Hallo zusammen,
in unserer Nebenkostenabrechnung ist ein Besuch des Schornsteinfegers aufgeführt (mitte letzten Jahres).
Dabei wurde der Schornstein gekehrt und Abgaswerte überprüft.
In unserer Wohnung befindet sich eine Klappe zum Schornstein und ich vermute jetzt,
dass der Vermieter mit dem Schornsteinfeger, während meiner Abwesenheit, die Wohnung betreten hat.
Wir wohnen im 3. OG, darunter eine weitere Partei (wussten ebenfalls nichts), EG der Vermieter.
Meine Frage daher:
Muss der Schornsteinfeger bei einer Kehrung des Schornsteins Zugang zu allen Wartungsklappen haben
oder reicht es auch, wenn er nur von außen an den Schornstein kommt und im Keller Zugang hat ?
Besten Dank.