Meine Waschmaschine wurde durch den Wasserschaden stark beschädigt, sodass ein Teil ausgetauscht werden musste. Sie wurde von einem Reparaturdienst übernommen, und ich habe sie erst heute zurückbekommen.
Das wäre eigentlich eine Fall für deine Versicherung.
Nun stellt sich mir die Frage: Wie kann ich eine Mietminderung beantragen und wie berechne ich diese?
Grundsätzlich wird eine Mietminderung nicht beantragt, Sie wird getätigt.... Das wesentliche Kriterium ist die Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Mietsache. Bei einem Wasserschaden dürfte dieser Fall durchaus vorliegen, meine Vermutung.
Insofern ist dann nun die Frage, wie lange war die Nutzbarkeit eingeschränkt, und wie stark. Den Zeitraum könnte man vermutlich taggenau abgrenzen, die stärke der Einschränkung ist ein Frage die nur du beantworten kannst... Wenn die Wohnung faktisch nicht mehr nutzbar war, kann das auch bis zu 100% Mietminderung gehen...
Wichtig wäre vielleicht noch das rückwirkend getätigte Mietminderungen immer problematisch sind, insofern wäre der zeitliche Zusammenhang zwischen Ursache und Kürzung durchaus sinnvoll...