Beiträge von AJ1900

    Sehen das deine Verwandten/Bekannten, sprich die Betrofenen, eigentlich auch so, oder ist das nur deine Meinung, das Sie "gedrängt" wurden?
    Also nicht zu wissen das man eine Unterschrift verweigern darf, ist natürlich schlecht. Darin sehe ich aber keinen Zwang, oder kein drängen? Ich meine nur aus der Tatsache heraus das das nun evtl. schlecht für euch ist, ergibt sich noch nicht das Zwang ausgeübt wurde.
    Ich meinte ehr so etwas wie, Prügel androhen oder wenigstens laut werden und rumbrüllen, und nicht "Sie müssen hier mal kurz unterschreiben". Also nochmal, worin bestand der Zwang, oder das bedrängen?
    Was sind das für Zeugen, und was werden die aussagen?

    Ok, nochmal, es geht darum ob man, nachdem man zu einer Unterschrift gedrängt wurde durch die sich der Vermieter wohl eine Komplettrenovierung der Wohnung sichern möchte eine Chance hat sich dagegen zu wehren, das war die Ausgangsfrage


    1. Woher weist du das sie zur Unterschrift gedrängt wurden?
    2. Wie hat sich das geäußert?
    3. Hast du Zeugen (am besten keine Familie), oder sonstige Beweise?

    Auch wenn sie arglistig erschlichen wurde? Fällt doch eher in die Kategorie Haustürgeschäft, da haben die Leute doch auch keine Möglichkeit das zu prüfen....

    Wieso arglistig erschlichen? Sind die Miete unmündig, oder stehen unter Vormundschaft? Noch dazu ist ja auch erst mal die Frage wie die Wohnung aussieht. Beschädigungen müssen auch, trotz Quotenklausel, natürlich beseitigt werden.


    Und wie kommst du darauf, dass ein verstopftes Abflussrohr immer Verschulden des Mieters ist, sofern die Verstopfung sich innerhalb der Wohnung befindet?

    Na ja, weil sich ein Abflussrohr eben normalerweise nicht selbst verstopft. Es gibt natürlich Fälle das setzt sich so ein Rohr schlicht durch Benutzung zu, aber wenn z.Bsp. eine Gurke quer im Rohr steckt, überspitzt gesagt, ist das kein Verschleiß.
    Wie gesagt, da kommt es einfach auf die Ursache an, aber der Verdacht liegt erst mal nahe.

    Na wenn du den Auftrag erteilst bist du auch erst mal der Auftraggeber. Die Sache mit dem Kleinrepararturen hat ja Grenzen. Da heißt kommst du über Summe XY (meistens irgendwas um 75€ rum) wäre das eh keine Kleinreparatur mehr.
    Ob das bei dir der Fall ist, bleibt abzuwarten.
    Aber eigentlich ist die Frage, warum der Abfluss verstopft ist. Kurz gesagt, bist du schuld, must du eh die Kosten tragen. Das herauszufinden wäre dann die Sache des Vermieters.

    Jetzt knapp 4 Wochen nach Ende habe ich eine Mail bzgl. Kautionsabzug bekommen. 35 EUR aufgrund einer dreckigen Bettdecke. (Die ich nur so nebenbei nichtmals benutzt hatte)


    Ähm, ich empfehle dir unbedingt, diesen Skandal sofort und vollumfänglich dem Mieterverein mitzuteilen Und am besten dannach sofort ab zum Rechtsanwalt, der sich bestimmt freuen wird, dich wegen "schmutziger Wäsche", vor Gericht kostenpflichtig zu vertreten.
    Alternativ, könnte man aber auch alle drei Monate mal die Bettwäsche wechseln.;)
    Aber du hast natürlich recht, solange nicht die Pflicht zum Bettwäschwechsel schriftlich im MV. niedergelegt wurde, kann ja der Vermieter sehen, wie er die Wäsche sauber bekommt.
    ---Ironie off---

    Ein Bekannter hat von seinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung erhalten. Im gleichen Schreiben will der Vermieter die Miete erhöhen. Als Grund gibt er an, das die Miete seit 3 Jahren nicht erhöht wurde. Auf den gültigen Mietspiegel beruft sich der Vermieter nicht. Die neue Miete liegt auch über dem gültigen Mietspiegel. Da der Mieter die Nebenkostenabrechnung akzeptiert, geht der Vermieter aus, das auch seine Mieterhöhung gilt. Das stimmt doch nicht.
    Oder?


