Beiträge von KommFort

    An den würde ich (auch) nicht vermieten.
    Der VM darf "fast" alles:eek: fragen, nur muss der Mietinteressent nicht alles beantworten.

    Du, an dich würde ich auch nicht vermieten. Wer so eine große Fresse und kaum relevantes Wissen hat, der sollte sich besser in Betreutes Wohnen begeben. Denn so viel Unwissenheit und ein solch' loses Mundwerk sind schon fast gefährlich für die Allgemeinheit.

    Von daher, mach' dir mal Gedanken über dich selbst, bevor du so oberschlaue Sprüche hier ablieferst. Du hast es auch schwer nötig offenbar. Ich habe schon ein paar Jahre Erfahrung mit dem Mieten von Wohnungen. Meine letzten 2 Vermieter haben nicht so viele Unterlagen eingefordert und waren dennoch ausreichend abgesichert offenbar. Und nachweislich habe ich ja meine Miete immer bezahlt und alles in Ordnung gehalten.

    Also, schreib' mal weiter deinen Mist, den du so gerne glauben möchtest.

    Auf so Leute wie Dich kann man gut verzichten. Du gehörst zu den Leuten, die keinen Plan, sondern nur eine große Fresse haben. So wie die von der AfD, die mit ihren idiotischen Parolen als Brandbeschleuniger fungieren.

    Tu' mir und anderen Nutzern hier also bitte den Gefallen und halte dich zurück.

    Schreibe nur, wenn du auch etwas Hilfreiches beizutragen hast.
    Unterlasse Beleidigungen und Mutmaßungen, betreffend der Persönlichkeiten anderer User.
    Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

    Ich hoffe, ich habe mich unmissverständlich ausgedrückt.

    Mit freundlichem Gruß
    KommFort

    Wie im Kindergarten... Manche Leute haben hier echt 'ne Macke. Ihr lebt wohl besser in einem "System", das Anarchie heißt, oder?

    Echt clever, mich als "Assi" zu bezeichnen. Da hat ja jemand ganze Arbeit geleistet. Und? Was habt ihr sonst noch drauf, außer Ahnungslosigkeit und die Fähigkeit tollpatschig und ohne jegliche Sachkenntnis Schwachsinn zu schreiben?

    Der Vermieter darf nicht all diese Dinge einfordern. Punkt. Dass es verboten ist, spielt schon eine Rolle. Aber, so wie ihr hier schreibt, habe ich das Gefühl, dass manche von euch AFD-Wähler sind. Und das ist das Letzte. Ihr solltet, ob AFD-Wähler oder nicht, einfach die Schnauze halten, wenn ihr keine Ahnung habt.

    Ich habe eine verhältnismäßig sehr leichte Frage für das Forum gestellt und jetzt sehe ich, dass ihr euch nicht mal einig seid und völlig gegensätzliche Dinge geschrieben werden! Und einer hat dabei eben Recht und andere phantasieren herum und veröffentlichen hier einfach nur Antworten, die frei erfunden sind und nichts mit der Realität zu tun haben. Denjenigen rate ich eine Psychotherapie zu machen. Manch' einer von euch hier scheint eine krankhafte Störung zu haben. Sonst würdet ihr nicht so einen Scheiss schreiben und euch verhalten, wie kleine Kindergarten-Kinder, die sich bei ihrem ersten Quiz über die richtige Antwort streiten.

    Also, wer ist hier der Assi? Derjenige, der berechtigte Fragen stellt und konstruktive Antworten erhofft? Oder der, der wissentlich oder fahrlässig Blödsinn schreibt?

    Ich jedenfalls will eine Wohnung anmieten. Deshalb muss ich mich aber nicht allen Regeln und Forderungen potenzieller Vermieter unterwerfen. Denn wie schon richtig festgestellt wurde, erlaubt es der Gesetzgeber nicht. Was es da noch zu diskutieren gibt, ist mir rätselhaft. Es ist einfach nicht legal. Punkt. Also hat der Vermieter gar nicht erst gefragte Unterlagen anzufordern!

    Und ja, ich würde jemandem eine Wohnung vermieten, wenn er mir nur sagt, dass er bis auf weiteres krank ist und in Ausbildung ist sonst. Warum auch nicht? Ich als Vermieter habe nur ein Interesse daran, dass der Mieter keine anderen Mieter belästigt und zuverlässig seine Miete bezahlt. Ob er dann krank, arbeitslos oder sonst etwas ist, ist mir völlig egal und geht mich auch nichts an, wie ich finde. Einem Vermieter sollte es doch Absicherung genug sein, wenn er eine Kaution erhält und darüber hinaus die Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen. Und Schufa-Auskunft! Und bei letzterem ist es sogar auch schon so, dass der Vermieter nicht unbedingt ein Recht darauf hat. Da solltet ihr euch mal beim Bundesbeauftragten für Datenschutz informieren. Dazu gibt es genug Informationen auf den entsprechenden Seiten. Da steht über all genau das Gegenteil von dem, was ihr hier von euch gebt.

