Beiträge von Ilse

    Moin,


    Unser Problem in unserer Wohnung sind die Nachbarn über uns:

    1. Ich weiß, Kinderlärm ist grundsätzlich hinzunehmen. Aber gilt das ohne Wenn und Aber? Ist beispielsweise zu Ruhezeiten hinzunehmen, dass Kinder stundenlang brüllend durch die Wohnung trampeln, springen, Mobiliar verrücken? Manchmal spielen die ja "normal", aber oftmals übertreiben sie es halt einfach. Und ist es auch hinzunehmen, wenn sie mit Vorsatz gegen Heizungsrohre schlagen? Der Lärm kommt bei uns so laut an, dass wir in diesen Zeiten nicht mehr Lernen können. Da ist keine Konzentration mehr möglich. Meine Freundin ist da recht empfindlich, mich als relativ lärmunempfindlichen Menschen stört das allerdings auch sehr.

    Folgende Quelle habe ich gefunden, ist das noch aktuell? "Die Tatsache, dass Kinder sich frei entfalten und entwickeln müssen, auch wenn dies mit einer gewissen Geräuschkulisse verbunden ist, bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass Nachbarn jede Art von Kinderlärm tolerieren müssen. Rücksichtloses Verhalten, wie beispielsweise anhaltendes Fahren mit einem Spielzeugroller über Laminatböden, das immense Geräusche verursacht, oder wildes Springen von Stühlen in einer Dachgeschosswohnung, welches den darunter wohnenden Mieter extrem belästigt, ist nicht als üblicher Kinderlärm anzusehen. Eltern der betreffenden Kinder haben somit dafür zu sorgen, dass derartige Lärmimmissionen nicht mehr entstehen. Zu beachten ist, dass ein gelegentliches Trampeln von Kindern nicht als ein rücksichtsloses Verhalten angesehen wird, da dies zu einem normalen Benehmen dazugehört [OLG Düsseldorf, 29.01.1997, 9 U 218/96]."

    Hallo Alexander, ich habe gelesen, dass man Kinderlärm nur dann beanstanden kann, wenn er durch Vernachlässigung entsteht. Das heißt, wenn Kinder viel schreien und weinen, weil die Eltern sie alleine lassen. Wenn die Kinder nicht zur Nachtruhe mit dem Roller durch die Wohnung fahren, kannst du wohl nichts dagegen unternehmen. Kinder sind eben Kinder. Wie Akkarin auch schon sagt: Veretz dich in die Situation der Eltern. Vielleicht hilft euch das ein wenig, um den Lärm anders wahrzunehmen.
    Gruß, Ilse

    Ich verstehe noch nicht ganz, wie die Lösung aussieht. Mein Vertrag sieht ebenfalls vor, dass Fernsehsignale über die Nebenkosten bezahlt werden. Ich habe einige Jahre gezahlt, obwohl ich keinen Fernseher besaß, also das Signal nicht genutzt habe. Ich hatte damals geplant, einen TV zu kaufen, deshalb war die Vertragsklausel kein Problem. Der Kauf aber dauerte dann doch länger.
    Nur zum VErständnis bitte ich daher noch einmal um die Klärung: Wenn man keinen Anschluss benötigt, kann man zur Zahlung der Gebühren gezwungen werden? In etwa: "Wenn Sie den Vertrag so nicht unterzeichnen, können Sie leider nicht einziehen."
    Vielen Dank

    Hallo Berny, danke für den Link. Manchmal mistraue ich den Internetergebnissen und frage lieber reale Menschen, das ist sicherer.

    Mittlerweile weiß ich, dass meine Temperatur knapp 17-19 Grad betrug, eisekalt gefühlt. Die Heizung wurde nun repariert, allerdings hat der erste Monteur gefuscht, sodass ich einen zweiten Handwerker kommen lassen musste. Auch da muss ich 2 Wochen auf einen neuen Termin warten. Ich fühle mich sehr hingehalten vom Vermieter. Auf meine Erwähnung der Mindesttemperaturen und der Gesetze kam nur die Antwort, dass die Vermietung keine Schuld habe. Schließlich dauert es manchmal etwas länger bis ein passender Handwerker gefunden wird. Ist das so oder tanzt mir die Vermietung auf der Nase herum?

    Hallo zusammen,
    ich habe mal im Internet nach der Kündigungsfrist zum Mietvertrag geschaut und diese Ratgeberseite gefunden
    https://www.volders.de/ratgeber/kuendigungsfrist-mietvertrag

    Dort steht, die Frist für Vermieter "orientiert sich an der Dauer eines Mietverhältnisses". Die Frist für Mieter, also in deinem Fall Klaudia, beträgt immer drei Monate.

    Ich bin keine Expertin, aber ich würde auch versuchen, mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. Manche Vermieter lassen sich auf kürzere Fristen ein, wenn man bereits einen Nachmieter gefunden hat. Vielleicht wäre das noch eine Idee für dich :)

    Grüße
    Ilse

    Hallo Ilse;
    eigentlich sollteste einen neuen Thrad starten, aber sei es drum...
    Ich würde den VM per Einwurfeinschreiben auffordern, die defekte Heizung augenblicklich wiederherzustellen, um Schäden an der Mietsache, Schadenersatzforderungen und Schmerzensgeld wegen evtl. Erkrankungen und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen.
    Raumtemperaturen sollteste tabellarisch protokollieren.

    Oh Verzeihung, soll ich dann ein neues Thema eröffnen?
    Wenn ich die Temperaturen protokolliere, dann dient das sicherlich dazu, aufzuweisen, dass eine gewisse Mindesttemperatur nicht eingehalten werden kann, oder? Wie kalt darf es denn offiziell in einer Wohnung sein? Mir sind zum Beispiel 18 °C im Wohnzimmer sehr unangenehm. Wo liegt die Mindesttemperatur?

    Vielen Dank für die Hilfe.
    Ilse

    Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich der Heizung. Was genau bedeutet "zeitnah Schäden beheben"? Ich habe momentan eine defekte Heizung (allerdings in nur 2 von 4 Räumen). Der Vermieter gab mir einen Termin in 3 Wochen. Ist das zulässig? Immerhin muss ich nun so lange im kälteren sitzen.

    Danke für Antworten :)
    LG Ilse

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