M.E. killt die Quotenklausel die SR Klausel nur dann nicht, wenn der Zeitraum eh abgelaufen ist.
Also: Mietzeit 15 Jahre , Wohnung wurde nie renoviert. => Mieter muss voll renovieren mit oder ohne Quote.
Mietzeit 2 Jahre: Mit Quotenklausel müsste der Mieter 20 % zahlen, da diese unwirksam ist und renovierungsbedarf besteht, muss er nun 100% zahlen, wenn der Entfall der Quote, die SR Klausel ansosnten unberührt lässt.
Das kann's ja nicht sein.