    Zu den rechtlichen Grundlagen wurde hier schon das richtige gesagt. Um was für eine Miete und über was für eine Erhöhung reden wir denn hier eigentlich?

    Hallo!

    Hab mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt. Wollte wissen wie ich mich gegen die Kündigung wehren kann und nicht Druck ausüben...


    So, nun nochmal von vorn. Eine Kündigung muß schon rechtssicher begründet werden. Die Geschichte mit den Abmahnung, sind da natürlich immer kritisch.
    Wichtiger wäre wohl die Frage, was, warum und wieviel Miete/Kosten usw. schuldest du.

    Was du als Vermieter an der Wohnung veränderst ist doch deine Sache. Du hast aber die Pflicht, die Wohnung instandzusetzen, kannst dies aber auf den Mieter bei Zahlung einer angemessenen Entschädigung übertragen. Von strafrechtlicher Relevanz ist hier gar nicht die Rede.

    Es ging mir darum das du behauptest, eine Wand ohne Tapete oder Anstrich wäre schon eine Beschädigung an sich. Und ich wollte dir anhand eines Beispiels zeigen, das auch ein Anstrich oder eine Tapete eine Beschädigung sein können.

    AJ1900, wie schon erwähnt fand eine Vorabnahme bereits statt. Ein Zimmer ist ordnungsmäß renoviert. Deshalb ja meine frühere Frage, ob ich da was von der Rückforderung abziehen kann.
    Es geht dann tatsächlich um die gezeigten Tapeten.
    Und da war halt die Frage, ob die bei einer zuvor unrenovierten Wohnung der Vorgabe bei Auszug entsprechen müssen, ohne eine angemessene Entschädigung. Und ob diese auf Grund des Ausgangszustand überhaupt Beschädigungen im Sinne des Urteils sein können.

    Ah, Ok, Vorabnahme gab es schon. Nach 68 Kommentaren ging mir das wohl etwas unter.
    Zur Frage:
    Die wird dir hier keine abschließend beantworten können. Meine Meinung nach, kann bestimmt gefordert werden, das die Wohnung ohne Beschädigung zurückgeben wird, also z.Bsp. ohne farbige Tapeten. Ob sich daraus die Pflicht ableiten lässt, oder aus der Klausel im MV. das du neutral streichen musst, ist dann eine andere Frage. Gefühlt würde ich sagen, möglich wäre es.
    Darüber kann man trefflich streiten.
    Nur würde sich genau das eben nicht lohnen. Ergo fix gestrichen, und dann hat man ruhe. Oder reiß nur die Tapeten ab, und hoffe darauf das sich der VM damit zufrieden gibt.
    Und nochmal, reite nicht so auf dieser Entschädigung rum. Von dir wurde nichts konkretes verlangt, ergo kannst du auch nichts konkretes in Ansatz bringen. Das geht umgekehrt dem VM übringens genau so. Das ist dann wiederum dein Vorteil.

    natürlich bin ich kein Mietrechtler, sonst bräucht ich das hier wahrscheinlich nicht. Ich werde mir das BGB nachher diesbezüglich vornehmen.
    Wenn ich Betonwände hab, an denen ich erstmal irgendwelche abstehenden Reste abfeilen oder andere Rückstände beseitigen muss, dann kann doch hier eine Beschädigung vorgelegen haben, die ebenso von vielen Mietintetessenten nicht akzeptiert wird.
    Wie gesagt ich schau nochmal nach. Du kannst mir aber auch gerne eine Definition für Beschädigungen im Mietrecht geben!

