Hallo Coby,
du könntest der Dame einfach einen netten Brief schreiben, dass du der Forderung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen widersprichst bzw. eine Zahlung ablehnst.
Als Grund hierfür kannst du das "WoVermG - Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung" anführen, hier explizit den §2 (Absatz 1+1a):
Zitat aus Gesetzestext: "(1) Ein Anspruch auf Entgelt für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume steht dem Wohnungsvermittler nur zu, wenn infolge seiner Vermittlung oder infolge seines Nachweises ein Mietvertrag zustande kommt. Der Vermittlungsvertrag bedarf der Textform.
(1a) Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, es sei denn, der Wohnungsvermittler holt ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten (§ 6 Absatz 1)."
Da die Maklerin das Objekt WÄHREND eines (anderweitigen) Termins mit euch nannte, beweist dies, dass sie die Immobilie bereits zu diesem Zeitpunkt kannte und also eben NICHT EXPLIZIT für euch (und NACH einer -hier ja nie stattgefundenen Beauftragung- ) gesucht und gefunden hat.
Zweiter Punkt ist die fehlende Beauftragung zur Wohnungssuche in Textform.
Zudem kannst du in deinem Brief an die Maklerin den §8 anführen (Ordnungswidrigkeit + Geldbuße).
Punkt. Aus. Fertig. - und erst einmal die Anwort der Maklerin abwarten.
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Bei der Anwaltsuche muss man auch vorsichtig sein. Wenn ich im Internet auf einer Seite, die explizit daruf verweist, einen Anwalt zu fragen manchmal die Anworten der Anwälte zu Fragen der Maklerprovison lese, sträuben sich mir die Haare. In einer Anwort schrieb eine Anwältin beispielsweise, dass das Bestellerprinzip auch für Gewerberäume gilt - was ja absolut falsch ist. In einem anderen Fall schrieb der Anwalt, die Fragenden müssten die Maklerprovision zahlen, obwohl dies im geschilderten Fall nicht so war. Das fand ih ganz schlimm und seitdem ist mein Vertrauen in Anwälte dahin. Es lohnt sich in jedem Fall, selbst ausfühlich zu recherchieren - allerdings vorzugsweise direkt in Gesetzestexten und Urteilsverkündungen.
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Viele Grüße,
anonym2
Hinweis: alles nur meine absolut unverbindliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung.