal eine Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen. Die kostet 190 Euro plus Maerchensteuer. Und wenn Dein Schaden wirklich so hoch liegt, wuerde ich das zumindest mal abklopfen, ob da etwas geht. Geld duerfte beim alten Vermieter ja vorhanden sein, wenn er das Haus verkauft hat.
cu
Guenni
edit: toll. Wieder mal zu langsam. Ich sollte echt an meine Schreibmaschinenskills arbeiten