    Du wirst nicht auf alle dein Fragen Antworten im BGB finden. Sie das mal alles nicht so eingeschränkt. Wir haben z.Bsp. historischen Deckenstuck von 20 Schichten Farbe befreit und roh gelassen. Das hat Wochen gedauert und richtig Geld gekostet. Wir nehmen nun z.Bsp, in die Mietverträge auf das ein streichen des Stuckes untersagt ist und einer Beschädigung gleichkommt. Nach deiner Meinung wäre die Beschädigung das Vermieten ohne zu streichen, und irgendwie strafrechtlich relevant?
    Daran kannst du schon sehen, das das BGB nicht alles regelt.
    Ich sehe auch nicht, wo Geld dem Vermieter "in den Rachen" wirfst. Du hast eigentlich keine anderen Verpflichtungen als jeder andere auch, bis auf das die 300€ Mieterlass dir nicht ausreichend erscheinen. Subjektiv nachvollziehbar, bei Lichte betrachtet aber ohne große Substanz, denke ich.

    vielleicht nochmal etwas zum Thema Sachbeschädigung. Dazu mal meine Gedankengänge, da ja Leipziger82 meint, ich verstehe gar nichts. Vielleicht ist es ja nur eine Frage der Interpretation des BGH-Urteils und meine Gedanken sind gar nicht so verkehrt:

    Ich würde mit weniger Gedanken über fiktionale Fälle machen, sondern eher um deinen Konkreten Fall. Am Ende räufelst du dich hier wegen 300€ auf, und ziehst deshalb evtl. noch vor Gericht, und das halte ich wirklich für unnötig.
    Wenn du das nicht schon gemacht hast, mach eine Vorabnahme mit dem VM, und besprecht euch, was überhaupt noch zu machen ist. Vieleicht ist der ja auch so angenehm überrscht, das er nur sagt, es kann so bleiben.
    Und ansonsten kann ja nur die neutralität der Farben usw. der Streitpunkt sein. Und das sollte beiderseitig, mit ein bischen gutem Willen, zu lösen sein.
    Verbeiss dich doch nicht so in Annahmen, die teilweise ja wirklich ohne jede Grundlage sind.

    so sehen die Tapeten aus:

    Mhh, also meiner bescheidenen Meinung nach, ist das genau das die Art von Tapete die als "Beschädigung" zu gelten hat. Ich meine mal ernsthaft, rot - braun gestreifte Strukturtapete mit Rosenbordüre, da mag es bestimmt Leute geben die das mögen, das ist eben Geschmacksache, aber du wirst mir nicht wirklich erzählen wollen, da du das für "neutral" im mietrechtlichen Sinne hälst, oder?
    Hat der Vermieter das den schon gesehen? Ich meine manchmal kann das auch gefallen, und wenn das ordentlich gemacht ist, kann das natürlich auch gut aussehen.

    - dann ist die Wohnung entsprechend instangesetzt, da die Entschädigung dafür aber nicht angemessen ist, kann ICH noch Zahlungen nachfordern!?


    - liegt auch eine Beschädigung vor wenn die Wohnung vorher unrenoviert war?
    - ist ein solcher Zustand für den Nachmieter nicht ebenso unzumutbar bzw. müsste doch in beiden Fällen renoviert werden

    - Wenn ich jetzt die Bahnen von den insgesamt 8/9 Wänden wieder abziehe, dann ist ja diese Beschädigung beseitigtund dass ordentluch instandgesetzte Arbeitszimmer kann ich vom rückgeforderten Betrag abziehen


