Beiträge von Berlin1

    Das ist nicht ganz richtig.

    Die möglichen 10% beziehen sich auf den maximal erlaubten Zuschlag auf die Vergleichsmiete (aus Mietspiegel od.ä.) für diese Wohnung. Wenn der Vormieter bereits 10 % und mehr über diesem Wert Miete zahlen musste, so wird diese Miete des Vormieters solange eingefroren, bis die Vergleichsmiete diesen Wert erreicht hat. Erst dann darf der Vermieter wieder die Miete erhöhen bzw. anpassen.

    (Hinweis: Meine Ausführungen sind keine Rechtsberatung und stellen nur meinen eigenen Kenntnisstand dar.)

    "Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs..." Nachzulesen beim Bundesanzeiger: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl115s0610.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl115s0610.pdf%27]__1452497049982

    Hallo,

    ja, das war mein ursprünglicher Gedanke.
    Ich habe unterschrieben in dem Wissen, dass ich den aufgerufenen Mietpreis zahlen kann und will. Doch wenn sich nun herausstellt, dass ich auch weniger Miete zahlen könnte, dann will ich das natürlich prüfen. Der Berliner Mieterverein ist sicherlich eine gute Adresse.

    Besten Dank

    Hallo Liebe Community,

    ich wohne in Berlin. Genauer in Prenzlauer Berg und ziehe nun in eine etwas größere Wohnung. Wenn ich den Berliner Mietspiegel-Rechner für die Vergleichsmiete bemühe, spuckt dieser mir für die neue Wohnung folgendes aus:

    66qm = 6,51€/qm kalt, oder 429,66 € kalt. (Quelle 1)
    Nun habe ich einen Mietvertrag unterschrieben für 8,51€ kalt/qm. Damit liegen wir ja 2€ über dem Mietspiegel.

    Wenn ich nun den Ausführungen der Senatsverwaltung folge (Quelle 2), ergibt sich mir die logische Tatsache, dass wir zu viel Miete zahlen. Der Vormieter (9 Jahre dort gewohnt) hatte eine ca. Kaltmiete von 7,20€/qm.
    Stimmt es, dass wir demzufolge auch nur eine maximale Kaltmiete von 7,20€/qm haben dürften?

    Die Hausverwaltung ist die Deutsche Wohnen, bzw. BauBeCon. Der Wohnbezirk ist die denkmalgeschützte Carl-Legien-Siedlung.

    Zusammengefasst:
    6,51€/qm Kalt - Mietspiegel für diese Wohnung (Obergrenze)
    7,20€/qm Kalt - Miete des Vormieters
    8,51€/qm Kalt - neue Miete
    1,31€/qm Kalt - Überzogene Mietkosten, entgegen der Rechtssprechung?

    Das wären immerhin 1.034€ im Jahr.

    Habe ich den Sachverhalt richtig verstanden? Übersehe ich etwas?

    Vielen Dank für Eure Einschätzungen.

    Quellen:

    1: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/index.shtml?

    2: http://www.berlin.de/special/immobilien-und-wohnen/mietrecht/3793279-739654-mietpreisbremse-regelungen-aenderungen-a.html