    Also, im Ernst, das ist echt ein armseliges Niveau hier! Viele schreiben hier einfach nur Müll. Das ist absolut nicht hilfreich. Schreibt euren Mist also besser woanders hin. Dies hier ist ein Mietrechts-Hilfe Forum. Und die Nutzer hier haben ein Recht darauf, hilfreiche Antworten zu bekommen. Die müssen sich nicht mit Schwachsinn beschäftigen.

    Übrigens: Ich habe bereits 2 Mietverhältnisse hinter mir. Habe jeweils jahrelang in den Mietverhältnissen gewohnt und nie Probleme gehabt. Und ich war alles mögliche. Das hat aber nie interessiert. Komisch, oder? Ich habe immer meine Miete pünktlich gezahlt. Und deswegen habe ich auch die Bescheinigungen dafür. Also, haltet doch einfach eure vorlaute Schnauze und lasst mich mal machen, oke? :)

    Wir leben nicht mehr in der DDR oder so. Wir leben im Jahr 2016. Das hier ist die Bundesrepublik Deutschland, nur falls das Manche hier noch nicht mitbekommen haben. Und es gilt darüber hinaus auch das BDSG.

    In diesem Sinne,
    Lesen täte Einigen von euch mal gut

    ciao!

    Gruß
    KommFort

    Hallo,

    ich bin auf Wohnungssuche und hatte heute ein seltsames, wie auch enttäuschendes Erlebnis.

    Ich hatte mir ein Apartment bereits angesehen und zuvor auch mit dem Vermieter telefoniert. Er fragte mich sofort, was ich denn arbeiten würde. Darauf antwortete ich, dass ich aktuell bis auf Weiteres krank geschrieben sei und ansonsten aber meine Berufsausbildung mache. Dann sagte er direkt "Nein, dann geht's nicht!". Dann fragte er aber, ob ich denn eine Bürgschaft hätte und Kaution bezahlen könnte. Das bejahte ich. Und dann schoss es sofort aus ihm heraus "Ja, ok, dann geht's doch!". Und dann meinte er halt, ich solle mir das Apartment angucken am Dienstag. Habe ich dann gemacht. Der Hausmeister hat es mir gezeigt. Danach rief ich dann den Vermieter wieder an und sagte, dass ich es haben will. Er sagte mir dann, das sei schon weg. Und ich soll am nächsten Dienstag nochmal anrufen, dann würden noch andere Apartments frei werden. Also hab' ich ihn heute wieder angerufen und ich fragte "Ok, wie sieht's aus?" Und er fragte "aso, ja, sie rufen wg. dem Vertrag an, richtig?" Und ich dann "Ja.". Und dann listete er mir erstmal auf, was ich dann zu Freitag alles mitbringen soll. Folgendes hat er verlangt:

    - Mietschuldenfreiheitsbescheinigung(en)
    - Schufa-Auskunft
    - Bürgschaft
    - Kaution
    - Kopien der Personalausweise von mir und meinen Eltern
    - die 3 letzten Gehaltsnachweise meiner Eltern

    Und er wollte die erste Monatsmiete in Höhe von 410 Euro bar haben!

    Darf er das alles so verlangen?

    So, dann ging es heute weiter. Ich rief' ihn an und dann fragte er mich schon wieder, was ich denn arbeiten würde, worauf ich antwortete, dass ich aktuell krank geschrieben sei und meine Ausbildung unterbrochen habe. Aber das wusste er schon. Aber offenbar hatte er es vergessen. Und als ich es sagte, meinte er dann plötzlich "Ne, dann geht es nicht!", obwohl er ja letzte Woche schon zugesagt hatte. Ziemlich komisch irgendwie!

    Bin jetzt ziemlich stocksauer, weil ich schon davon ausging, dass das alles klar gehen würde. Aber ich war von Anfang an auch schon etwas skeptisch wg. der vielen geforderten Unterlagen.

    Er hatte mich auch gefragt, was ich denn hätte. Ich glaube aber, das geht ihn nichts an, welche Krankheit ich habe! Ich fand' das alles sehr unverschämt irgendwie. Und als ich ihm dann klare Kante gab' legte er plötzlich auf. Richtig aszoial irgendwie.

    Er wollte 410 Euro für das 30 qm² Apartment (ohne Strom).

    Mietenstufe 4.

