Beiträge von datics

    Werte Forenteilnehmer,

    leider hat die Forensuche keine erschöpfende Auskunft zu meinem Problem ergeben.

    Das stellt sich folgendermaßen dar:

    Seit mehr als 40 jahren nutzen wir eine KFZ-Stellplatz af einem, einer Wohnanlage zugeordneten Gemeinschaftsparkplatz. Der Stellplatz wurde uns nun, nachdem der Gemeinschaftsparkplatz mit einer Schranke versehen wurde, zugeordnet. Als Beleg haben wir eine Übergabevereinbarung (sind innerhalb der Wohnanlage 2003 umgezogen) auf der die Übergabe des Schlüssels für den Parkplatz mit der Nr. XX dokumentiert ist.
    Die Wohnanlage wurde im vergangenen Jahr an eine Immobiliengesellschaft aus München, genauer an deren Standort in Zwickau, verkauft.
    Vor einigen Wochen erhielten wir nun ein Schreiben, in dem uns der Stellplatz zur Miete ab voraussichtlich 01.07.´17 angeboten wurde.
    Am heutigen Tage (29.06.´17) rückten Handwerker an, die jeden einzelnen Parkplatz mit klappbaren Sperren versah. Zu diesem Zweck habn wir vorübergehend das KFZ vom Parkplatz genommen und eine Strasse weiter (kostenpflichtig) abgestellt.
    Nachdem die Handwerker fertig waren wurde uns der Parkplatz verwehrt, wir könnten dort parken wenn wir ihn mieten würden.
    Folgende Frage(n):
    1. Der Parkplatz erscheint im Übergabeprotokoll unter dem Punkt der Schlüsselübergabe. Nach unserem Empfinden ist dieser damit Mietinhalt und bereits an uns vermietet. Richtig?
    2. Heute wurden Parkplatzsperren angebracht und uns von Jetzt auf Gleich der Parkplatz verwehrt. Ist dies rechtens? 2a. Gibt es hier ggf. ein Gewohnheitsrecht? Die Parkplatzsituation rundherum bietet keine Ausweichmöglichkeit für regelmässige, bzw. Dauerparker.

    herzlichen Dank