Beiträge von VanillePudding

    Okay, danke für die Informationen.

    Warum aber kann er sie nicht verwehren?

    Ich hab nur zu Untermieterverhältnissen nachgelesen, da ging es darum, dass Leute ihre Wohnung untervermieten mussten, weil sie selbst beruflich flexibel sein mussten und lange nicht am Wohnort waren.

    Solche Gründe liegen hier ja nicht vor.

    Das Gespräch mit dem Vermieter wird auf jeden Fall gesucht werden, und man steht auch gut mit ihm. Aber ich weiß, dass ihm das grundsätzlich vermutlich nicht passt. Wenn Bernd eine Frau wäre, sähe das anders aus. Es besteht schon eine Situation wie die hier angesprochene im Haus. Da handelt es sich aber um eine Frau, und nicht um einen "zwielichtigen Ausländer". Und die leben auch nicht in einer Einzimmerwohnung, sondern haben zwei. Soviel dazu.

    Bei dem Vermieter handelt es sich um einen älteren Herrn, der mit im Haus wohnt und täglich herumflaniert, um im Müll zu wühlen und generell nach dem rechten zu sehen.

    Als Bernd Anika für eine Woche besuchte und im Hotel wohnte, verwehrte der Vermieter Bernd den Zugang zum Grundstück, nachdem dieser bei Anika geklingelt hatte (Vermieter war zufällig draußen, um den Müll zu inspizieren). Anika weiß schon, dass der Vermieter da theoretisch gar nichts zu verwehren hat, aber so ist dieser nun mal. Geht Bernd nun täglich ein und aus und klebt seinen Namen ans Klingelschild, wird der Vermieter auf jeden Fall etwas sagen.

    Deswegen interessiert durchaus die rechtliche Lage.

    Hallo,

    ich habe diesen Artikel http://www.welt.de/finanzen/article2559240/Wann-der-Besucher-zum-Untermieter-wird.html

    gelesen und dazu ein paar Fragen.

    Also folgendes:

    Anika lernt Bernd kennen, nachdem Anika schon jahrelang eine kleine Wohnung bewohnt. Bernd wohnt im europäischen Ausland und möchte gerne nach Deutschland ziehen. Allerdings benötigt Bernd, um überhaupt eine Arbeit zu bekommen, in Deutschland eine Adresse.

    Anika und Bernd beschließen nun, dass Bernd temporär bei Anika unterkommt, diese Adresse als seinen Wohnsitz anmeldet, sich Arbeit sucht und dann eine eigene Wohnung. Er wird Anika keine Untermiete bezahlen, aber über einen reinen Besuch geht das auch hinaus, da er sich schließlich anmelden möchte.

    Nun kommt der Vermieter ins Spiel - muss diesem das angekündigt werden, und kann er es verweigern? Es würde sich um 2-3 Monate handeln. Geld ist nicht im Spiel. Der Vermieter würde ohnehin davon Wind bekommen, da ja Bernds Name an Postkasten oder Klingel zu sehen sein muss, oder?

    Wie sieht die rechtliche Lage aus?

    Viele Grüße,
    Vanillepudding