    Was denkt ihr über all das?

    Bitte um Aufklärung.

    Gruß
    KommFort

    Aha!

    Da lehnt sich aber jemand weit aus dem Fenster! 5000 Wohnungen im Bestand. Nicht schlecht!

    Dann kann ich ja in den nächsten Jahren bestimmt auf dich zukommen! Ich hätt' nämlich dann gerne eine. Eine schöne eigene Altbauwohnung, die auch auf Hartz-4-Niveau bezahlbar wäre und auch als "Hartzer" bezogen werden konnte. Wenn das alles so einfach ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden, dann immer her damit. Das hätt' ich gern mal schriftlich, dass ich eine bekomme!

    Wahrscheinlich bin ich bei dem "besagten" Arbeitgeber auch gewesen und habe nach einer Wohnung gefragt und wurde sofort abgewiesen, einfach, weil keine da ist oder ich "Hartz-4"-Einkommens-Niveau habe und man mir keine geben wollte. Ich kenne diese Spielchen.

    Verlogen, dass sich die Balken biegen!

    Das war in meinem Leben immer so, dass sich Leute weit aus dem Fenster gelehnt haben und mir große Hilfe oder sonstige Versprechungen gemacht haben und erzählt haben, wie einfach dies und jenes geht und am Ende war in der Regel das Gegenteil der Fall!

    Also Leute, ich bin doch nicht dumm.^^

    Aber, wenn das alles so einfach und easy ist und es Alternativen gibt, dann immer her damit. Dann kann ich ja bald auf dich zukommen. Ich hätte dann gerne eine bezahlbare Wohnung in Köpenick!

    Und selbstverständlich hab' ich meine Wohnungssuche nicht nur auf "immoscout" beschränkt oder so. Denn genau das wäre beschränkt! Auch so viel Grips habe ich.

    Und zum "nochwas"... Ich schreibe nur das, was ich weiß und wie es ist.

    Wir in deinem Fall auch nicht. Ab wann konkret ein Mietwucher, bzw. ein sittenwidriges Geschäft vorliegt, ist immer Einzelfallabhängig, so dass Du hier keine konkrete Antwort erhalten wirst.
    Was meinst Du, warum Anwälte und Richter beschäftigt werden?

    Die wohnwertmindernden Faktoren, die Du benannt hast, haben grundsätzlich schon mal keinen Einfluss auf die vertraglich festgelegte Grundmiete. Vielmehr wäre hier eine Mietminderung aufgrund der Störungen möglich gewesen.

    Wenn ich deinen Beitrag in dem anderen Thread richtig verstehe, bist Du im Sommer 2014 in diese Wohnung eingezogen und stellst im Dezember 2015 fest, dass es sich um Wucher, bzw. ein sittenwidriges Geschäft handelt?
    Wenn Du 1,5 Jahre anstandslos die Miete zahlst, kannst Du nicht plötzlich irgendwelche Kosten verlangen.

    Warum bist Du nicht eher ausgezogen? Der Wohnungsmarkt in Berlin mag zwar angespannt sein, allerdings findet man auch dort in 1-2 Monaten eine bezahlbare Wohnung.

    Nein mann... Das stimmt so einfach nicht. Darüber hinaus musst du berücksichtigen, dass Berliner Vorrang haben. Und da ich noch kein Jahr zu dem Zeitpunkt dort gelebt habe, konnte ich genau eben eine bezahlbare Wohnung nicht bekommen! Und wenn dann, nur mit vielen Mängeln und im sozialen Brennpunkt in Plattenbauten in Marzahn, ja... wow, geil... Und selbst da ist alles in der Regel von degewo. Und die haben von vorne rein abgewiesen, weil ich aus einem anderen Bundesland komme.

    Und die Feststellung der Sittenwidrigkeit, die erfolgte bei mir einige Wochen nach meinem Einzug. Ja. Ich wusste aber schon, dass es zumindest ein strafbar teurer Preis sein könnte, besser gesagt, ich ahnte es bereits. Aber, da ich das Zimmer nehmen musste, weil ich sonst obdachlos/arbeitslos/tot gewesen wäre, blieb' mir nichts anderes übrig, als es zu nehmen! Verdammt, rafft ihr das nicht, oder was?

    Und, selbstverständlich kennt ihr die Umstände meines Einzelfalls. Ich habe alles, wirklich alles dazu in dem anderen Thread lang und breit beschrieben. Und jetzt hier in diesem Thread kommt endlich eine Antwort von BSHuber, die mir hätte in dem anderen Thread schon längst hätte jemand geben können unter anderem. Aber stattdessen, lasst ihr viele Fakten, die ich sehr wohl genannt habe außer Acht und stellt mir dumme Frage wie "Warum bist Du nicht eher ausgezogen?". JA, warum wohl? Weil ich nichts anderes hatte! Kein Geld! Keine Zeit! Keine Möglichkeiten!

