Beiträge von bambus

    Liebe Forum-LeserInnen,

    in unserer Mietwohnung kommt seit 4 Monaten kein Warmwasser mehr aus dem Wasserhahn am Waschbecken im Bad. Alle anderen Stellen in der Wohnung (Dusche / Küche / usw) funktionieren jedoch einwandfrei. Jedoch möchte ich den Mangel natürlich behoben haben.

    Die Vermieter sind gerade sehr beschäftigt (ein Ehepaar in der Trennung/Scheidung mit vielen Kindern...) und nicht wirklich greifbar. Wenn ich einen der beiden darauf anspreche, halten sie mich diesbzgl. hin und schieben Zuständigkeiten hin und her (Frau sagt: "Frag den Mann, der hat das immer gemacht", Mann sagt: "ich wohne da nicht mehr, frag die Frau").

    Ich habe jetzt versucht (als "Druckmittel") die Mietzahlungen auszusetzen (seit Feb. 2018) und habe beiden eine SMS geschrieben, dass wir doch diesbzgl. bitte eine verbindliche Lösung finden sollten. Entweder sollen sie den Mangel bitte beheben, oder uns ggf. bei den Vorauszahlungen für die Warmwasser-Kosten etwas entgegen kommen. Das war Anfang Februar.

    Seitdem hat sich immer noch keiner bei mir gemeldet.

    Ich würde jetzt einfach die Mietzahlung für Februar nachholen, ohne die "pauschale Vorauszahlung für Heizung und Warmwasser" (50€...) und auch zukünftige Mietzahlungen, ohne die pauschale Vorauszahlung überweisen. In der Hoffnung, dass sie sich dann doch noch bei mir melden werden.

    Wie gesagt, mein Ziel ist letztendlich nur mit den Vermietern ins Gespräch zu kommen. Die scheinen aber da gerade keine Zeit / keine Lust dafür zu haben - da sie womöglich gerade ganz andere Probleme haben. Ich sehe es aber auch nicht ein, den vollen Mietbetrag zu überweisen, solange es Mängel gibt.

    Hat jemand Erfahrungen zu einem ähnlichen Fall? Ist das "gefährlich" (rechtlich?) was ich hier mache?

    Danke für Meinungen und Rückmeldungen.

    bambus

    Liebe Forum-LeserInnen,

    1.) ich habe einen befristeten Mietvertrag, bis 31.12.2017. Im Mietvertrag steht:

    "Die Vermieter räumen aber die Option einer Verlängerung bis 28.2.2018 ein. Eine Verlängerung des

    Mietvertrages Bedarf der schriftlichen Vereinbarung bis 31.11.2017."

    Ich möchte jedoch bis 31.07.2018 dort weiter wohnen.

    Von den Vermietern habe ich bereits die mündliche Zusage, dass eine Verlängerung bis 31.07.2018 in Ordnung ist. Daher wollte ich auch einen neuen / angepassten Mietvertrag von Ihnen, damit rechtlich alles passt.

    Die oben genannte Frist ("schriftlichen Vereinbarung bis 31.11.2017") wurde jedoch bereits verpasst...

    Die Vermieter (ein Ehepaar, das gerade in der Scheidung ist...) möchten mir nun keinen neuen Mietvertrag ausstellen (bekommen es einfach nicht gebacken...) und haben mir eine schriftliche Bestätigung gegeben (nur von der Ehefrau des Paars unterschrieben), dass das bisherige Mietverhältnis, wie mündlich besprochen, zu den gleichen Konditionen bis 31.07.2018 so fortgeführt werden kann.

    Ist sowas (rechtlich) ausreichend? Die Frau des Ehepaars sagt, sie hätte mit Ihrem Anwalt gesprochen, das wäre so OK.


    2.) Kann ich unter diesen Rahmenbedingungen meiner Untermieterin einen neuen Untermietvertrag ausstellen (vom 01.01.2018 bis 31.07.2018)?

    Ich freue mich über Meinungen / Rückmeldungen.

    Grüße
    bambus

    Ich will eigentlich demnächst genau das tun und zwei Zähler zu einem Zusammenfassen, weil das 95,4€ pro Jahr spart ^^ Allerding nicht bei vermieteten Wohnungen sondern im Mehrgenerationenhaus.

    Ich finde die Idee ja super! Das Problem ist nur, wenn der Vermieter einen teuren Stromvertrag hat und ich einen Recht hohen Stromverbrauch, zahle ich ordentlich drauf! Nach meiner Berechnung könnten das zwischen 300-500€ mehr werden dieses Jahr, das würde die Kosten für den eigenen Zähler locker aufheben. Außerdem könnte ich jedes Jahr meinen Stromanbieter wechseln und immer die Neukundenboni abstauben (so habe ich das die letzten 4 Jahre problemlos gemacht).
    Das mit dem jährlichen Stromanbieterwechsel möchte ich ja nicht mal dem Vermieter zumuten - mir geht es nur darum nicht den Standard-Lieferer-Tarif zahlen zu müssen.

    ... und dass der Vermieter hier mglw. sein eigenes Profitsüppchen kochen mag, darüber werde ich mich nicht äussern.

    Das möchte ich dem Vermieter definitiv nicht unterstellen. Ich vermute, dass hier eher aus Unwissenheit ein teurer Stromvertrag eingegangen wurde.
    Ich versuche das auch alles schön entspannt zu regeln - gehe aber gerne möglichst gut vorbereitet in solche Gespräche rein. Daher auch dieser Thread ;)

    Zwischenabrechnung? Welcher Vermieter tut sich denn sowas an? Ist rechtlich nicht notwendig. Eine Abrechnung braucht es nur nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.

