Hallo,
zuallererst: Hier müsste man wirklich mal die Version des Vermieters hören, um sich ein realistisches Bild machen zu können.
1. Die Reparatur der Dusche hat 1/2 Jahr gedauert???? Dann war das Problem scheinbar doch nicht so gravierend, sonst hätten Sie viel mehr Druck gemacht (z.B. schriftlich Reparatur angemahnt mit Fristsetzung; falls Frist verstreicht: Mietminderung um Betrag xy.).
2. Die Kaution wird für Sie erst wieder bei Auszug relevant. Letztendlich kann es Ihnen ja egal sein, was der Vermieter damit macht. (natürlich ist die Rechtslage so, dass er es insolvenzsicher anlegen muss, schon klar..) dennoch: es ist erst einmal für Sie egal. Woher wissen Sie denn, dass er (genau) dieses Geld schon ausgegeben hat?
3. Sie haben die Miete (unrechtmäßig) gekürzt (um den Kautionsbetrag). Wenn Sie mit 2 Kaltmieten (bzw. 1 KM + xy) im Rückstand sind, kann Ihnen fristlos gekündigt werden.
4. Bevor Sie sich die Katzen zugelegt haben, hätten Sie den Vermieter um Erlaubnis fragen müssen. Ich bin mir sicher, dass dies auch in ihrem Mietvertrag steht. Bitte nachschauen! Der Vermieter kann zwar nur in wenigen Fällen der Katzenhaltung ablehnen, allerdings handelt es sich hier um ein Zweifamilienhaus (oder EFH mit ELW), in dem der Vermieter mit wohnt. Hier gibt es sicher mehr Spielraum für den Vermieter - weiß ich nicht genau, müsste man sich informieren.
5. Haben Sie den Garten mit gemietet? Falls darüber nichts im Mietvertrag steht, können Sie auch nicht einfach einen Sandkasten aufstellen. Den Rasen müssten Sie dann natürlich dementsprechend auch nicht mähen.
Zusammenfassend möchte ich damit sagen, dass auch Sie durch ihre vielen eigenmächtigen Handlungen sich doch sehr "unnachbarschaftlich" verhalten haben - wenn auch die Vermieterin möglicherweise ihren Anteil dazu beigetragen hat.
Wie das alles rechtlich zu werten ist: fragen Sie einen Fachanwalt (Mietvertrag mitnehmen nicht vergessen).
Viele Grüße,
anonym2