    Also, sorry, aber das stimmt einfach nicht, dass man auch in Berlin in 1 - 2 Monaten eine bezahlbare Wohnung findet. Das trifft nur für die Leute zu, die ein eigenes gesichertes Einkommen in Höhe von mindst. 1000 Euro netto monatlich haben! Davon war ich fast zu jedem Zeitpunkt meines Lebens bisher sehr, sehr weit entfernt!

    Ich glaube, du kennst echt die Regeln in Berlin nicht und schon gar nicht die Preise und die Bezirke vor Ort....

    Und was soll dieser Vergleich mit Studios...? Das war eine runtergekommene, schäbig alte WG-Wohnung und kein Studio oder so.

    Hä? das verstehe ich nicht. Natürlich hat die etwas mit Mietrecht zu tun, da es um ein Mietverhältnis geht... :confused:

    Was stimmt denn jetzt wieder nicht?

    Und @ tiger: Ja, meine ich. Und warum? Weil ein Mieterschutzverein, der dem Mieterschutzbund angehört, auch Mietwucher festgestellt hat! Ich verbitte mir also diesen schnotterigen Ton!

    Wie ich bereits schrieb', hat das, was ich geschrieben habe schon Hand und Fuß und einen gewissen Hintergrund.

    Aber davon wolltet ihr ja alle nichts wissen. Und deswegen konntet ihr auch nichts Hilfreiches antworten, sondern habt nur eure Meinung kundgetan, in einer Art und Weise, sodass ich schließlich auch nicht den freundlichsten Ton anschlage, wenn mir gleich und sofort nur so eine Ablehnung und dummes Geschwätz entgegen kommt.

    ... was mich zu der Frage führt: Hat einer von euch eigentlich jemals Erfahrungen mit einem Prozess in Sachen Mietrecht gehabt? Ist einer von euch Rechtsanwalt oder hat wenigstens ein abgebrochenes Jura-Studium vorzuweisen oder kann von sich behaupten, dass er das BGB kennt?

    Also... jetzt im Ernst, das macht mich wieder echt relativ aggressiv, weil das totale Zeitverschendung ist für mich! Wenn ihr einfach aufmerksam das gelesen hättet, was ich ursprünglich geschrieben habe und selbst erstmal darüber nachgedacht hättet und mal die Umstände berücksichtigt hättet/Fragen gestellt hättet, dann hätten wir uns das alles ersparen können.

    In dem anderen Thread, wenn man da liest, könnte ein außenstehender Leser glatt vermuten, dass in der Welt einiger Schreiber der § 138... oder überhaupt das BGB gar nicht existiert. Das irritiert mich.

    Ja. Das ist ja das Doppelte, genau genommen.

    Und die "schlaue frau", die 500,- für 8 qm gezahlt hat, die wird ja dann wohl ebenfalls ein sittenwidriges Rechtsgeschäft gemacht haben oder auch nur vielleicht. Ich kenne die Umstände dieses Einzelfalls ja nicht.

    Aber nochmal, für diejenigen, die meine Historie kennen, bei mir war es ja darüber hinaus auch so, dass die Tür oft aufgebrochen war und erhebliche Lärmbelästigungen und andere wohnwertmindernde Faktoren hinzu kamen UND ich in meiner Zwangslage ausgenutzt wurde UND ich unerfahren war UND konservativ gerechnet ein auffälliges Missverhältnis bestand, da nämlich die ortsübliche Vergleichsmiete bei ca. 6 Euro pro qm lag. So. Und da ich ja nun umgerechnet über 14 Euro pro qm bezahlt habe, dürfte das wohl hinkommen, hm?

    ... Ich hatte mir damals schon was dabei gedachtet, weshalb ich das alles ausführlich, aber zusammengefasst und nur mit relevanten Informationen beschrieben hatte in dem anderen Thread.

    Aber das war ja zu viel und es wollte sich niemand so eingehend damit beschäftigen, sondern mir lieber Dinge schreiben, die ich bereits vorher schon gewusst habe.

    Erst jetzt und hier in dem Thread, wo ich ganz kurz und knapp etwas erfrage, sehe ich, dass ich mal eine hilfreiche Antwort bekomme.

    Hallo,

    habe jetzt den § 138 im BGB gefunden.

    Dort heißt es:

    (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

    (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.


    Fragen:

    Heißt das, dass das alles, was im Absatz 2 gegeben sein muss oder nur eines von den Sachen?

