Beiträge von müller50

    Hallo,

    ich habe einen Mietvertrag in dem der handschriftliche Zusatz (Individualvereinbarung) steht, dass der Vertrag für ein Jahr zum 1.5. geschlossen wird und sich automatisch verlängert, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.

    Ich habe gerade Widerspruch wegen der Nebenkostabrechnung eingelegt und daher etwas Ärger mit dem Vermieter und nun die Befürchtung, dass er mir zum 30.4. kündigt und mich deswegen an der Mieterbund gewandt.

    Der Mieterverein teilte mir mit, dass diese Klausel wirksam ist, da es sich um eine Individualvereinbarung handelt (im Gegensatz zu befristeten Zeitmietverträgen, die unwirksam sind, wenn nicht begründet etc.).

    Wenn ich aber ein paar andere Mietverträge vorlegen könnte, in der die gleiche Klausel steht, würde diese Befristung als AGB gelten und wäre damit unwirksam, d.h. ich müsste keine Kündigung befürchten.

    Kann mir jemand mitteilen, wo bzw. wie ich herausfinden kann, ob es weitere Mietverträge gibt, in denen handschriftlich vereinbart wurde, dass das Mietverhältnis ab einem bestimmten Datum für ein Jahr geschlossen wird und sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird?

    Danke und viele Grüße