Beiträge von Summerfeeling

    Banane

    Genau, wichtig war, den Vermieter zu informieren und die Situation zu besprechen. Das kostete den jüngeren Mann zwar Überwindung,

    aber nur so konnte die Kuh vom Eis geholt werden. Der Vermieter war nicht sehr begeistert, willigte dann doch in eine Ratenzahlung

    ein.

    Mich freute es, dass ich in die Angelegenheit eingeweiht wurde, ist unter Nachbarn sonst nicht so üblich.

    Die Kaltmiete beträgt 640 €, gezahlt hat der Mieter im Juni nur 160 €. Wie hoch die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen sind, weiß ich

    leider nicht.

    Die Nebenkostenabrechnung bekam er vor sechs Wochen, nachzuzahlen sind 382,34 €

    Der Mieter lebt eine Etage über mir, wir haben guten Kontakt zueinander, er ist noch jüngeren Semesters und die vergangenen

    Tage erzählte er mir von den Zahlungsproblemen.

    Wann gilt ein Zahlungsverzug als erheblich?

    Kann die Nebenkostennachzahlung mit dem geringen Junimietanteil zusammengezählt werden? Wäre dann aber immer noch

    keine Höhe, die eine Monatsmiete überschreitet.

    Hallo F orenmitglieder,

    angenommen, ein Mieter zahlte im Juni nur 1/4 der Monatsmiete, in den Folgemonaten aber wieder die komplette Mieten. Zudem überwies er nicht den

    Nachzahlungsbetrag aus der Nebenkostenabrechnung 2016, obwohl sie inhaltlich und formell nicht zu beanstanden war.

    Wegen der Junimiete bekam der Mieter eine Abmahnung.

    Besteht die Gefahr, dass er gekündigt werden kann?

    Ich frage nicht, weil es mich selbst betrifft, ich habe zum Glück keine Probleme mit meinem Vermieter.

    LG

    Summerfeeling

    Berny
    Auf deine Frage kann ich dir leider nicht antworten.

    Ich ließ damals die erste Nebenkostenabrechnung über den Mieterverein prüfen und sie wurde sowohl formell und auch inhaltlich als korrekt befunden.
    Die Abrechnung änderte sich im Laufe der Jahre nicht, sodass ich davon ausgehe, dass sie immer noch in Ordnung ist.

    Der Vermieter meinte, er möchte wissen, ob der neue Lebenspartner vor hat in die Wohnung einzuziehen. Dies wurde verneint, weil der Partner selbst über eine Eigentumswohnung verfügt, die er gerne bewohnt, ein Umzug ist nicht vorgesehen.

    VM ist sonst recht umgänglich, es gibt keine Probleme mit ihm. Nur in dem einen Punkt ist er wohl misstrauisch und will eine
    schriftliche Bestätigung mit Angabe der Wohnadresse des Partners.

    Es bringt ihm wohl Sicherheit, keine Ahnung.

    Guten Abend,

    ich habe eine Frage mit folgendem Sachverhalt:

    Mieterin ist seit fünf Wochen mit einem Mann liiert, der selbst eine kleine (52 qm) Eigentumswohnung hat. Der Mann besucht die Freundin in deren Wohnung an vier Tagen pro Woche, bleibt auch über Nacht, wohnt aber den Rest der Zeit in seiner eigenen Wohnung.

    Der Vermieter möchte jetzt eine schriftliche Bescheinigung von dem Mann, in der bestätigt wird, dass der Lebensmittelpunkt weiterhin in seiner eigenen Wohnung liegt.

    Kann das verlangt werden?

    Viele Grüße, Summerfeeling

    Hallo Bleifang,

    die Schwierigkeit dürfte in der Beweisführung liegen. Ist es wirklich der Nachbar, der auf deinen Balkon pinkelt? Könnte es nicht einer seiner Söhne sein oder gar ein Besucher der Familie?

    Der Vermieter braucht für eine Abmahnung seines Mieters stichhaltige Fakten.

    LG, Summerfeeling

    Werner, es ist schlimm, dass du an einer Angststörung leidest, die dein Leben beeinträchtigt. Wer noch nie eine Panikattacke erlitten hat, kann nicht erahnen, wie qualvoll sie sein kann.

    Allerdings ist kein Vermieter in der Pflicht, dich vorab über ein erhöhtes Einbruchsrisiko zu informieren, denn das kann Mann/Frau sich
    selbst denken, dass Erdgeschoßwohnungen mehr gefährdet sein können als Etagenwohnungen.

    Liebe Grüße
    Summerfeeling