Beiträge von AJ1900

    Die Idee kommt mir irgendwie komisch vor, denn was machst du, wenn der verflixte Mieter einfach nicht sterben will....?

    Grundsätzlich kannst du natürlich im gegenseitigen Einverständnis alles mögliche vereinbaren, wie das dann allerdings in 3 Jahren aussieht ist eine andere Frage?

    Ausserdem wozu willst du das überhaupt vereinbaren, wenn dir der Mieter doch verspricht in 3 Jahren zu sterben.... 😉

    Du erkennst die Grundsätzlich Problematik, ja?

    Ich habe der Kündigung jetzt widersprochen. Was schreibe ich denn jetzt wegen dieser Entschädigung - ich finde die steht ihm nicht zu. lieg ich da richtig?

    Für mich wäre die Frage nicht ob eine Entschädigung zustehet oder nicht, ich meine wenn die Wohnungen nicht fristgerecht übergeben wird, dürfte der Anspruch eigentlich relativ unstrittig sein, die Frage wäre für mich höchsten noch, in welcher Höhe... Zum alten Mietpreis oder einem nun angepassten z.bsp. nach Mietspiegel...

    Was ohne Grund von ihr ausging, da vorher ein gutes Verhältnis existierte.

    Das ist grundsätzlich immer so. Es scheint sich dabei um eine Art Naturgesetz zu handeln.

    Was soll ich tun. Mir wurde eine Räumungfrist von 2 Monaten gesetzt,

    Zunächst wäre interessant ob hier eine erleichterte Kündigung in Betracht kommt.

    Teilweise werden die Tatbestände komplett ausgedacht, oder Sie werden von der Vermieter verdreht um die Tatbestände zu ihren Gunsten zu ändern.

    Dann würde ich dem widersprechen und das richtig stellen, aus deiner Sicht.

    Hätten sie nicht aufgrund Instandhaltungspflicht handeln müssen?

    Das wäre dann wieder die Frage nach dem Verschulden... ;)

    es ist mir leider nicht bekannt.

    Ok , schade. Ich würde dem Ungemach vielleicht erst mal pragmatisch selber mit entsprechenden Mitteln zu Laibe rücken so lange noch eher oberflächlich. als preiswertes Hausmittel kann man verdünnte Essigessenz nehmen, oder aber es gibt diverse Mittel im Baumarkt meinst auf Chlorbasis...

    - Aufgrund der Situation empfehlen wir die Wände mit Infrarotplatten zu trocknen und dieAufnahme des Wassers mit einem Bautrockner über einen Zeitraum von ca. 7 Tagen. Danach sollte eine professionelle Schimmeldesinfektion einer Fachfirma erfolgen (Fläche ca. 30m2)

    Wie viel Schimmel ist denn da konkret? Ist da nun schon wirklich der Putz befallen, oder nur oberflächliche schwarze Stellen auf der Tapet z.bsp.... Ich meine eine halbwegs trockene Wand, wie das ja bei euch der Fall ist, mit Infrarotplatten zu bearbeiten kann zwar nichts schaden, hört sich für mich aber erst mal irgendwie übertrieben an.

    Und wo sind die, mitten auf der Wand, oder in der Ecke oder irgendwo im Sockelbereich?

    welche seiner Meinung (und der des Gutachters), ein Grund für die mangelnde Erwärmung sei.

    Die Temperaturen waren währen der Heizperiode zwischen 19-20,5 Grad.


    Einen gewissen Widerspruch zwischen diesen beiden Aussagen merkst du selber... Aber da ja nun eine der angenommenen Ursachen entfernt ist, kann man ja auch erst mal abwarten ob sich der Zustand nicht verbessert. Letztendlich ist die Raumtemperatur ja auch nur ein Anhaltspunkt.

    Letztlich kann man eigentlich nur erst mal raten eher mehr als zu wenig zu heizen, zu lüften und Feuchtigkeit möglichst zu vermeiden. Ich weiß schon das will niemand gerne hören...

    Die neuen Heizkörper haben exakt die gleiche Größe wie die alten.

