Beiträge von AJ1900

    Der Bauunternehmer schrieb dass eine Wärmebrücke vorhanden ist, die mit Kalzium Silikatplatten abgestellt und beseitigt werden könne.

    Oder durch ausreichendes Heizen und Lüften oder umstellen der Möbel usw.....

    Der Mieter hat also nicht falsch gemacht.

    Es geht auch nicht um falsch oder richtig...

    Klar kann man Möbel anders und besser aufstellen, um dem entgegen zu wirken, dass geht fast ausnahmslos und fast immer. Doch dazu ist der Mieter nicht verpflichtet

    Niemand kann den Mieter verpflichten in der Wohnung keinen Schimmel zu ziehen.... so weit so richtig, gewöhnlich liegt das allerdings im Eigeninteresse des Mieters....

    sodann es keinerlei dahingehende Vereinbarung mit dem Vermieter gibt, dass das so wäre, dass beispielsweise keine Möbel unmittelbar vor Wänden, oder nur mit ausreichendem Abstand zu den Wänden aufgestellt werden dürfen.

    Ich würde ernsthaft anzweifeln das ein genauer Möbelstandort selbst wenn das in Verträgen stehen würde, überhaupt bindend wäre...

    Und sicher wird die Wand -aufgrund der sehr wahrscheinlich vermeintlich nicht vorhandenen Sockelabdichtung- eine höhere Feuchte haben, als mit einer funktionierenden Sockelabdichtung.

    Ich persönlich kenne dutzende solcher Fälle... Meistens ist die Ursache das Bauartbedingte Baujahr in Kombination mit sparsamem Heiz- und Lüftungsverhalten. Die Bilder und deine Beschreibung deuten für mich erst mal darauf hin. In jedem Fall sollte man zuerst mal das Wohnverhalten anpassen, bevor man anfängt das Haus auseinanderzureißen...

    Der Mieter muss aber eigentlich gar nicht so viel machen

    Ein Miete muß grundsätzlich ohnehin überhaupt nichts machen. Ein Vermieter auch nicht. Ob und wer haftet und in wie weit entscheiden dann im Zweifel Gerichte. Da geht es dann gewöhnlich allerdings um Geld und nicht um Schimmel... Ich kenne jedenfalls keine Gerichturteil das nachhaltig zu vermindertem Schimmelwachstum geführt hat...?

    Es ist zulässig das sich jede Seite an den Mietvertrag hält. Ein Teil des Mietvertrages sind gewöhnlich Kündigungsfristen die für beide Seiten gelten.

    Ansonsten bleibt es natürlich dem Eigentümer überlassen, an wen vermietet wird.

    Ich kann die sagen, das wir auf ähnliche Forderung auch immer ablehnend reagieren. Nicht weil mal keine Tiere mag, sondern weil einem die Genehmigung grundsätzlich vor Gericht negativ ausgelegt wird... Also nach dem Motto: "Sie haben doch Hundehaltung erlaubt, da sind dann Zerkratzte Türen und Parkett eben normale Abnutzung"... Eine einfache Lösung gibt es da leider so nicht. Ich persönlich schließe da mit den meisten Mietern sozusagen stillschweigend ein Stillhalteabkommen... ;)

    Rechne mal folgendes:

    3 Mann zu 5,5 Stunden sind 16,5 Std

    16,5X 47€ Std = 775,59

    Grünschnittenstsorgung: 250€

    Zusammen: 1025,50 zzgl. 19% Mwst = 1220€.........

    Ist nun halt die Frage wie absurd die Zeiten wirklich sind, denn Anfahrt und Abfuhr und Entsorgung usw. fallen ja auch an... Ich würde vermuten am Ende mag man sich um die genauen Stunde streiten können, aber 257€ wie im Vorjahr erscheint mit schon extrem wenig. Frage doch mal woher diese Differenz kommt. Alternativ kannst du ja auch anbieten den Grünschnitt selber zu übernehmen.