    Könnte ein sittenwidriges Rechtsgeschäft zustande gekommen sein, wenn der Vermieter eine Wuchermiete verlangt und seinem Untermieter, von dem er weiß, dass er (19 Jahre alt) unerfahren ist und sich in einer Zwangslage befindet? :confused:

    Kann ein de jure/de facto sittenwidriges Rechtsgeschäft im Nachhinein von einem Gericht für nichtig erklärt werden?

    Wie/Wer/oder was definiert "sittenwidrig"?


    freundliche Grüße
    KommFort

    Nein, eben nicht. Weil dann wäre ich sofort obdachlos geworden. Und genau das wäre dann der Schrecken ohne Ende gewesen.

    Und nein, wir haben uns auch nicht alles gefallen gelassen.

    Beim Preis allerdings konnte es nich darum gehen, "ob ich es mir gefallen lasse". Ich musste das Zimmer nehmen. Das wusste der Vermieter auch. Ich brauchte es, weil ich sonst keinerlei Chancen auf ein anderes Zimmer hatte. Ich kam aus einem über 520 km entfernten Dorf! Ich hatte die Wahl zwischen Tod und Weiterleben, um es überspitzt auszudrücken. Ich hatte nur dieses eine Zimmer, wo ich einziehen konnte. Hätte ich es nicht genommen, hätte ich beispielsweise meine Berufsausbildung nicht aufnehmen können!

    Und sobald dir Unrecht geschieht hätt' ich auf die Bremsen drücken sollen, das habe ich doch extra beschrieben, genau eben das ging nicht, weil ich dann zu erwarten hatte, dass ich umgehend geräumt werde und obdachlos auf der Straße sitze.

    Und alles, was ich schreibe, sind bereits Fakten! Ich kann alles mit Daten und Beweisen (Fotos, Dokumente, Zeugenaussagen und Notizen) belegen.

    Ey... sag' mal, könnt' ihr nicht einfach mal lesen? Einmal, nur einmal ein bisschen lesen?

    All' dieses Geschreibe wäre jetzt völlig unnötig gewesen, wenn ihr meinen ersten Beitrag aufmerksam gelesen hättet. Diese Tipps haben mir jetzt wenig bis gar nichts geholfen, weil sie nicht zum geschilderten Sachverhalt passen und zum Teil völlig unlogisch sind!

    Das war keine normale Vermietungsgesellschaft. Ich konnte da nicht einfach mal eben irgendetwas einklagen, weil der Vermieter alle Schlüssel hatte und im Falle des Falles auch eingebrochen wäre und eigenständig geräumt hätte. Jeden Schritt, den ich "vorher", wie mir hier geraten wird, gegangen wäre, hätte geradewegs in die Katastrophe geführt. Ich bin und war nie finanziell in der Lage dazu einen Rechtsanwalt zu bezahlen, noch hätte ich jemals die Zeit dazu gehabt. Und mein Vermieter wusste ganz genau... Wenn ich irgendwo Wind mache, z.B. beim Finanzamt, Polizei oder dem Sozialamt beispielsweise, dann würden ihn größte Probleme erwarten.

    Naja.. was soll's... Es macht offenbar keinen Sinn, hier zu schreiben... Ich kapier' es nicht, dass mein erster Beitrag als sooo extrem lang angesehen wird, dass es euch soo viel ist und ihr das schon "Roman" nennen müsst.

    "Anspruchsdenken" und "im Nachhinein schonmal gar nicht"?

    Also erstmal ist das Wort Anspruchsdenken falsch, weil es hier mehr um Gerechtigkeit, Ersatz und Entschädigung geht. Das ist alles. Ich finde, das hat sehr wenig mit Anspruchsdenken zu tun. Mein alter Vermieter hat mich und andere behandelt wie Dreck. Darüberhinaus hab' ich nicht nur einen teuren Preis bezahlt, sondern einen strafbar überteuerten Preis.
    Und im Nachhinein doch erst Recht?! Wie hätte ich denn jeglichen Anspruch innerhalb des Mietverhältnisses geltend machen können?

    Habt ihr eine Ahnung davon, was dann alles passiert wäre?

    Mein alter Vermieter hat Scheisse gebaut und muss nun die Rechnung bezahlen. Das ist nur fair. Das hat nichts mit Anspruchsdenken zu tun. "Anspruchsdenken" wäre ein passender Vorwurf, wenn nichts wäre oder der Vermieter nur sehr geringfügige Fehler gemacht hätte. Aber in meinem Fall hat er sich ja gleich mehrfach in's Aus manövriert und ich bin sicher, dass sich für den Fall das Finanzamt und der Zoll brennend interessieren würden!

