Beiträge von Lfa

    Du hast doch die Antwort selbst gefunden.

    Da die Gerichte in Sachen Mietrecht überwiegend zugunsten des Mieters entscheiden, dürfte die Aussicht auf Erfolg einer Klage Deines Vermieters ziemlich gering sein. Da es um einen wirklich läppischen Betrag geht geh auch davon aus das die Klage erst gar nicht angenommen wird.

    Aber prüf doch mal ob das Mieterhöhungsverlangen überhaupt wirksam ist.

    Hier eine Checkliste dazu Mieterh

    Vielen Dank für diese Einschätzung!

    Hallo,

    ich habe eine Mieterhöhungsforderung bekommen. Dort nennt der Vermieter drei Vergleichswohnungen mit Kaltmieten pro Quadratmeter von 10,89€, 13,21€ und 13,31€. Er fordert bei mir nun 11,07€ pro Quadratmeter. Ich habe gelesen, dass nach herrschender Rechtsprechung die Miete nur auf die niedrigste der Vergleichsmieten erhöht werden darf, also habe ich nur einer Mieterhöhung bis 10,89€ pro Quadratmeter zugestimmt.

    Nun hat der Vermieter mir geschrieben, wenn ich nicht der ganzen Mieterhöhung zustimme, wird er meine Zustimmung einklagen. Ich halte das für eine leere Drohung, da meine Wohnung gerade nur etwa 19 Quadratmeter groß ist, es geht also um 3,44€ pro Monat.

    Liege ich mit meiner Einschätzung richtig, oder hätte der Vermieter tatsächlich Erfolgsaussichten bei einer Klage? Wie sicher ist es, dass die Miete nur auf die niedrigste der Vergleichsmieten erhöht werden darf?

    Beste Grüße
    Lfa


    Wenn Nachmieter kommen, hat dein Vermieter es aber scheinbar geschafft dich zur Kündigung zu bewegen. Ich würde an deiner Stelle versuchen, die Sache ohne großen Stress über die Bühne zu bringen. Theoretisch hast du jetzt sogar "einen gut", falls du mal bei einem vereinbarten Termin kurzfristig nicht kannst.

    Der Schein trügt. Ich habe nicht gekündigt und habe auch nicht vor in absehbarer Zeit auszuziehen. Es kam mir auch komisch vor, dass er überhaupt eine Besichtigung machen möchte und hätte dem potentiellen Nachmieter natürlich gesagt, dass ich nicht vorhabe auszuziehen. Vielleicht ist dem Vermieter auch plötzlich aufgefallen, dass es ein großartiges Indiz gewesen wäre, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht war, hätte er in meiner Anwesenheit einer externen Person meine Wohnung gezeigt.

    Hallo,

    mein Vermieter hatte einen Besichtigungstermin mit einer potentiellen Nachmieterin gemacht, zum vereinbarten Zeitpunkt ist aber niemand erschienen. Ich habe dann bei der Hausverwaltung nachgefragt und mir wurde gesagt, der Interessentin wurde gestern abgesagt, mir hätte man wohl vergessen abzusagen.

    Ich halte das für eine Frechheit, zumal ich mir sicher bin, dass es nicht vergessen wurde, sondern dass mir absichtlich nicht Bescheid gesagt wurde. Zum Vermieter besteht nämlich ein angespanntes Verhältnis: Ich habe die Miete gemindert, er hat dagegen geklagt und verloren. Seitdem hat er mehrmals versucht mich wegen Eigenbedarf zu kündigen, jedes Mal nicht ausreichend begründet. Er droht ständig mit Räumungsklage, hat einmal versucht, meine Wohnung ungefragt zu betreten. Er legt es anscheinend darauf an, mich zu schikanieren und hier rauszuscheuchen.

    Einerseits möchte ich den Streit nicht weiter eskalieren lassen, andererseits habe ich mir die Zeit extra freigehalten und auch einen Zeugen eingeladen.

    Also die Frage: Habe ich nun irgendwelche Ansprüche gegen ihn, da es mich Zeit und Aufwand gekostet hat, zur abgemachten Zeit hier zu sein?

    Grüße und vielen Dank im Voraus
    Lfa

    Einen Nachmieter? Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf gibt es nur DEN Nachmieter bzw. -nutzer.

    Ja, in dem Brief, den ich bekommen habe, steht "Besichtigung durch einen Nachmieter". Der Eigenbedarf war offensichtlich nur vorgeschoben, da ich die Miete gemindert hatte, da die Wohnung einen Mangel hat. In der Eigenbedarfskündigung war kein konkreter Nachmieter genannt.

    Oder hast Du inzwischen selbst gekündigt?

    Nein, ich habe nicht gekündigt. Mir ist nicht klar, wann ein Mietverhältnis als gekündigt gilt. Meiner Meinung nach war die Kündigung unwirksam, seiner Meinung nach wirksam. Kann man objektiv sagen, dass das Mietverhältnis jetzt nicht gekündigt ist, oder ist das Ansichtssache? Denn davon hängt es ja ab, ob er besagte Besichtigung überhaupt durchführen darf.

    Hallo,

    mein Vermieter hat mir letztes Jahr eine Kündigung wegen Eigenbedarf geschrieben, allerdings war sie nicht ausreichend begründet und ich bin nicht ausgezogen. Ich habe jetzt (Freitag) ein Schreiben bekommen, in dem eine Besichtigung durch einen Nachmieter für nächsten Dienstag angekündigt ist.

    Frage 1: Im Mietvertrag steht, dass der Vermieter die Wohnung mit einem Nachmieter besichtigen darf, wenn das Mietverhältnis gekündigt ist. Ist mein Mietverhältnis gekündigt? Die nachträglich gesetzten Firsten zum Auszug sind verstrichen und es gab (bisher) keine Räumungsklage.

    Frage 2: Es heißt im Mietvertrag, der Vermieter muss solche Besichtigungen rechtzeitig ankündigen. Sind 4 Tage rechtzeitig genug? Immerhin ist es kein dringender Besuch, da ich wie gesagt noch weiterhin hier wohne.

    Beste Grüße

    Guten Tag,

    ich habe mit dem Mietvertrag eine Zusatzvereinbarung unterschrieben, in der es heißt, dass der Hausmeister einen Schlüssel für Notfälle besitzt. Nun hat kürzlich der Vermieter von diesem Notschlüssel Gebrauch gemacht, ohne mich vorher zu informieren und ohne dass ein Notfall vorlag: Er hat versucht, meine Wohnung mit dem Schlüssel zu öffnen, während ich in der Wohnung war. Der Vermieter dachte, ich sei abwesend. Seine Begründung war, er wollte feststellen, ob ein Fehler im Schloss festzustellen sei, was absolut nicht nachvollziehbar ist, da es nie ein Problem mit dem Schloss gab und außerdem wäre mir dies zuerst aufgefallen.

    Ich habe gelesen, dass mich ein solcher Verstoß zur fristlosen Kündigung berechtigt, was ich jedoch nicht möchte. Kann ich die Zusatzvereinbarung nun widerrufen und Herausgabe des Schlüssels fordern? Immerhin hat der Vermieter die Regelung nicht eingehalten, dass der Schlüssel nur im Notfall benutzt werden darf.

    Vielen Dank und beste Grüße

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