Hallo zusammen,
bei meinem Anliegen handelt es sich um eine Frage zur Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln. Mein Vermieter möchte die Miete erhöhen. Die letzte Mieterhöhung war zum 01.12.2009. In meinem Mietvertrag gib es eine Klausel zur Staffelmiete (hier waren aber nur zwei Schritte in der Staffel vereinbart – die letzte eben 2009) und zusätzlich gibt es eine Klausel zur Indexmiete. Es fand bisher keine Mieterhöhung aufgrund der Indexmiete statt.
Nun möchte mein Vermieter eine Mieterhöhung aufgrund §558 BGB erwirken, unter Berufung auf den ortsüblichen Mietspiegel. Meiner Meinung nach sollte dies rechtlich nicht möglich sein, da Indexmietverträge nicht dem Mietspiegel unterliegen. Da die geforderte Summe aber unwesentlich niedriger ist als eine Erhöhung aufgrund des Verbraucherpreisindexes seit dem 01.12.2009, bin ich geneigt die Erhöhung trotzdem zu akzeptieren.
Meine Frage ist aber ob dadurch die Vertragsklausel zur Indexmiete für die Zukunft ungültig wird? Wenn er nun in den nächsten Jahren weitere Mieterhöhungen nach §558 BGB fordert, kann ich dann noch auf meine Indexmiete bestehen obwohl ich einmalig eine Mieterhöhung mit Bezug auf den Mietpreisspiegel unterzeichnet habe?
Beste Grüße und Dank im Voraus
Bea