Beiträge von Zahlenfee

    Hallo, wir haben am 24.12.2010 einen Mahnbescheid wegen Nichtzahlung der Betriebskosten 01.01.2006 bis 31.05.2006 in Höhe von ca. 252,00 € zzgl. Gebühren erhalten.

    Wir haben die damalige Wohnung zum 31.05.2006 fristgemäß gekündigt. Die Übergabe erfolgte ohne Probleme am 26.05.2006.

    Bis zum 24.12.2010 haben wir von unserem Vermieter nichts mehr gehört. Keine Betriebskostenabrechnung, keine Zahlungserinnerung, keine Mahnung usw.

    Gegen diesen Mahnbescheid haben wir am 25.12.2010 Widerspruch eingelegt.

    Kann der Vermieter die Nachzahlung noch einfordern? Ist die Forderung nicht schon verjährt?

    Danke für die Antwort.
    Zahlenfee