    Wenn ich Scheisse baue und jemanden nötige, etwas zu tun, was er gar nicht will und ihn in eine unzumutbare Situation bringt, dann hat derjenige auch das Recht auf Schadensersatz zu klagen und meinetwegen einige Hundert oder Tausend Euro zu kassieren. Das hat nichts mit Anspruchsdenken zu tun. Und dass es im Nachhinein kommt, das ist doch ein völlig normaler Vorgang. Wann denn auch sonst, wenn nicht im Nachhinein?

    Also, ich verstehe einige Antworten von euch echt nicht. Ich glaube, hier hat noch niemand meinen ersten Beitrag in diesem Thema gelesen...

    Moment mal.^^

    Wie meinst du das mit dem "Lehrgeld"?

    Und wofür sollte ich warum in Beweislast stehen? Und wie kommst du auf einen Streitwert von ca. 300 Euro?

    Ich habe dort 1 Jahr und 3 Monate gelebt. Wenn ich die ganze Zeit zu viel bezahlt habe oder sogar das gesamte Geld zurückfordern könnte, dann ginge es um maximal 6150 €!

    Bitte nicht vergessen: Das normale Wohnen ist und war die ganze Zeit über offiziell illegal! Es durfte also gar kein Untermietvertrag geschlossen werden, es sei denn es wäre so etwas wie "Betreutes Wohnen" gewesen. Dann wäre es gewerbliches Wohnen. Das ist etwas völlig Anderes.

    Nunja, im Angebot im Internet stand, dass alles neu wäre, ein Gruppenraum mit Billiardtisch vorhanden sei, nur Studenten dort leben würden und im Bild sah' man das Haus nur von der schönen Rückseite. Die Vorderseite des Hauses sah' runtergekommen aus und aus der Ferne war nicht direkt klar, dass vor dem Haus eine Autobahn ist.

    Das Treppenhaus war immer stark verschmutzt und vernachlässigt. Es gab oft Geruchsbelästigungen durch Müll. Und die Haustür stand in der Regel sehr oft offen, war in der letzten Zeit sogar gar nicht mehr abschließbar, weil der Riegel draußen war und das Schloss ausgebaut.

    Wie bereits erwähnt... das, die ortsübliche Vergleichsmiete und die anderen Faktoren möglicherweise... Dadurch könnte es schon sittenwidrig sein, meiner Meinung nach.

    Der Vermieter hat meine Notsituation ausgenutzt (ich brauchte nämlich dringend aus einigen, sehr plausiblen Gründen, dringenst und unbedingt das Zimmer). Und dabei hat er letztendlich doch viel getäuscht.

    Im Vertrag ist natürlich nichts von dem enthalten, was im Angebot stand. Dafür aber ist man automatisch Mitgesellschafter einer "Mieter"-GbR geworden, was mit dem Internet zu tun hatte. In dem Haus gab' es ein offenes, ungesichertes W-Lan Netz, das von jedem genutzt wurde.

    Der Untermietvertrag hat 12 Punkte. Das eben erwähnte war Punkt 12.

    Ja, hoffentlich Geld und Gerechtigkeit! Ich bin ja nicht zum Spaß hier. Wer mich über den Tisch ziehen will, muss früher aufstehen und mit Widerstand rechnen.

    Aber, die Kaution ist das kleinste Problem. Die bekomme ich wieder, da bin ich mir aus im ersten Beitrag genannten Gründen, sicher. (Sind ohnehin nur 250 €)

    Der eigentliche Hammer der ganzen Geschichte ist vielmehr der, dass der alte Vermieter eine Reihe von schwerwiegenden Fehlern gemacht hat und ich für diese Scheisse 410 € monatlich zahlen musste! Und das ist wohl eine Wuchermiete, oder?

    Die ortsübliche Vergleichsmiete beträgt ca. 6 € pro m²!

    Und nun kommt erschwerend diese sehr "eigensinnige" Kündigung dazu, der Straftatbestand der Nötigung und das Nicht zur Verfügung stellen von Ersatzwohnraum, obwohl er dazu eigentlich verpflichtet sein müsste, nach meiner Rechtsauffassung und all' dem, was ich weiß und im BGB und Urteilen gelesen habe. Da ich aber kein Super-Experte bin, frage ich hier nach und wünsche mir, dass das, was ich geschrieben habe, einfach mal aufmerksam gelesen wird. Der erste Beitrag ist extrem gekürzt und enthält nahezu alle relevanten Informationen, aber definitiv keine irrelevanten Informationen.