    Ok, es war meine Absicht. Demnach geschieht es mir Recht und meine Eltern sollen gefälligst unter der Brücke schlafen.

    Nichts davon habe ich auch nur angedeutet. Nur andere Menschen reagieren evtl. empfindlich darauf unter falschen oder vorgetäuschten Voraussetzungen Verträge einzugehen...

    Selbst verschuldet, Gel?

    Sie wollten einen Grund wissen, den Sie nicht verstanden haben, ich habe Ihnen einen Möglichen genannt... Nicht mehr, nicht weniger... Über Schuld oder Unschuld habe ich nicht zu entscheiden...

    Eine Restmülltonne sind 240 Liter. Bei uns ist zur Leerung eine Restmülltonne nicht einmal zur Hälfte gefüllt. Weiß ja nicht, wieviel Restmüll ihr so habt, aber bei uns trennen wir nach Restmüll, Wertstoff und Biomüll.A

    Schon klar, ich kann nur sagen das das extrem vom Einzelfall abhängig ist. Es kommt halt nicht selten vor, da wird am Ende auch durchaus noch mal eine kleinere Tonne oder gar die doppelte Kapazität benötigt. Letztendlich liegt das an den Bewohnern.

    Die Begründung ist natürlich so nicht korrekt, andererseits ist eine Restmülltonne für 8 Personen alle 14 Tage schon echt ziemlich wenig... Ist jedenfalls meine Erfahrung.... Mal unabhängig davon das natürlich privater Gartenabschnitt nicht in der Restmülltonne auf Mieterkosten entsorgt werden kann...

    Die Idee kommt mir irgendwie komisch vor, denn was machst du, wenn der verflixte Mieter einfach nicht sterben will....?

    Grundsätzlich kannst du natürlich im gegenseitigen Einverständnis alles mögliche vereinbaren, wie das dann allerdings in 3 Jahren aussieht ist eine andere Frage?

    Ausserdem wozu willst du das überhaupt vereinbaren, wenn dir der Mieter doch verspricht in 3 Jahren zu sterben.... 😉

    Du erkennst die Grundsätzlich Problematik, ja?

    Ich habe der Kündigung jetzt widersprochen. Was schreibe ich denn jetzt wegen dieser Entschädigung - ich finde die steht ihm nicht zu. lieg ich da richtig?

    Für mich wäre die Frage nicht ob eine Entschädigung zustehet oder nicht, ich meine wenn die Wohnungen nicht fristgerecht übergeben wird, dürfte der Anspruch eigentlich relativ unstrittig sein, die Frage wäre für mich höchsten noch, in welcher Höhe... Zum alten Mietpreis oder einem nun angepassten z.bsp. nach Mietspiegel...

    Was ohne Grund von ihr ausging, da vorher ein gutes Verhältnis existierte.

    Das ist grundsätzlich immer so. Es scheint sich dabei um eine Art Naturgesetz zu handeln.

    Was soll ich tun. Mir wurde eine Räumungfrist von 2 Monaten gesetzt,

    Zunächst wäre interessant ob hier eine erleichterte Kündigung in Betracht kommt.

    Teilweise werden die Tatbestände komplett ausgedacht, oder Sie werden von der Vermieter verdreht um die Tatbestände zu ihren Gunsten zu ändern.

    Dann würde ich dem widersprechen und das richtig stellen, aus deiner Sicht.

    Hätten sie nicht aufgrund Instandhaltungspflicht handeln müssen?

    Das wäre dann wieder die Frage nach dem Verschulden... ;)

    es ist mir leider nicht bekannt.

    Ok , schade. Ich würde dem Ungemach vielleicht erst mal pragmatisch selber mit entsprechenden Mitteln zu Laibe rücken so lange noch eher oberflächlich. als preiswertes Hausmittel kann man verdünnte Essigessenz nehmen, oder aber es gibt diverse Mittel im Baumarkt meinst auf Chlorbasis...

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