    Da nichts konkretes ausser eben einer "malermässigen Instandsetzung" gefordert war, und die Frage ob angemessen oder nicht, wohl eher subjektiv ist, würde ich eher sagen nein. Ich meine wenn für dich malermässig heißt, das du die Wände Blattvergoldest, wirst du daraus keine Zahlungsforderung ableiten können, überspitzt gesagt.
    Kurz gesagt, du hast einfach mehr gemacht als gefordert war. Du kannst auch alle Tapete usw. wieder abreissen und neutral streichen.
    Als Minimalanforderung an diese malermässigen Instandsetzung würde ich eben sagen das neutrales streichen dazu gehört.
    Aber ehrlich gesagt, denke ich, das dein Vermieter auch mit Betonwänden glücklich wäre. Ich denke bei der Formulierung ging es eher darum, das sich das jeder neue Mieter möglichst so malern/tapezieren usw. kann, wie er will.
    Ansonsten würde ich in der Klausel gar keinen richtigen Sinn erkennen.

    Unabhängig davon, dass zum Thema Schönheitsreparaturen und unzulässige Klauseln nun genügend philosophiert wurde, frage ich mich, ob es hier überhaupt um solche geht.

    Der Fragesteller hat doch nun eindeutig von bunten Wänden gesprochen, so dass hier eine Beschädigung der Mietsache vorliegt und es völlig unerheblich ist, ob es gültige Klauseln zu Schönheitsreparaturen gibt.


    Genau das. Ich denke das ist des Pudels Kern.

    das zeigst mir, dass man in insgesamt 5 Räumen die Betonwände für 300 Euro so instandsetzen kann, dass die Wohnung dem entspricht, wie man sie weitervermieten kann
    - in der Sache, welche zum Urteil des BGH führte, ging es um 3 Räume und da wurde festgestellt, dass die halbe Monatskaltmiete (dort ca, 250 €) nicht angemessen sind, leider steht im Urteil nichts dazu, wie mit der erlassenen Miete zu verfahren ist, nur das die Klage des VM abgewiesen wurde


    Um das vieleicht noch mal zusammenzufassen. Ich denke nicht das der VM von dir eine "sanierte" oder auch nur tapezierte Wohnung verlangen kann. Das war auch nie gefordert soweit ich das herauslese. Gefordert kann doch eigentlich nur eine "unbeschädigte" Wohnung sein.
    Und eine kräftige Wandfarbe stellt z.Bsp solch eine Beschädigung da, unabhängig davon ob tapeziert, oder gestrichen.
    Anderseits denke ich auch, das du nicht verplichtet werden kannst irgend was zurückzuzahlen. Denn du hast die Sache ja wohl "malermässig" instandgesetzt.
    Lange rede kurzer Sinn, einfach in neutralen Farben streichen, falls das nicht sowieso schon so ist und ansonsten besenrein übergeben.


    Und zu den Instandhaltungskosten. Ein gesamtes Leben als Mieter kostet mindestens genau so viel. Wenn nicht sogar mehr. Das beweisen doch diverse Hochrechnungen.


    Diese Hochrechnungen würde ich gerne sehen. Alles was ich bislang so gelesen habe, besagt eigentlich eher das Gegenteil. Jedenfalls wenn man kritisch rechnet.
    Aber du unterscheidest ja schon mal nicht zwischen einer Warm- und Kaltmiete. Klar das man da zu verwunderlichen Ergebnissen kommt.:rolleyes:

    Meine eigentliche Frage, kann ich dagegen irgendwie vorgehen, da ich es leid bin jeden Tag splitter aus meinen Füßen zu operieren.


    Na das Problem habt ihr euch doch eigentlich selber eingebrockt, weil ihr den Teppich entfernt habt? Legt halt wieder was adäquates drauf.
    Im Zweifel hättet ihr vorher den Vermieter ansprechen sollen, ob er den abgenutzten Teppich tauscht. Im nachhinein ist so etwas immer schlecht.
    Was stellst du dir den vor, was der Vermieter machen soll?