    Ja, auch. Es geht aber vorallem auch um das ganze Mietverhältnis an sich, darum ob der Untermietvertrag nichtig (und sittenwidrig) war und um die Vor- und besonders die Nachgeschichte, sowie die Art und Weise, wie es angeboten wurde. (Es standen Dinge im Angebot, die niemals Vertragsgegenstand waren und wurden. Z.b. war von einem "Gruppenraum mit Billiardtisch" die Rede. Wahrheit ist aber: Gab' es nie.)

    Protokolle gibt es nicht, auf keiner Seite. Begründung für das Nicht-Auszahlen der Kaution war, man sei noch am Arbeiten und das würden andere entscheiden (womit der Geschäftsführer der gGmbH gemeint war höchstwahrscheinlich)

    Und des geht um Schadensersatzansprüche, die ich anmelden will.

    Soweit ich weiß und meinem Rechtsverständnis nach, muss ein Vermieter seinem Mieter beispielsweise Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen, wenn der Vermieter ihm kündigt, bei bestimmten Umständen (die hier gegeben sind, wie ich glaube, weil ich das Zimmer einwandfrei hinterlassen habe, immer pünktlich Miete zahlte und eben nichts bekam vom alten Vermieter).

    Was glaubst du, warum schreibe ich das dann wohl?

    Etwa, weil mir Sentimentalitäten wichtig sind oder was?

    Wenn der ganze Mietvertrag illegal war und ich die Chance habe, Geld zurück zu bekommen, wieso sollte ich dann nicht meine Ansprüche prüfen und vor Gericht gehen möglicherweise?
    Es ist doch wohl scheiss egal, ob das Mietverhältnis beendet wurde oder nicht. Mich und einige andere Mieter interessiert das Alles also sehr, weil die Mieter zurecht verärgert sind.
    Und Moral oder Sentimentalitäten hin oder her... wenn du kein Fan davon bist... Fakt ist, da sind Menschen obdachlos geworden! Und anderen Leuten, die es gerade so geschafft haben, sind hohe Kosten entstanden!

    Und wenn ich die Möglichkeit habe, Klage einzureichen oder Ähnliches, dann tue ich das einfach, weil es mich nicht interessiert, ob das Mietverhältnis beendet wurde, sondern die Tatsache, dass es auf eine illegale Art und Weise beendet wurde und/oder der ganze Vertrag ungültig war!

    Wie bereits geschrieben. Das ist die Zusammenfassung!

    Ich habe nicht geschrieben, wer der Geschäftsführer ist, sondern was der Geschäftsführer gemacht hat. Das ist möglicherweise eine wichtige Information, weil dies auf eine bestimmte Art von Geschäftsverfahrensweise (illegale oder moralisch zweifelhafte) hindeutet!

    Wer billige Fußböden verlegt hat und die Schaukel aufgestellt hat und warum ich dorthin gezogen bin, bzw. viel mehr unter welchen Umständen ich dorthin gezogen bin und vorallem wer danach eingezogen ist - all' das ist doch sehr wohl wichtig.

    Denn rechtlich gesehen ist es ein Unterschied, ob dort neue normale (Unter-)Mietverträge entstanden sind oder gewerbliche Untermietverträge.

    Es ist auch ein Unterschied, ob ein Vermieter eine Zwangslage einer Person ausnutzt, die möglicherweise auch nicht das Wissen und die Erfahrung haben kann, um zu erkennen, dass sie über den Tisch gezogen wird bei Vertragsabschluss. Denn, soweit ich das BGB gelesen habe, wäre dann ein Vertrag anfechtbar/sittenwidrig und/oder damit nichtig!

    Also, entschuldigt bitte, aber ich hab' mir schon was dabei gedacht, das so zu schreiben, wie ich es geschrieben habe!

    Denn so platt und einfach kann man das Thema nicht abhandeln, da ich schließlich zu der Fragestellung hin wollte, WAS genau ich tun kann, WIE ich es tun kann und WARUM ich es tun könnte. Und zu der Fragestellung gelangt man nur, wenn man Hintergrundinformationen hat.

    Die Begründung auf die Kündigung... all' das habe ich übrigens geschrieben... aber, tja, lustig... Begründungen kann man Viele schreiben. Sie müssen und sollten aber logisch und rechtlich in Ordnung sein, meiner Meinung nach und ebendas zweifle ich an und habe deshalb hier ein kleines bisschen ausführlicher geschrieben. Mein Gott!

    Was hätte es gebracht, wenn Ihr noch 100 Nachfragen gestellt hättet und wir am Ende 50 Beiträge gehabt hätten und ich keinen guten Tipp am Ende? ....

