Beiträge von else

    In meiner Wohnung ist in einer Nische von 1,2x 1m deckenhoch mit Schranktüren versehen worden. Oberer und unterer Hälte nochmals durchteilt. Innen befindet sich vorne eine Kleiderstange und hinten Ablagerungerungsflächen. Lt. Mieter ist das ein Einbauschrank.

    Im Mieterhöhungsverlangenlnennt wird dieser Punkt vom Vermieter als mietwerterhöhend angerechnet. Lt. Mietspiegel wäre das auch dann korrekt, sofern es sich hier um einen Einbauschrank handelt.

    Da nun fast alle im Mehrparteienhaus einen EBS haben und von der Mieterhöhung betroffen sind, ist auch dieser besagte Diskussion.

    Weiß jemand ab wann man von (mietrechtlich) einem Einbauschrank sprechen kann?

    Der Aufzug muss schon in dem Gebäude sein, wo man wohnt und ihn auch benutzen kann. Eine pauschale Umlage ist, wie in deinem Fall, nicht rechtens.

    Möglichkeit Mieterschutzbund aufzusuchen o.ä.? Anstonsten erstmal höflich auf diesen Misstand hinweisen.

    Hallo,

    bei der Mieterhöhung wurde das Kriterium für die Wohnausstattung offene Küche angegeben, die somit für ca. 20€ pro Monat veranschlagt wird.

    Meine Frage ist nun, was als offene Küche bezeichnet werden kann. Es handelt sich um ein Einraumapartment. Nach hinten ist eine Küchenzeile eingelassen mit 4,8 qm.

    Die Öffnung, die man mit Gardinen verdecken kann, dazu beträgt 1,5 m. rechts und links ca. insgesamt 1m Mauerwerk.

    Weitere Frage; Die Whg. ist etwas zu groß angegeben. Es müssten 2qm weniger sein. Ich weiß, dass eigentllich eine Abweichung von 10% toleriert werden muss. Nun hörte ich, dass

    bei Mieterhöhungen jedoch die tatsäschlichen qm gelten gemacht werden können. Also nur dafür zahlen muss. Soll ein Beschluss sein. Hat jemand dazu Infos?

    Danke für Antworten.

    Hallo Else,


    Das verstehe ich nicht. Das beisst sich doch....

    Gruß,
    anonym2

    Nein, es beißt sich nicht zwingend. Es gibt einige Angebote. Diese werden aber z.B. Anfang des Monats eingestellt mit der Bedingung am nächsten oder Mitte nächsten Monats einzuziehen. Ob ich da allerdings eine reelle Chance habe, steht auf einem anderen Blatt. Ich lebe in einer Studentenstadt. Nichtsdestotrotz erhöht diese Möglichkeit eines vorzeitigen Auszugs meine Chancen. Ggf. muss ich dann eine Miete doppelt finanzieren. Immer noch besser als zwei, was ich übrigens dann finanziell nicht mehr kann.

    Die Härtefallregelung greift hier nicht beim JC. Die geben mir die Zeit für ein halbes Jahr, um eine angemessene Wohnung zu finden. Währenddessen zahlen die auch die Mieterhöhung.

    Von mir können Sie leider keinen Rat erhalten. Sie haben nun schon alle Rechtsmittel über diverse Anwälte ohne Erfolg eingelegt.
    Wer soll da als Laie hier noch helfen?

    erstmal danke für die Rückmeldung. Ich habe jedoch nicht diverse Anwälte in Anspruch genommen. Jährlich lasse ich lediglich die NK-Abrechnung überprüfen. Dass beim Mieterverein zunächst eine Anwältin beriet, hatte organisatorische Gründe dererseits.

    Rechtliche Hilfe erwarte ich hier in dem Sinne nicht. Ich bat ja auch um Rat.
    Im Übrigen wenn man dazu nichts sagen kann, kann man es auch einfach bleiben lassen.

    Jedoch treten Fragen auf wie: Unter welchen Prämissen kann ich dennoch ggf. das Mietverhältnis vorzeitig beenden- Schlagwort Härtefall-?
    Offensichtlich hat der Mieterverein falsche Informationen zu meinem Nachteil gegeben. Kann hier was unternommen werden?
    :)

    Hallo,

    letztes Jahr im Oktober ging ich wegen Mieterhöhung und Überprüfung der NK-Abrechnung aus 2014 mit Nachzahlungsforderung zum Mieterschutzbund. Meine Situation ist ALGII Bezieher. Das JC forderte mich zur Senkung der Kosten zur Unterkunft auf bis 01.06.2016.

    Im Oktober 2015 sprach ich zunächst persönlich mit einer Rechtsanwältin des Vereins. Sie erklärte, die Mietzinserhöhung könne nicht gefordert werden. Mietspiegel sei nicht ortsüblich und zu hoher prozentualer Aufschlag.
    Dann übernahm ein Rechtspfleger die Angelegenheit. Die Kontakte liefen mühsam über Mail und Telefon.
    Er sah die NK- Kosten zu hoch und forderte vom Vermieter entsprechende Unterlagen. Ich erklärte, dass die bereits ein anderer Anwalt im vergangenem Jahr anforderte. es sei soweit alles im rechtlichen Rahmen. (da war ich übrigens noch im Rechtschutz). Er pochte aber drauf, schrieb dem Vermieter Briefe, die ich zuvor jedoch nicht zu Gesicht bekam. Es stellte sich dann im Februar 2016 definitiv heraus, dass die Mietzinserhöhung rechts ist. Der Rechtspfleger sah nach wie vor die NK nicht ok, meinte aber nun, ich soll die Nachzahlung leisten (bzw. das JC)

    Ausdrücklich erklärte ich ihm zu Anfang und zwischendurch meine schwierige Situation unter JC-Bedingungen. Diese zahlen die Erhöhung nur noch bis Juni. Dann muss ich die selber zahlen. Der Wohungsmarkt ist hier besonders dicht. Es ist fast unmöglich mit Einhaltung der Kündigungsfrist, nahtlos eine neue Wohnung zu bekommen.

    Ich bat ihn doch anzufragen, ob ich eher aus dem Vertrag kommen kann. Das tat er, aber wie, das ist fraglich. Erst schrieb er u.a., dass die NK nicht ordnungsgemäß sind und wir das nach wie vor so sehen. Trotzdem werde die Nachzahlung erfolgen. Dann eine kurze Info, dass die Mieterin anfragen lässt, ob das Mietverhältnis vorzeitig beendet werden kann, da sie beachsichtigt auszuziehen.

    Der Vermieter reagiert darauf nicht. Was mich auch nicht wundert nach dem Schriftverkehr.

    Ich habe nun echte Probleme. Wer weiß Rat?