Das ist nicht ganz richtig.
Die möglichen 10% beziehen sich auf den maximal erlaubten Zuschlag auf die Vergleichsmiete (aus Mietspiegel od.ä.) für diese Wohnung. Wenn der Vormieter bereits 10 % und mehr über diesem Wert Miete zahlen musste, so wird diese Miete des Vormieters solange eingefroren, bis die Vergleichsmiete diesen Wert erreicht hat. Erst dann darf der Vermieter wieder die Miete erhöhen bzw. anpassen.
(Hinweis: Meine Ausführungen sind keine Rechtsberatung und stellen nur meinen eigenen Kenntnisstand dar.)
"Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs..." Nachzulesen beim Bundesanzeiger: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl115s0610.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl115s0610.pdf%27]__1452497049982
Hallo,
ja, das war mein ursprünglicher Gedanke.
Ich habe unterschrieben in dem Wissen, dass ich den aufgerufenen Mietpreis zahlen kann und will. Doch wenn sich nun herausstellt, dass ich auch weniger Miete zahlen könnte, dann will ich das natürlich prüfen. Der Berliner Mieterverein ist sicherlich eine gute Adresse.
Besten Dank