    Der Stromanbieter hat die Vorauszahlungen des Vermieters, aufgrund unseres hohen Stormverbrauchs, erhöht. Der Vermieter hat daraufhin eine Zwischenabrechnung für die ersten fünf Monate der Mietvertragslaufzeit (Jan-Mai) gemacht, woraus für mich eine Nachzahlung und eine Erhöhung der Stromvorauszahlung an der Vermieter resultierte (s. auch Post #1, dieser Thread).

    Du kannst doch Einblick in die Rechnungen nehmen... im Rahmen der Belegprüfung nach der BK-Abrechnung... genauso wie Du die Belege des Hauswarts, der Heizkosten, der Grundsteuer, etc. betrachten kannst... Der Wohnungsstrom ist in diesem Fall nichts anderes als ein separater Posten in den Betriebskosten.

    Würde dies Ihrer Meinung nach auch bei einer Zwischenabrechnung (nach knapp einem halben Jahr) nach Einzug möglich sein?

    Die Mieter haben doch gar keinen Vertrag mit dem Anbieter.

    Der Vermieter kann einen Vertrag mit dem Anbieter seiner Wahl abschließen.

    Trotz Gebot zur Wirtschaftlichkeit muß das nicht der billigste sein. Die sehr günstigen Anbieter haben oft eine lange Vertragslaufzeit oder verlangen sogar eine Kaution. Solche Anbieter würde ich meiden wie der Teufel das Weihwasser

    -->Das kann ich noch nachvollziehen.

    "Jedoch wurde ich über keinerlei Konditionen des Stromvertrags informiert."

    Die gehen die Mieter auch nichts an.

    -->Klar, geht das grundsätzlich die Mieter nichts an, da es ein Vertrag zwischen Vermieter und Stromanbieter ist. Jedoch bleibt in so einem Fall dann dem Mieter nichts anderes übrig als die "Katze im Sack" zu kaufen, oder sehe ich das falsch?
    Ich meine, der Vermieter schließt einen Vertrag ab und wälzt dessen Kosten zu 100% auf seine Mieter ab. Da sollte es meinem Gerechtigkeitsverständnis nach irgendwelche Möglichkeiten des Einblicks geben und nicht nur ein Wirtschaftlichkeitsgebot.

    Hallo bambus,

    "vor Einzug wurde mir vom Vermieter versichert, er hätte einen günstigen Stromvertrag bei EnBW für das komplette Haus abgeschlossen. Dieser läuft über den Vermieter und jener verteilt, je nach Verbrauch, die Kosten auf die einzelnen Parteien (Ablesung der Stände über die Unterzähler)."
    - Du wurdest also vor Abschluss des MV hierüber informiert?

    -->Richtig. Jedoch wurde ich über keinerlei Konditionen des Stromvertrags informiert.

    "ich habe die berechneten kWh bei check24.de zum Vergleich eingeben und kam auf eine Ersparnis von über 250€ (bei Anbietern mit Boni bzw. Check24-Boni) und von über 150€ (kompl. ohni Boni-Tarife)."
    - Dies würde ich mal dem VM mitteilen und ihn auf sein Wirtschaftlichkeitsgebot hinweisen und seine Antwort hier posten.

    -->Das habe ich auch vor. Ich wollte mich aber, wie erwähnt, vor dem Gespräch über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.

    Vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Liebe Forum-Leserinnen und -Leser,

    nach einer einstündigen Google-Recherche konnte zwar nicht meine Frage beantwortet werden, aber ich bin auf dieses nette Forum gestoßen und stelle daher mal hier meine Frage:

    Darf der Vermieter in einem Mehrparteienhaus (3 Etagen) mit einem Stromzähler und drei Unterzählern den Mietern den Stromvertrag vorschreiben?
    Der Hauptzähler hat die klassische 7 bzw. 8-stellige Nummer. Die Unterzähler (pro Etage bzw. Partei ein Unterzähler) lassen sich lediglich durch eine dreistellige Kennziffer unterscheiden.


    Hintergrund:
    vor Einzug wurde mir vom Vermieter versichert, er hätte einen günstigen Stromvertrag bei EnBW für das komplette Haus abgeschlossen. Dieser läuft über den Vermieter und jener verteilt, je nach Verbrauch, die Kosten auf die einzelnen Parteien (Ablesung der Stände über die Unterzähler).

    Bei der Ankündigung des Vermieters, er hätte einen "günstigen Stromvertrag bei EnBW", bin ich schon zuerst stutzig geworden. Ich habe aber ihm vertraut, da ich bisher immer sehr gute Erfahrungen in meinen Mietverhältnissen gesammelt hatte.
    Heute bekam ich jedoch die erste Halbjahresabrechnung (Strom) des Vermieters. Inhalt: eine hohe Nachzahlung und eine Erhöhung der Stromvorauszahlung um 140% monatlich.

    Zugeben: wir verbrauchen sicherlich mehr Strom als unser Vormieter.
    Jedoch: ich habe die berechneten kWh bei check24.de zum Vergleich eingeben und kam auf eine Ersparnis von über 250€ (bei Anbietern mit Boni bzw. Check24-Boni) und von über 150€ (kompl. ohni Boni-Tarife).

    Und dies ist nur die Halbjahresberechnung. Daher fürchte ich, dass ich über den vermeintlich teureren Stromanbieter meines Vermieters bis zu 500€ bzw. 300€ (mit / ohne Boni-Tarife) mehr pro Jahr zahlen muss - dabei könnten diese Kosten über den Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter vermieden werden.

    Bevor ich das Gespräch mit dem Vermieter suche, würde ich mich gerne zuerst über die Rechtslage in Deutschland erkundigen.


    Über eine Antwort auf meine Frage (s. oben) würde ich mich sehr freuen. Vielleicht hat ja schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.

    Viele Grüße
    bambus