    Da geht es weniger um die Größe, sondern um die Anzahl der beheizbaren Lagen. Wenn man einfach nur die gleichen Heizkörper wie vorher verbaut hätte, würde das eigentlich keinen Sinn ergeben...

    Ähm, meine erste Frage wäre, wo trocknet Ihr eure Wäsche im Winter. Ansonsten hast du geschrieben das neue Heizkörper verbaut wurden, wegen einer zukünftigen WP. Ich vermute mal die sind eher größer und nicht kleiner als die alten, geben demnach also doch eher mehr als weniger Wärm ab, oder?

    Sind es nun bauliche Mängel oder unsere Schuld?


    Das kann man so natürlich nicht beantworten. Ich persönlich vermute eine Mischung aus beidem. Bauliche Mängel wie Falsche Isolierung, aufsteigende Feuchtigkeit, Undichtes Dach o.ä... hat der Gutachter jedenfalls nicht festgestellt? Gibt es vielleicht große Schränke o.ä. die an de Wand stehen und wo sich der Schimmel da hinter bildet?

    Meine Waschmaschine wurde durch den Wasserschaden stark beschädigt, sodass ein Teil ausgetauscht werden musste. Sie wurde von einem Reparaturdienst übernommen, und ich habe sie erst heute zurückbekommen.

    Das wäre eigentlich eine Fall für deine Versicherung.

    Nun stellt sich mir die Frage: Wie kann ich eine Mietminderung beantragen und wie berechne ich diese?

    Grundsätzlich wird eine Mietminderung nicht beantragt, Sie wird getätigt.... Das wesentliche Kriterium ist die Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Mietsache. Bei einem Wasserschaden dürfte dieser Fall durchaus vorliegen, meine Vermutung.

    Insofern ist dann nun die Frage, wie lange war die Nutzbarkeit eingeschränkt, und wie stark. Den Zeitraum könnte man vermutlich taggenau abgrenzen, die stärke der Einschränkung ist ein Frage die nur du beantworten kannst... Wenn die Wohnung faktisch nicht mehr nutzbar war, kann das auch bis zu 100% Mietminderung gehen...

    Wichtig wäre vielleicht noch das rückwirkend getätigte Mietminderungen immer problematisch sind, insofern wäre der zeitliche Zusammenhang zwischen Ursache und Kürzung durchaus sinnvoll...

    Ihr heizt so falsch wie man nur falsch heizen kann...

    Ihr spart auch kein Energie, den das aufheizen ausgekühlter Räume erfordert gewöhnlich mehr Energie als durchheizen auf moderater Temperatur...

    Übrigens auch mit Gas oder Ölheizung....nicht nur mit WP...

    Wenn es dann auch noch eine Nachtabsenkung gibt heizt ihr dann von 24 Std vielleicht ja noch 6 oder 7 Stunden....

    Heizungsausfälle protokollieren und dann eine angemessene Mietminderung machen...

    Ist halt die Frage nach Art und Umfang und Dauer des Defektes, wenn sich allerdings die Hausverwaltung und Firmen drum kümmern, ist das ja positiv und eine Defekte Heizung repariert man leider oft nicht so schnell wie das vielleicht wünschenswert wäre.

    Da meine Vorschläge alle abgelehnt wurden, bleiben mir da mittlerweile halt leider nicht mehr sonderlich viele Optionen.

    Es gibt keine Rechtspflicht überhaupt eine Abnahme zu machen... Letztendlich ist deine Aufgabe des Schlüssel, am besten rechtssicher, zuzustellen, z.bsp. durch Einwurf in den Briefkasten der Hausverwaltung mit Zeugen.

    Nicht mehr nicht weniger. Die Debatte darüber ob eine Hausverwaltung nach 16:00 Uhr arbeitet kann man sich eigentlich schenken, das ist nicht deine Sache...

    Davon unberührt bleiben evtl. nachfolgende Streitpunkte über den Zustand der Wohnung, weshalb ein Protokoll, Bilder und Zeugen eigentlich immer sinnvoll sind.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!