    Hallo,

    folgender Sachverhalt:

    Ich, in jungen Jahren, bin letztes Jahr im Sommer in aus einem anderen Bundesland kommend, in die Hauptstadt gezogen. Der Wohnungsmarkt war, wie sicherlich bekannt ist, bereits extrem düster. Ich hatte nur die eine Wahl und musste, weil ich in einer Notlage war (Ausbildungsbeginn usw...), das Zimmer nehmen, das Einzige, was ich angeboten bekam'.

    Das Zimmer war 20,7 m² groß, in einer WG, die insgesamt ca. 63,3 qm groß war. Die anderen beiden Zimmer waren auch stets vermietet, je ca. 10 bis 12 qm für jeweils gesamt 250 €. Ich zahlte gesamt 410 €. Die Lage war in überwiegend einfacher Wohnlage und es gab' zahlreiche wohnwertmindernde Merkmale.

    Nun passierte Folgendes. Im selben Gebäude unten hatte die Firma, welche die Untermietverträge abgeschlossen hat, ihre Büros. Als sie auszogen, wurden die Räumlichkeiten zu Wohnungen umsaniert (immer von polnischen Arbeitern, die dann dort auch eine Zeit lang schliefen und an manchen Tagen sogar unbefugt unsere WG betraten/einbrechen wollten. Für die Wohnung hatten sie Schlüssel vom Vermieter erhalten).

    Nach einer Zeit wurden die polnischen Handwerker rausgeworfen und es zogen plötzlich in beide Wohnungen syrische Flüchtlinge ein, für die kurz zuvor noch schnell eine Schaukel auf dem Hinterhof gebaut worden ist. Dann wurde ausnahmslos allen Mietern ohne Vorwarnung gekündigt und es wurde durch Aushänge u.A. viel Druck ausgeübt auf die Bewohner ("Wir weisen sie darauf hin, dass ab dem 30.11. Strom, Gas und Wasser abgestellt werden müssen aufgrund der großen Renovierungsarbeiten"). Nichts von alledem ist am Ende wirklich geschehen. Nur die Flüchtlinge sind noch da und der Geschäftsführer persönlich hat mit seiner Familie Wohnungen dort neu gestrichen und billige Bodenbeläge verlegt. Mittlerweile sind die Flüchtlinge nach oben in die frisch renovierten Wohnungen umgezogen.

    Das Gebäude gehört einem Geschäftsführer einer Metallbranchen-Firma aus einer anderen Stadt. Schilder und Briefkasten sind nach wie vorhanden und es kam auch manchmal Post. Wirklich existent ist die Firma jedoch nicht mehr seit mehr als 5 Jahren. Die Untermietverträge wurden von einer "sozialen" gGmbH gemacht.

    Und aus zuverlässiger Quelle weiß ich, dass nur gewerbliches Wohnen zulässig war, normales Vermieten war in dem Haus verboten.

    Wer der Eigentümer des Hauses war(ist), habe ich erst über den Amtsweg erfahren, nachdem ich raus war.

    In der Kündigung steht "hiermiet kündigen wir Ihnen das Mietverhältnis fristgerecht zum 30.11.2015 und verweisen hiermit auf Punkt 5 und 6 Ihres Mietvertrags, aus dem eine beiderseitige Kündigungsfrist von 2 Monaten hervorgeht." Und dann wird mit Geld geworben für früheren Auszug. Und im letzten Satz heißt es dann "Für die gesamte "Mustermann-Straße-16" endet die Nutzung als Wohnraum zum 30.11.2015, so dass nunmehr alle Mieter ausziehen müssen." (das ist doch ein Widerspruch in sich selber?!)

    So.

    Mein alter Vermieter will nun, wie in anderen Fällen auch, die Kaution nicht oder nicht vollständig zurückzahlen. Begründungen sind haltlos. Ich habe das Zimmer sogar in besserem Zustand hinterlassen, als ich es vorfand! Ich habe Fotos gemacht. Es gab' kein Wohnungsübergabeprotokoll beim Einzug und keine richtige Abnahme beim Auszug! Und ich habe eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bekommen, wo auch drinsteht "Keine Beanstandungen".

    So. Frage: Was kann ich alles gegen die tun?

    Gibt es Möglichkeiten, den Untermietvertrag als nichtig anzusehen und die gesamten gezahlten Mieten zurückzufordern oder vlt. auch einen Teil zurückzufordern wg. Mietwucher?

    Und darüber hinaus: Muss der Vermieter eine Art Schadensersatz bezahlen? Für entstandene Umzugskosten und Wohnungsbeschaffungskosten? Und z.B. dafür, dass ich aufgrund der neuen Umstände im neuen Zimmer, Vorhänge kaufen musste, dass er die Kosten auch übernimmt?

    Es wurde nämlich absolut keine Hilfe angeboten.

    Freue mich auf Antworten!

    Mit besten Grüßen
    KommFort