Verstehe ich jetzt nicht so ganz? Wo in deinen Ausführungen wurde dir eine eine "frisch gestrichene" Wohnung versprochen?
So wie ich das aus deinen Aussagen heraus lese war doch die Rede von "renoviert" und "hell gestrichen" die Rede?
Und "renoviert" beinhaltet schon eine gewisse wenn auch kleine Bandbreite.
Soweit mir bekannt kommt es dann bei der Abgrenzung ob eine Wohnung denn nun als renoviert oder unrenoviert gilt, darauf an, ob die Wohnung zu dem Zeitpunkt der Überlassung den Gesamteindruck einer renovierten Wohnung vermitteln.
Was dann im Einzelfall zu entscheiden wäre.
haben festgestellt, dass die Wände zwar weiß, aber nicht frisch gestrichen wurden, da einige Flecken und Verfärbungen.
Ob und wie erheblich das ist kann ich nicht beurteilen.
sowie das Übergabeprotokoll unterschrieben.
Na ja, Protokolle die nicht den Tatsachen entsprechen sollte man nicht unterschreiben. Allerdings gehe ich zunächst davon aus das euer Gesamteindruck der Wohnung eben durchaus als "renoviert" zu titulieren war/ist, weswegen das Protokoll eben auch unterschrieben wurde?
Können wir abmahnen und dann ggfs zurücktreten, sollte das nicht mehr gemacht werden?
Zurücktreten, faktisch wegen einer evtl. nicht 100% gestrichenen Wohnung und ein paar Verfärbungen würd ich zunächst als sehr kritisch sehen, halt ich nicht für den richtigen Weg.
Ansonsten würde ich das gleich vorschlagen wie Fruggel, erst mal beim Vermieter nachfragen.
Sollte eine Renovierung in der Tat nicht erfolgen, müsste man das fehlen eine solchen wohl am besten juristisch feststellen lassen, was den Vorteil hätte das ihr Schönheitsreparaturen bei Auszug wohl umgehen könntet, wenn die vereinbart sein sollten.
Das sollte man aber von einem Anwalt klären lassen, da das Protokoll ja nun mal leider das Gegenteil besagt.