Beiträge von intruderto

    Hallo zusammen,

    in unserer Nebenkostenabrechnung ist ein Besuch des Schornsteinfegers aufgeführt (mitte letzten Jahres).
    Dabei wurde der Schornstein gekehrt und Abgaswerte überprüft.

    In unserer Wohnung befindet sich eine Klappe zum Schornstein und ich vermute jetzt,
    dass der Vermieter mit dem Schornsteinfeger, während meiner Abwesenheit, die Wohnung betreten hat.
    Wir wohnen im 3. OG, darunter eine weitere Partei (wussten ebenfalls nichts), EG der Vermieter.

    Meine Frage daher:
    Muss der Schornsteinfeger bei einer Kehrung des Schornsteins Zugang zu allen Wartungsklappen haben
    oder reicht es auch, wenn er nur von außen an den Schornstein kommt und im Keller Zugang hat ?

    Besten Dank.

    Sicher das die WW-Versorgung abgestellt wurde oder die Heizanlage einfach nur auf Nachtabsenkung programmiert ist?

    Bei letzterem gibt es, je nach Zeiteinstellung, erst ab 5 oder 6 Uhr morgens warmes Wasser.

    Aber egal, Mieter haben 24 Stunden am Tag an 365. bzw. 366 Tagen im Jahr Anspruch auf warmes Wasser.

    Ist dies nicht gegeben berechtigt sie das zur Mietminderung.


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    Besten Dank...

    den Punkt kann ich ausschließen, da das Warmwassser zu einem deutlich späteren Zeitpunkt wieder da war.

    Gehe von Vorsatz aus, und daher meine Frage nach den rechtlichen Möglichkeiten.

    VG

    Hallo Mieterkollegen,

    die Überschrift sagt es schon...
    Der Vermieter hat neben anderen Sticheleien, zum wiederholten male die Warwasserversorgung abgestellt,
    so dass wir am Morgen, vor Arbeitsbeginn, einen "kalten Gruß" erhielten.

    Was kann man rechtlich machen ?

    Besten Dank & haltet durch bis Mittwoch ;)

    Grundsätzlich besteht ein Recht auf die Vertragsfreiheit.
    Wenn die Parteien dies akzeptieren und auch unterschreiben, ist ein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen.

    Den in der Praxis durchzusetzen und auch Recht zu bekommen, kann langwierig sein (x > 1 Jahr) und Nerven kosten.

    Hallo liebe Mietergemeinde,

    Folgende Situation:
    -> Mietverhältnis besteht länger als 5 Jahre

    Am 10.01. Kündigung erhalten mit Frist zum 30.04

    Am 20.04 durch eigenen Anwalt der Kündigung wiedersprochen
    => Keine Reaktion durch Vermieter, Mietverhältnis wurde über 30.04 weitergeführt.

    Am 10.05 kommt ein Schreiben vom Vermieter das er feststellt, das wir 6-Monate Kündigungsfrist haben.
    Er sagt jetzt: Auszug bis zum 31.07., erste Kündigung bis zum 31.04. rechnet er auf die 6-monatige Kündigungsfrist schon an.

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    Meines erachtens Unrecht.
    Was sagt Ihr ? Habt Ihr damit Erfahrungen ?

    Besten Dank & Erholsamen Pfingstmontag

    Es geht darum, dass wir dem Vermieter Defekte melden, wie z.B. undichte Fenster, kaputter Briefkasten und undichter Balkon.
    Trotzdem ignoriert er die Meldungen bzw. verweigert die Meldungen (via Postwurf und eMail) zu lesen, obwohl der "Betreff" schon auf den Inhalt hinweisst.

    Meine Erfahrung mit den Anwälten ist, dass die meistens auf Zeit spielen, da bei Rechtsschutz eh nicht viel rum kommt.
    Eine Lösung kann auch nicht sein die Miete langfristig zu kürzen, sondern die Mängel abzustellen.

    Hallo liebe Mietergemeinde,

    brauche Euren Rat bei der folgenden Problematik:

    Vermieter verweigert jegweilige Kommunikation mit dem Mieter bezüglich Meldung von Mietmängeln,
    Reparaturanforderungen oder ähnliches.
    Schriftliche Postwurfsendungen werden ignoriert, eMails auf die "Blacklist" im Postfach gesetzt.

    Anwalt und Mietkürzungen bringen nichts.

    Was kann ich tun ?

    Danke & Beste Grüsse,

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